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Ich habe von der Vertretung meines Hausarztes eine Rechnung bekommen. Ich bin normalerweise Kassenpatient.
In der Rechnung steht eine Prostatauntersuchung. Dabei war ich vorstellig wegen einer Magen-Darm-Grippe.
Nach 1 Woche war ich dann bei meinem Hausarzt wieder in Behandlung.
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.) _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Ganz allgemein müssen Ärzte Kassenpatienten vorher darüber aufklären, wenn eine kostenpflichtige Ergänzungsleistung durchgeführt wird. Wurde dies nicht gemacht, muss man auch nicht zahlen.
Außerdem gehört eine Prostata-Untersuchung vermutlich nicht zur Abklärung eines Magen-Darm-Infekts.
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
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Das ist doch schon längst ein alter Hut! Kein einziges Forum oder ein Fernsehsender halten sich 100% daran.
Deutschland ist schon so im Abgrund, dass ein Rechtsverdreher Bundeskanzler werden konnte.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 17.03.09, 14:35 Titel:
Taribo hat folgendes geschrieben::
Kein einziges Forum oder ein Fernsehsender halten sich 100% daran.
Für die gilt ja auch nicht die Juriquette.
Und nach einder individuellen Rechtsberatung zu fragen ist gesetzlich nicht verboten.
Taribo hat folgendes geschrieben::
Ich habe von der Vertretung meines Hausarztes eine Rechnung bekommen. Ich bin normalerweise Kassenpatient.
"Jeder Kassenpatient kann allerdings auf seinen gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Behandlung und Heilfürsorge verzichten und stattdessen den Arzt auf eigene Rechnung in Anspruch nehmen. Für eine solche Privatbehandlung und -berechnung jedoch ist nach Paragraf 18 BMV-Ä und Paragraf 21 EKV erforderlich, dass der Patient dies ausdrücklich wünscht und es dem Arzt vor Behandlungsbeginn schriftlich bestätigt (Urteil des OLG Köln vom 19. 5. 1988, Az. 7 U 205/87). " --> www.igelarzt.de/01/0101/meld42.html
Siehe zu den Voraussetzungen für das entstehen eines privatärztlichen Behandlungsvertrages eines Kassenpatienten z.b. auch hier --> www.bobach-borsbach-herz.de/cms/index.php?de_varzt_pflichten_sachleistungsprinzip _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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