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Verfasst am: 25.02.05, 17:12 Titel: Frage zur Einwohnermeldepflicht
A hat einen sechsmonatigen Arbeitsvertrag in einer Stadt, in die er nicht täglich fahren kann. A (verheiratet) bezieht bei B am Arbeitsort in dessen Wohnung ein Zimmer, behält aber Hauptwohnsitz unverändert bei (wo Ehepartner weiterhin lebt) und versäumt es, einen Zweitwohnsitz anzumelden. B ist Kollege von A, A kann mietfrei bei B leben, so dass sich kein eigentliches Mietverhältnis ergibt und eher auf der Basis von Kollegialität gehandelt wurde. Das Wohnverhältnis besteht insgesamt 4 Monate. B zieht dann weitere 6 Wochen bei C ein, auch hier bestehen nur mündliche Absprachen und eine Art Gefälligkeitsverhältnis (allerdings mit Mietzahlung). Auch hier meldet sich A nicht bei der Meldebehörde des Arbeitsortes mit Zweitwohnsitz an. Nach Ablauf des Arbeitsvertrags kehrt A in die gemeinsame Wohnung am Hauptwohnsitz zurück. Während der gesamten sechs Monate des Arbeitsverhätlnisses ist A nur zum Arbeiten in besagter Stadt. Der Hauptwohnsitz bleibt in jeglicher Hinsicht absoluter Lebensmittelpunkt.
Welche Konsequenzen können sich für A, B und C ergeben?
Inwiefern wurde gegen das Meldegesetz verstoßen?
Welche Verjährungsfristen gelten bei Verstößen gegen das Meldegesetz?
Die Meldepflicht ist nicht davon abhängig, dass jemand für Nichterwerbszwecke einen Nebenwohnsitz begründet.
Verletzungen melderechtlicher Vorschriften sind keine Straftaten, nur Ordnungswidrigkeiten mit geringen Geldbußen von ein paar hundert Euro. Kein Grund zur Sorge; keine Eintragung in polizeil. Führungszeugnis oder dergl.
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