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Probleme mit Vermieter

 
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Darkriderluxi
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 17:54    Titel: Probleme mit Vermieter Antworten mit Zitat

Hallo Forum

Mieter A meldet beim VM per Brief Mängel der Wohnung .
Der Mieter gibt dem VM eine Frist von 4 Wochen diese Mängel zu Beseitigen oder beseitigen zu lassen (durch Firmen).

Folgende Mängel sind Mieter und VM bekannt.

Fenster undicht
Nebeneigangstür undicht
Abflussrohre gluckern und Wasser fließt nicht mehr richtig ab.
Wasser welches in der Küche abfließt sowie am Waschbecken in der Dusche drückt sich in der Dusche selber am Abfluss wieder hoch.
Dusche ist somit fast unmöglich (max 5 Minuten Duschen)
Haustür ist Kaputt und schließ nicht mehr richtig .
Auf dem Gruindstück ist das Parken erlaubt gewesen doch nur durch eine überfahrt über das Nachbargrundstück möglich.
Dies wird von den Nachbarn nicht erlaubt, ist aber Teil des Mietvertrages welches vom VM nachträglich eingeschrieben wurde.

Der VM kümmert das recht wenig und nach nochmaligem Anruf meinte dieser das der Mieter ein Schreiben von Ihm bekommen würde.

Das Schreiben kam und darin stand dass dem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt wird.
Der VM legt bei Anruf durch den Miter auf .

Welche möglichkeiten der Mietminderung bis zum Auszug stehen dem Mieter zur verfügung . Bitte wenn möglich mit quellen und % sätze
Was kann der Mieter tun wenn Ihm z.B durch das Verstopfte Rohr eine Überschwemmung oder gar ein Rohrbruch ins Haus steht?
Vielen dank im Vorraus.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Allein wenn bei der Eigenbedarfskündigung keine Begründung beisteht, also wer die Wohnung beziehen will oder soll, ist diese nicht richtig begründet und somit unwirksam.
Außer der Vermieter wohnt selbst mit im Haus, aber auch da muss eine Begründung mit geliefert werden.

Um aber in der Sache nicht eine Fristwahrung zu verpassen würde ich so schnell wie möglich einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen und dem die ganze Angelegenheit, auch die Mietkürzung, überlassen.

Aus der Nummer kommt der Mieter ohne Anwalt nicht raus und kann vielleicht noch etwas zu seinen Gunsten erreichen.
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mieter zum Anwalt geht, sollte er den auf mögliche 'Selbstvornahmen' und auch, wenn der Minderungsbetrag ausgetüftelt ist, über das 'Zurückbehaltungsrecht' an der Miete neben der Kürzung ansprechen.

Die Kündigung dürfte in dieser Form tatsächlich unwirksam sein.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Motz
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich stimme ich pcwilli zu!

Der Mieter sollte aber auch bedenken, was er mit seinem Verhalten erreichen kann und will.
Wenn die Eigenbedarfskündigung formell durchgeht, dann hat er nur noch eingeschränkte Möglichkeiten um die Kündigung abzuwenden. Ohne Gerichtsbeschluß wird keine Einigung möglich sein.

Andererseits, was hält den Mieter denn in dieser "Bruchbude" Frage Verlegen
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Darkriderluxi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

@pcwilli Ist der Mieter denn nicht gekündigt wenn der VM sagt er Kündigt die Wohnung wegen Eigenbedarf ? Damit ist doch eine Begründung gegeben seitens des VM. Er brauch die Wohnung ja "selber".

@Karsten wie ist das denn gemeint mit: Wenn der Mieter zum Anwalt geht, sollte er den auf mögliche 'Selbstvornahmen' und auch, wenn der Minderungsbetrag ausgetüftelt ist, über das 'Zurückbehaltungsrecht' an der Miete neben der Kürzung ansprechen.

Die Kündigung dürfte in dieser Form tatsächlich unwirksam sein.

@Motz: Dem Mieter geht es nur in erster Hinsicht eine Mietminderung durchzubringen um dem VM verständlich zu machen dass dieser nicht einfach die Wohnung verwahrlosen kann und dann am Ende des Jahres Die NK-Abrechnung damit in die höhe treiben kann und sich somit bereichert. Der Mieter wird im Stich gelassen und Bezahlt zu viel für die Wohnung , da diese ja erhebliche Mängel vorweist.
Auch wenn die Kündigung zugunsten des Mieters zurückgenommen werden muss , ist das Mietverhältniss gestört und es dauert dann nie lange bis der nächste Brief ins Haus flattert mit Forderungen oder Kündigung.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Neben der Möglichkeit, die Miete zu mindern hat ist es auch möglich, einen weiteren Teil der Miete zurück zu behalten, bis der Vermieter die Mängel beseitigt hat. Das erhöht den Druck. Allerdings muss das Geld später nachgezahlt werden. Da sich die maximale Höhe der Summe an der Minderungsquote orientiert, sollte die erst mit dem Anwalt abgeklärt werden. Leider täuschen sich Mieter häufig über die mögliche Minderungshöhe gewaltig und dann eben auch bezüglich der möglichen Zurückbehaltungssumme. Schon deshalb sollte man da einen Anwalt hinzuziehen.
Es muss auch geprüft werden, ob der Mieter überhaupt zur Minderung berechtigt ist.

Außerdem hat der Mieter - vorausgesetzt er hat dem Vermieter eine Frist gesetzt - die Möglichkeit, Mängel auch selbst beseitigen zu lassen und dann das Geld von der Miete einzubehalten. Auch das sollte mit dem Anwalt abgeklärt werden. Für das verstopfte Abflussrohr dürfte das die wohl schnellste Möglichkeit sein.

Die Kündigung wird nicht 'zurück genommen' werden müssen. Wenn der Mieter der Überzeugung ist, dass sie unwirksam ist, dann wird er einfach nicht ausziehen. Dem Vermieter steht es dann frei, im Rahmen einer Räumungsklage durch das Gericht feststellen zu lassen, ob die Kündigung nun wirksam war, oder eben nicht.

Bei einer Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter in der Kündigung darzulegen, wer überhaupt in die Wohnung einziehen soll und warum es diesen Eigenbedarf gibt. Der Mieter soll in die Lage versetzt werden, nachzuvollziehen, ob es überhaupt einen Eigenbedarf gibt.
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie kann sich denn ein VM durch die NK bereichern?

Es sollte bekannt sein, daß der VM diese Kosten nur "durchreicht" und sogar vorstrecken muß



MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Darkriderluxi hat folgendes geschrieben::
@pcwilli Ist der Mieter denn nicht gekündigt wenn der VM sagt er Kündigt die Wohnung wegen Eigenbedarf ? Damit ist doch eine Begründung gegeben seitens des VM. Er brauch die Wohnung ja "selber".
Nein, dann könnte jeder Vermieter einen Mieter den er los haben will mit den Worten Eigenbedarf einfach kündigen und irgend einen neuen Mieter daein setzen und der Käse wäre gegessen.
Was sagt, ich glaube es ist das, 10. Gebot ? ? "Du darfst nicht lügen."

Und sollte ein Vermieter es in diesem Fall dürfen, hätte er Narrenfreiheit.

Nein, wegen Eigenbedarf kündigen ist an verschiedenen Punkten gebunden und diese müssen gerichtsfest sein sonst fällt der Vermieter auf die Nase und hat nur Kosten, Kosten vom Mieter am Hals, denn dieser kann so einiges dann vom Vermieter verlangen oder zurück verlangen.
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Darkriderluxi
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

gibt es da diese Gesetze für Vermieter und Mieter die man in der Sache Eigenbedarf nachlesen kann?
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Darkriderluxi hat folgendes geschrieben::
gibt es da diese Gesetze für Vermieter und Mieter die man in der Sache Eigenbedarf nachlesen kann?
Guckst Du hier.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2-05.htm
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Darkriderluxi
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
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BeitragVerfasst am: 15.03.09, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank der Link war sehr hilfreich.
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