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Lage des Hauses auf dem Grundstück

 
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BlackSektor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 09:09    Titel: Lage des Hauses auf dem Grundstück Antworten mit Zitat

Hallo, A hat vor ein Haus in Bayern zu erwerben. Wie genau muß das Haus das er kaufen will auf dem Grundstück stehen im Bezug auf den Bauplan. Gelten hier die allgemeien Regeln der Technik oder so? Auf den Milimeter stimmt das doch bei keinem Haus. A will halt sicher gehen, daß das Haus der BayBauOrdnung und co. entspricht und nicht abgerissen werden muß. A hat das Haus (Doppelhaushälfte) noch nicht erworben. Welche Vorschriften gelten für die Genauigkeit der Lage und der Höhe in Bezug auf den Bauplan. Die Maurers sagen ja immer (hab ich so gehört 10 cm sind keine Abweichung)
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise muß der Bauherr die Baugrube durch einen Vermesser einmessen lassen. Damit sind keine Abweichungen erlaubt.
Es gibt zwar Maßtoleranzen bei den Mauererarbeiten. Sie liegen aber definitiv nicht bei 10cm Lachen
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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maggi17
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 78
Wohnort: Sachsen Anhalt

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Um 10 cm kann man schon erbittert streiten!
Wenn ein B-Plan Baulinien vorschreibt, dann hat das Haus auch da zu stehen. Ähnlich verhält es sich mit dem Abstandsflächen - meist 3,00 m von der Hauswand/ -ecke zur Grundstücksgrenze. Ich habe 3,00 und nicht 3,000m bzw. 3,0 m geschrieben. Da ist für einen Vermesser ein Unterschied drin.
3,00 geht von 2,995 bis 3,005, den Millimeter Abweichung wird also einer reklamieren.

Bei der Einordnung des Gebäudes in das Grundstück bei dessen Errichtung (abstecken der Baugrube, Schnurgerüstabsteckung) rechnet der Vermesser schon genau, aber die Übertragung der Maße ist mit Toleranzen verbunden. Hier können schnell 1 -2 cm zusammenkommen, der Maurer hat nochmal 1 -2 cm Maßtoleranz (gibt es eine DIN die ich jetzt nicht parat habe). Damit sollte höchstens eine Abweichung von 4 cm zum Sollwert zustandekommen. Abweichungen die kleiner sind, müssen auch erstmal bewiesen werden.

Trotzdem wird immer so genau wie möglich gearbeitet, weil, die Abweichungen kommen schon von allein. Mir sind jedenfalls erst Streitigkeiten ab 6 cm Abweichung bekannt geworden (Grenzabstand 2,94 m).
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