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möglich, aber nicht notwendigerweise. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Moment - aber der Vollmachtsinhaber handelt dann doch rechtlich falsch, wenn er einfach von dem Konto Geld abbucht und davon z.B. die Beerdigung bezahlt oder ein Fahhrad für sich kauft.
Wenn er sich ein Fahrrad kauft ja, wenn er die Beerdigung bezahlt nein. Die Beerdigung hängt im Zusammenhang mit der "Nachlassregelung" und kann mit der Erbmasse eh "verrechnet" werden, daher rechtlich ok.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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