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recht.de :: Thema anzeigen - Fahrerflucht - auch wenn "nur" ein Tier verletzt i
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Fahrerflucht - auch wenn "nur" ein Tier verletzt i
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SusanneKlickerKlacker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 16:23    Titel: Fahrerflucht - auch wenn "nur" ein Tier verletzt i Antworten mit Zitat

Ein Autofahrer fährt eine Katze an und hat dies nachweislich bemerkt. Er lässt die schwerverletzte Katze am Straßenland liegen und fährt weiter.
Ich meine, dass es sich in dem Fall um eine Fahrerflucht handelt.

Denn er hat doch einen "Schaden" verursacht und müsste sich darum kümmern. Nicht sicher bin ich mir darüber was genau er tun muss - aber einfach weiter fahren kann doch einfach nicht richtig sein, oder? Ich würde ich über Meinungen/Einschätzungen zur Rechtslage freuen.
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de/service/ihrefrageunsereantwort/fahrerflucht/00000098ba0fd6f00.html
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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SusanneKlickerKlacker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt

Mir ist schon klar, dass man Emotionen heraushalten muss, aber ich hätte wenigstens erwartet, dass es strafbar ist, das verletzte u. unter Schmerzen leidende Tier einfach ohne Hilfe liegen zu lassen.

Bedeutet das, dass man bei jeder Art "Bagatellschaden" den Unfallort verlassen könnte - oder gilt das nur im Zusammenhang mit dem Wert eines Tieres?
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Schoeneberg30
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Also darf ich einen Fuchs oder Eichhörnchen liegen lassen? Die laufen mir nämlich öfter mal in Reinickendorf und Tempelhof vor die Haube, bis jetzt habe ich aber keine erwischt Auf den Arm nehmen Tauben hier in Schöneberg da schon eher, die hauen nichtmal ab wenn man hupt!
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

SusanneKlickerKlacker hat folgendes geschrieben::

Bedeutet das, dass man bei jeder Art "Bagatellschaden" den Unfallort verlassen könnte -...

Nein, selbstverständlich nicht!
§ 142 StGB hat folgendes geschrieben::
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1.
zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2.
eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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go2utah
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie jeder sicherlich weiß, ist in der Definition "Unfall" festgelegt, dass es sich um einen "nicht gänzlich belanglosen Schaden" handeln muss, da sind die 25€ angenommen. D.h. wenn ein Verkehrsteilnehmer z.B. eine Maus zusammenfährt, die den Wert von z.B. 5€ hat, handelt es sich nicht einmal um einen Unfall, und der Verkehrsteilnehmer ist kein Unfallbeteiligter gem. §142 StGB...

Bei der Katze hätte ich allerdings schon den Verdacht, dass sie über 25€ "Wert" ist...(rein objektiv als Sache betrachtet natürlich, ich bin Tierfreund Winken )
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

go2utah hat folgendes geschrieben::
Bei der Katze hätte ich allerdings schon den Verdacht, dass sie über 25€ "Wert" ist...(rein objektiv als Sache betrachtet natürlich, ich bin Tierfreund Winken )

Naja, genau dieser Wert wird einer Katze nach der von Jens L genannten Quelle nicht zugestanden.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Casimir
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

In 'meinem' AG Bezirk hat man sich darauf geeinigt, bei 'Feld-, Wald- und Wiesenkatzen' einen geringen Sachschaden und damit keine Unfallflucht anzunehmen, bei Rassekatzen hingegen schon. Ausschlaggebend, wie pervers das für einen normal strukturierten Tierfreund auch klingt, ist leider lediglich der Sachwert.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Und das soll dann der Autofahrer mit seinem geschulten tierobduzentischen Blick beurteilen? Winken
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Casimir
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nein! Der soll ja nach einem Parkrempler auch nicht beurteilen, ob hinter der Stoßfängerverkleidung ein Schaden ist.

Der soll die Rennleitung anrufen und die prüfen das dann. Zack, aus dem Schneider.

Wie beim Bund: Melden macht frei. Winken
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Aber offensichtlich muss er sich doch nicht melden, wenn's ne billige Katze ist. Also muss er irgendwie urteilen.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Casimir hat folgendes geschrieben::
Der soll die Rennleitung anrufen und die prüfen das dann.
Am Telefon? Oder kommen die raus?
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Casimir
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 07:14    Titel: Antworten mit Zitat

Da sind wir wieder beim Föderalismus...

In NRW in der Regel: Ja!
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
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Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die nächste Minka auf der Straße liegt, werde ich dann mal ein Verfahren wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gegen Unbekannt einleiten. Mal sehen was der Staatsanwalt davon hält.
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Casimir
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin mir ziemlich sicher, dass der StA von vielen Dingen, die wir einleiten, nicht viel hält...was würde der bloß zu den Dingen sagen, die wir nicht einleiten und die ihm nie zur Kenntnis gelangen...
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