Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unbestellte Leistungen bei Mobilfunktarif! Muss man zahlen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unbestellte Leistungen bei Mobilfunktarif! Muss man zahlen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
crizz__
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 16:36    Titel: Unbestellte Leistungen bei Mobilfunktarif! Muss man zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo liebe recht.de-Gemeinde,

nehmen wir an A ist Kunde bei einem Mobilfunkanbieter. Er hat einen Vertrag der ca. 30€ im Monat kostet.
A hat zwei Wohnsitze, einen Hauptwohnsitz, dessen Adresse bei der Mobilfunkfirma hinterlegt ist und einen Nebenwohnsitz wo er studiert.
A hält sich hauptsächlich am Nebenwohnsitz auf und kommt nur sporadisch am Hauptwohnsitz vorbei.
Der Mobilfunkanbieter schickt dem A im November 2007 einen Brief in dem folgendes steht:

"Sehr geehrter A, wir haben ihre Surf-Kosten optimiert. Ab sofort profitieren sie von unserer neuen InternetFlat (Kosten 9,95€/Monat). Wenn sie dieses Angebot nicht nutzen wollen, dann schicken sie eine SMS (kostenlos) innerhalb von 6 Wochen mit "ENDE" an die xxxx."

Soweit der Brief. A bekommt davon nichts mit. Von Nov. 07 bis heute bucht die Mobilfunkgesellschaft jeden Monat 10€ mehr von A ab, ohne das es dem A auffällt (A hat ein Minutenpaket und telefoniert auch schon mal drüber hinaus, A sieht die Rechnungen nicht ein). Als A eines Tages bemerkt das er über ein Jahr lang 9,95€ bezahlt hat die er nie bestellt hat, ruft er an und es wird ihm eine Gutschrift auf der nächsten Rechnung versprochen, leider vergebens....sie war natürlich nicht drauf.
Der Gesamtbetrag beläuft sich mittlerweile auf 140 € die der A zurück haben will.

-Was hat A nun für Möglichkeiten? A denkt drüber nach einen Brief an den Mobilfunkanbieter zu schicken und eine Aufrechnung zu verlangen...wenn er das tut, was sollte er beachten?

-Was tun falls sich der Anbieter quer stellt? Lohnt ein Anwalt?

-Darf der Mobilfunkanbieter einfach so unbestellte Leistungen abrechnen???

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe,

mfG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cuQa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Stillschweigen bedeutet bei Privatleuten Ablehnung des Kaufvertrages.

Wenn sie dir allerdings gesagt haben, dass sie es überweisen werden würde ich nochmal anrufen. Wahrscheinlcih nächsten Monat drauf.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

§241a BGB?

Mal abgesehen davon, daß der Betreiber den Zugang des Briefes vermutlich nicht beweisen können wird.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte m.E. nachweisbar eine Frist zur Rücküberweisung setzen.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
cuQa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Muss die Firma für die Kosten der nachweisbaren Fristsetzung aufkommen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

cuQa hat folgendes geschrieben::
Muss die Firma für die Kosten der nachweisbaren Fristsetzung aufkommen?
Mir fehlt dazu die Anspruchsgrundlage. Aber würde es trotzdem gerne wissen. Insbeondere wenn die nachweisbare Fristsetzung teuerer ist als nicht nachweisbare.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.