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Ich habe mal eine Frage in Sachen Beerdigungskosten.
Wie läuft das ab, wenn von Tochter A der Vater B vor einigen Wochen verstorben ist und seine Ehefrau aber noch lebt. Mittler Weile ist Vater B beerdigt und nun hat die Tochter A von ihrer Mutter(also Ehefrau) (wahrscheinlich) einen anonymen Brief bekommen wo drin steht, dass sie sich an den Kosten beteiligen soll ansonsten kommt der Gerichtsvollzieher. Muss die Ehefrau das nicht vorher abklären?
Wie sieht bzw. wie läuft das jetzt ab?
Tochter A hat bis jetzt keine Post vom Gericht bekommen wegen Erbe oder sowas.
Der oder die Erben haben die Beerdigungskosten nach § 1968 BGB zu tragen. Ist die Tochter T neben der Mutter M Erbin nach dem verstorbenen Erblasser E, wird sie sich wohl oder übel an den Kosten der Beerdigung im Verhätnis ihres Erbanteils beteiligen müssen. Die Beerdigungskosten gehören klassischerweise zu den Nachlassverbindlichkeiten.
Wenn die T vom Gericht noch keine Post bekommen hat, ist das wenig verwunderlich, wenn der E erst vor wenigen Wochen oder Monaten verstorben ist. Üblicherweise fängt ein Rechtsstreit auch erst einmal mit einem außergerichtlichen (nicht anonymen) Schriftwechsel an. Ratsam dürfte es für T sein, sich mit M in Verbindung zu setzen und die Frage der Beerdigungskosten und auch die Frages des Nachlasses und dessen Verteilung zu regeln. Sind die Parteien heillos verstritten, wird das wahrscheinlich ohne professionelle Hilfe Dritter nicht funktionieren. Ist der Nachlass überschuldet oder inhaltsleer, kann die T auch das Erbe ausschlagen, dann hat sie auch mit den Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich nichts mehr zu tun.
Aber wie läuft das denn ab?
Man wird Erbe und weiß davon nichts bzw. hat nichts vom Erbe?
Muss man nicht als Erbe wissen, was man überhaupt erbt?
Wie läuft das mit den Beerdigungskosten ab, ich meine, bezahlt ist das ja nun schon,
aber nun wollen die Ehefrau und die anderen Geschwister Geld zurück erstattet haben, ohne jegliche Beweise, dass diese es auch bezahlt haben.
[quote="Sanni01"]Man wird Erbe und weiß davon nichts bzw. hat nichts vom Erbe?/QUOTE]
Bei gesetzlicher Erbfolge, ja. Weshalb sollte man nichts vom Erbe haben? Man mussggf. sein Erbrecht geltend machen.
Zitat:
Muss man nicht als Erbe wissen, was man überhaupt erbt?
Sicher muss/sollte man wissen, was man erbt, aber darum muss man sich selbst kümmern.
Z.B. kann man die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses fordern.
Zitat:
Wie läuft das mit den Beerdigungskosten ab, ich meine, bezahlt ist das ja nun schon,
aber nun wollen die Ehefrau und die anderen Geschwister Geld zurück erstattet haben, ohne jegliche Beweise, dass diese es auch bezahlt haben.
Wer sollte die Rechnung denn sonst bezahlt haben?
Die Bestattungskosten werden ohne Nachweis direkt vom Konto des Erblassers bezahlt, wenn man die Rechnung bei der Bank abgibt.
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