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Verfasst am: 16.03.09, 19:28 Titel: Medizinische Notversorgung bei Rückständen in der PKV
Liebe Leser,
angenommen, ein Hartz IV-Empfänger kann sich seine private Krankenversicherung trotz Zuschuss durch Job Center nicht mehr leisten, da zum geteilten Basistarif immer noch 150,- fehlen.
Es entstehen Beitragsrückstände, so dass sich die PKV auf die medizinische Notversorgung beschränken will.
Angenommen, der Hartz IV-Empfänger ist chronisch krank und benötigt täglich teure Medikamente zum nackten Überleben (wie z.B. ein Diabetiker), kann ihm die PKV diese verwehren ? Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage ?
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