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Verfasst am: 16.03.09, 10:29 Titel: Allgemeine Frage zur Berechnung bei Scheidung
Bei einer Scheidung wird doch so eine Art Vergleichsrechnung (Rente) der Eheleute gemacht. In wie weit werden Rentenversicherungstechnische Gelder einbezogen, die vor der Eheschließung lagen? Also in einer Zeit, wo sich die Eheleute noch gar nicht kannten?
der Rentenausgleich bezieht sich ausschließlich auf die Zeit der Ehe inclusive Trennungszeit.
Der Zeitraum vor Eheschließung bleibt dabei unberücksichtigt.
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