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Verfasst am: 15.03.09, 14:14 Titel: Musizieren und Hausordnung.
Ich möchte ein neues Instrument lernen (Querflöte). Das Haus ist fürchterlich hellhörig, Fingerübungen werden für die Anwohner sicher Qual sein, so dass mit Beschwerden zu rechnen ist!
Nun habe ich mit meinem Mietvertrag eine Hausordnung unterschrieben, die mir das Musizieren nur werktags, maximal 2 Stunden täglich von 10-12 h und von 15-17 h erlaubt.
In diesen Zeiten bin ich Mo-Fr auf der Arbeit. Dies würde somit zwei Übungsstunden pro Woche, nämlich Samstags bedeuten, also zu wenig um irgendwann "gut" zu werden.
Kann ich damit den Plan verwerfen, jemals Querflöte spielen zu können (es sei denn, ich zöge um)?
P.S.: Ich bin leider erst nächstes Wochenende wieder im Internet, um eventuell aufkommende Fragen zu beantworten. Deshalb wäre es sehr nett von Ihnen, sich an diesen Forumsbaum auch noch in ein paar Tagen zu erinnern und ihn zu besuchen!
Dankeschön für Ihre hilfreichen Antworten im voraus!
Schräg gegenüber von unserem Haus ist eine Baustelle. Da stehen Schilder, auf denen steht Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder. Doch mehrmals in der Woche betrete ich diese Baustelle, da der Weg zum Discounter meines Vertrauens deutlich verkürzt wird. Bisher hat sich keiner beschwert.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 15.03.09, 14:31 Titel:
Die wissen bloss, dass bei deinen Eltern eh nichts zu holen ist. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Verfasst am: 15.03.09, 15:33 Titel: Re: Musizieren und Hausordnung.
Andrea1970 hat folgendes geschrieben::
Nun habe ich mit meinem Mietvertrag eine Hausordnung unterschrieben, die mir das Musizieren nur werktags, maximal 2 Stunden täglich von 10-12 h und von 15-17 h erlaubt.
Grundsätzlich gehört Musizieren zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wohnung, kann also nicht beliebig eingeschränkt werden. Wenn in der Hausordnung das Musizieren komplett verboten wäre, könnte man sie einfach ignorieren, da nicht wirksam. Dazu gibt es Urteile.
Hier liegt ein Grenzfall vor, die Hausordnung könnte gerade noch wirksam sein - oder auch nicht. Immerhin wird es durch die Zeiten einem berufstätigen Bewohner unmöglich gemacht, seinem Hobby nachzugehen (zum Musizieren gehört nun mal auch tägliches Üben). Ist aber schwer zu sagen, wie ein Gericht entscheiden würde.
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