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Verfasst am: 01.03.05, 08:06 Titel: Nachteile beim Fernbleiben von mündl. Verhandlg. VG
Beamter B. betreibt sein Disziplinarverf. vor dem VG. Termin zur mündl. Verhandlung ist bestimmt. Das Gericht macht in der Ladung deutlich, dass im Abwesenheitsfall auch verhandelt und entschieden werden kann.
Alles ist gründlich vorgetragen, belegt u. bestritten.
Muss B befürchten zu unterliegen, wenn er nicht erscheint (nur deshalb)?
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