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verstecktes Klingelton-Abo im Mobilfunkvertrag

 
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Jimmey1204
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Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 16:09    Titel: verstecktes Klingelton-Abo im Mobilfunkvertrag Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Mitglieder,

zu folgendem Fall würde ich gerne mal eure Meinungen / Tipps / Ratschläge hören:

Person A schliesst übers Internet bei Anbieter B einen Mobilfunkvertrag ab.
Gutes Angebot, 2 Sim-Karten, je 14,95 € Grundgebühr im Monat, dazu Frei SMS + Frei Min, und natürlich die von Person A gewünschte Hardware.
Wie bei fast jedem Mobilfunkvertrag mittlerweile angeboten wird, hat Person A auch hier die Möglichkeit ein Abo eines berühmten Klingeltonanbieters mitzubestellen. Wird nicht benötigt, daher wird auch kein Kreuz gesetzt.

Einige Zeit später trifft dann das gesamte Paket ein. Person A öffnet fleissig die Kartons und dallert mit der neuen Hardware rum. Beim auspacken bemerkt er, dass ein Werbezettel des Klingeltonanbieters beiliegt, kurz mit dem Auge überflogen sticht sofort diese nervige Klingelton, Handylogos, Videos und der ganze Kram als fett markierte Überschrift auf. Da kein Interesse besteht wird der Flyer nicht weiter beachtet und samt Kartonage weggeworfen.

Erste Rechnung kommt = alles in ordnung.
Bei der zweiten Rechnung allerdings fällt auf, dass der Gesamtbetrag sich um 10 € erhöht hat (komisch, da Person die Handykarten aus Zeitgründen nichtmal ausgepackt hat.

Ein Anruf beim Provider bringt Licht ins dunkel:
Angeblich hat Person A zu jeder Sim-Karte ein Abo mit einem Klingeltonanbieter abgeschlossen. Laut Aussage des Providers hat der Betreiber des Onlineshops aber nix damit zu tun, auch hat Person A keine SMS geschrieben, oder etwas runtergeladen, wodurch ein solcher Vertrag anscheinend des öfteren zustandekommt.
Dann erklärt der netter Herr am Telefon, dass A anscheinend eine SMS des Klingeltonanbieters erhalten hat, und diese geöffnet hat, dadurch sei dann der Vertrag zustandegekommen.
BLÖDSINN...
Der Provider kann aber nicht mehr sagen und verweist direkt auf den Klingeltonanbieter und gibt dessen Nummer.

Dann der Anruf beim KA selber. Person A schafft es nach einiger Zeit einen super unfreundlichen Call-Center Agent am Hörer zu bekommen. Dieser erklärt ihm, dass im paket ja ein Flyer lag, auf dem (wo auch immer) geschrieben steht, dass dieser Klingeltonanbieter dem Kunden ein 4-wöchiges Testabo zur Verfügung stellt, welches, wenn nicht innerhalb dieser 4 Wochen gekündigt wird, sich automatisch auf die gesamte Vertragslaufzeit des Mobilfunkvertrags verlängert.
Heisst also im Klartext, Person A hat nun neben dem Handyvertrag noch ein unsinniges Klingeltonabo, zu je 2 x 4,95 € im Monat. Macht am Ende der Vertragslaufzeit Pi mal Daumen 230 €, für eine Dienstleistung, der A schon beim Ausfüllen des Mobilfunkvertrages nicht zugestimmt hat, und die A auch in Zukunft nicht in Anspruch nehmen möchte.
Diskussionen und Aufregen mit dem Herrn am Telefon bleibt ergebnislos, da ein solches Angebot ja völlig normal sei...
Eine Kündigung ist zwar möglich, heisst aber nur, dass das Abo nach den 2 Jahren zuende ist...

Ein Anruf beim dem Händler, bei dem Person A den Mobilfunkvertrag übers Internet abgeschlossen hat, bringt dann noch die Info, dass der Händler das Abo trotzdem mitabschliesst, auch wenn die Kunden den Haken im Vertrag nicht fürs Abo setzen. Laut Aussage würde dies ja auch in den AGBs stehen.

So, sorry erstmal, ist ne Menge Text, musste jetzt aber mal mein Dampf hier rauslassen Smilie

Nun zum Punkt:
Ist sowas noch rechtens? Meiner Meinung nach wird hier den Kunden unerwünscht und auf hinterlistige Art etwas mit angedreht.

Dies sieht man schon an den 4 Wochen. Somit ist der Betrag nicht auf der ersten Rechnung, daher erfährt ein nichtsahnender Kunde das erst auf der zweiten Rechnung, wo dann die Kündigungsfrist fürs Abo schon verstrichen ist.

Darf der Händler überhaupt soein Abo einfach mitbestellen, wenn der Kunde dies eh ablehnt?

Ich hab schon gegoogelt, sinde aber immernur Fälle, wo die leute nen Klingelton runtergeladen haben, oder das Abo unwissentlich mit ner SMS bestätigt haben. Über ein Fall wie diesem finde ich allerdings noch nichts.

Ich bin mir nicht sicher ob und wenn ja, wie man etwas unternehmen kann, um gegen sowas vorzugehen. Sicherlich wird der Klingeltonabieter sowas gut wasserdicht gestaltet haben.

Die Summe auf 2 Jahre aufgeteillt ist nun sicherlich auch nichts, wodurch man arm wird, hier gehts allerdings mehr um die Art und Weise, wie Kunden ein Abo aufgedrückt wird, versteckt in irgendwelchen Klauseln und auf einem Flyer der aufgrund seiner ins Auge stechenden Werbebotschaft von der mehrheit eh nicht gelesen wird.

Danke im Voraus für eure Antworten
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cuQa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Also mit dem bloßen öffnen einer SMS schließt man sicherlich keinen Vertrag ab, lol.

Desweiteren werden sie dir nicht ein Test-Abo mit automatischer 2-Jahresverlängerung geben dürfen, wenn du sogar keinen Haken setzt..

Was auf dem Flyer steht ist ja wohl mal total egal.

Wasserdicht muss es nicht sein. So Anbieter pochen wohl eher darauf, dass die Leute einfach zahlen.
Hatte vor paar Tagen auch eine Frage zu einer Abzockfirma gestellt und da hieß es, dass überraschende Klauseln in den AGB nichtig sind.

Wenn es beim Bestellvorgang einen Haken gibt, dass du kein Klingeltonabo willst noch testen willst, dann wird es wohl hier der Fall sein.

Kannst du mal ne PN schicken welcher Anbieter das ist, oder ist der fiktiv? Ach, blöde Frage. Natürlich ist er fiktiv Smilie
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Jimmey1204
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

cuQa hat folgendes geschrieben::

Hatte vor paar Tagen auch eine Frage zu einer Abzockfirma gestellt und da hieß es, dass überraschende Klauseln in den AGB nichtig sind.


Hehe ja, ich bin kurz vorm Ende meiner kaufmännischen Ausbildung und hatte das auch noch im Unterricht Verlegen , Klauseln die den Kunden benachteilligen etc..

Bin mir nur nicht sicher ob das hier zutrifft und als eine solche Ausgelegt werden kann.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 02:55    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre im Einzelfall zu schauen, was konkret Vertragsinhalt geworden ist.

Ich kann mir auch immer den Hinweis nicht verkneifen, daß solche Anbieter ("heute schenken wir Ihnen die Praystation 5") nichts zu verschenken haben und von der fehlenden Rechenfähigkeit ihrer Kunden ("auch das Jumbo-Sparpaket ist im ersten Monat gratis" = in den anderen 23 Monaten kostenpflichtig, "zzgl. 1 Minute Mindestumsatz pro Tag", "für nur 4,95 EUR pro Vertrag" = 2x 15 EUR/Monat inklusive aller Sparpakete und Mindestumsätze = 720 EUR/2 Jahre bei "geschenkter" Hardware von unter 600 EUR etc.) leben.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Jimmey1204
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Ich kann mir auch immer den Hinweis nicht verkneifen, daß solche Anbieter ("heute schenken wir Ihnen die Praystation 5") nichts zu verschenken haben und von der fehlenden Rechenfähigkeit ihrer Kunden ("auch das Jumbo-Sparpaket ist im ersten Monat gratis" = in den anderen 23 Monaten kostenpflichtig, "zzgl. 1 Minute Mindestumsatz pro Tag", "für nur 4,95 EUR pro Vertrag" = 2x 15 EUR/Monat inklusive aller Sparpakete und Mindestumsätze = 720 EUR/2 Jahre bei "geschenkter" Hardware von unter 600 EUR etc.) leben.


Ja ich kenne auch diese kleinen Zufügungen, auch die Kartenverträge mit nem Roller, wo dann im Kleingedruckten der 1Min/Tag Mindestumsatz geschrieben steht. Diese ganzen Dinge habe ich auch beachtet als ich den Vertrag gemacht hab, da war auch nix von dabei.

Ob solche Angebote nun positiv sind, oder nur was für Leute, die keine Rechenfähigkeit besitzen, sei mal dahingestellt, das ist eine andere Diskussion.

Ich habe mir gestern beim gleichen Anbieter ein ähnliches Angebot angesehn,
und auf der ganzen Angebotsseite wird kein einziges mal auf ein dazugehöriges Abo hingewiesen. Auch nicht hinter 5 kleinen Sternchen ******.......

So werden die Kosten nur definiert:
Zitat:

Es entstehen Ihnen folgende Kosten pro Vertrag:
• Paketpreis (monatlich): € 14,95
• Minutenpreise: von 39 Ct. bis 79 Ct.
je nach Tageszeit und Netz
außer Sonderrufnummern
• Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate


Soll es nun erlaubt sein, Kunden etwas Testweise einfach dazuzupacken, und bei Nichtkündigung innerhalb des Testzeitraums, dies auf 2 Jahre zu verlängern?

Dann kann ich jeden unserer Ladenkunden eine Sim-Karte und einen Flyer als 4 wöchiges "Test-Geschenk" mit in die Tüte packen, drauf hoffen, dass der Flyer weggeworfen wird, und denen so einen Mobilfunkvertrag zu 5 € im Monat andrehen?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vertragspartner kann immer nur das verlangen, was vertraglich vereinbart war, schauen sie nochmal in den Beitrag von Michaela Schaffrath, er hat das doch eigentlich ganz gut beschrieben.

Wenn ein entsprechendes ABO nirgendwo Vertragsbestandteil geworden ist, dann muss der Kunde auch nicht dafür bezahlen.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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