Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mitschuld wegen defekter Hupe?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mitschuld wegen defekter Hupe?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Schoeneberg30
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 13:52    Titel: Mitschuld wegen defekter Hupe? Antworten mit Zitat

Kann man wegen einer defekten Hupe eine Mitschuld an einem Unfall bekommen, auch wenn man nichts dafür kann? Wenn z.B. jemand einen Spurwechsel macht, obwohl ich mich gerade in der Spur befinde, oder jemand zurücksetzt, obwohl ich direkt hinter ihm stehe? In den meisten Fällen kann man ja so einen Unfall verhindern, in dem man hupt, der Zurücksetzer oder Spurwechsler wird ja dann sofort bremsen oder abbrechen, was wenn es nun passiert und die Polizei fragt, wieso haben sie nicht gehupt?! Hupe kaputt!!!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann man wegen einer defekten Hupe eine Mitschuld an einem Unfall bekommen



Das kann man...
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde dann aber lieber behaupten, dass ich so intensiv gehupt habe, dass dabei die Hupe kaputt gegangen ist, - was sich ja durch die kaputte Hupe leicht beweisen lässt. Geschockt
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 14:39    Titel: Re: Mitschuld wegen defekter Hupe? Antworten mit Zitat

Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::


was wenn es nun passiert und die Polizei fragt, wieso haben sie nicht gehupt?! Hupe kaputt!!!!!


Seit wann muss man sich selbst belasten????
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherlich kommt es - wie so oft - auf den jeweiligen Einzelfall an, den man sich am besten immer ganz genau anschauen sollte. Mit generellen Aussagen liegt man da nicht immer richtig.

Wenn der Verursacher V einen Spurwechsel macht oder zurücksetzt, ohne darauf zu achten, dass da schon jemand Anderes, nämlich der Geschädigte G, ist, so wird wohl das alleinige Verschulden im Fehlverhalten des V liegen. Nicht zu hupen, kann an sich kein Fehlverhalten sein, das zu einem Mitverschulden führt. Meines Wissens gibt es keine Pflicht zu hupen, nur ein Recht dazu. Allerdings muss bei einem Auto auch die Hupe funktionieren. Der G wird sich sicherlich auch ganz einfach dadurch entlasten können, dass er behauptet, alles sei so schnell gegangen, da habe er einfach keine Zeit mehr zum Hupen gehabt oder einfach auch nicht mehr daran gedacht. Stellt die Polizei allerdings fest, dass die Hupe defekt war oder ergibt sich das sonstwie aus der Akte, wird der gegenerische Haftpflichtversicherer u.U. tatsächlich ein Mitverschulden einwenden, wenn klar ist, dass die Hupe schon vor dem Unfall defekt war.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Ich würde dann aber lieber behaupten, dass ich so intensiv gehupt habe, dass dabei die Hupe kaputt gegangen ist, - was sich ja durch die kaputte Hupe leicht beweisen lässt. Geschockt


Was ja die Zeugen bestätigen könnten... UPS... können die ja nicht... was der Richter da wohl glaubt ?!



Somit kann die defekte Hupe durchaus kausal für eine Mitschuld sein.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Ich würde dann aber lieber behaupten, dass ich so intensiv gehupt habe, dass dabei die Hupe kaputt gegangen ist, - was sich ja durch die kaputte Hupe leicht beweisen lässt. Geschockt
...besonders dann, wenn die Hupe, wie in den meisten Fällen, wegen sichtbar schon seit ewiger Zeit weggegammelter Anschlüsse nicht funktioniert… Auf den Arm nehmen
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schoeneberg30
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Denkt ihr die Polizei würde das Fahrzeug zum Gutachter bringen, nur weil der Verdacht besteht, dass die Hupe defekt war? Ich bin ja schließlich nicht verpflichtet zu hupen oder?!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 06:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
grundsätzlich ist nur derjenige haftbar zu machen, der durch Nichtbefolgen einer Pflicht einen diesbezüglichen Anspruch eines anderen verletzt.

Wie aber schon richtig ausgeführt wurde, besteht für den Gefährdeten weder eine Pflicht zum Hupen noch hat der Gefährdende einen Anspruch darauf, durch Hupen gewarnt zu werden. Statt dessen hat der Gefährdete einen Anspruch darauf, nicht gefährdet zu werden und der Gefährdende die Pflicht, vermeidbare Gefährdungen anderer zu unterlassen.

gez. Lempel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.09, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
Denkt ihr die Polizei würde das Fahrzeug zum Gutachter bringen, nur weil der Verdacht besteht, dass die Hupe defekt war?

Wenn überhaupt würde die Polizei die viel mildere, weil kostengünstigere, Variante nehmen:
Ins Auto reinlehnen und auf die Hupe drücken.
Man munkelt, man muss kein Gutachter sein um festzustellen, ob dann ein Ton erklingt oder nicht.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.