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KDV, aber dennoch Zivildienst umgehen?!?

 
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dersimoo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 23:00    Titel: KDV, aber dennoch Zivildienst umgehen?!? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Erklär kurz mal meine Situation! Anfang 2008 wurde ich zur Musterung geladen,
in der ich mit T2 gemustert worden bin. Jedoch wusste ich nicht,
dass ich ärztliche Bescheinigungen zu meinen Erkrankungen vorweisen muss,
um ausgemustert zu werden.

Als ich dem Arzt von meinen körperlichen Problemen (Bronchitis, mehrere Frakturen auf Grund Sportarten, Allergien.. ) berichtete, dachte er wohl, dass ich einfach nur dem Ganzen entgehen wolle, weshalb er brav nickte, mich jedoch nicht wirklich ernst nahm.

Ich bekam auf Grund schulischer Ausbildung ein weiteres Jahr Freistellung.
Nun endet meien Schullaufbahn zu den Sommerferien und man ist wieder aufmerksam auf mich geworden!

Den Erkrankungen hat sich eine weitere angeschlossen, nämlich die, dass ich einen Hohlrücken/Hohlkreuz habe..

So und nun zu den Fragen

Bestünde denn für mich die Möglichkeit eine 2. Musterung in Anspruch zu nehmen?
Falls ja, wie?
Und ist es überhaupt möglich auf Grund dieser Erkrankungen im Nachhinein ausgemustert zu werden?

Der Grund warum ich dem Dienst entgehen möchte ist , dass ich bereits die 6. Klasse wiederholte und in der 10. Klasse ein Austauschjahr in die Staaten unternahm d.d. anschließend erneut wiederholten musste, weshalb ich heute vergleichsweise zwei Jahre zurück liege!

Wie ist denn hier die Rechtlage? Ist denn Licht in Sicht?

Danke jetzt schon mal den Lesern/Helfern..

P.S. Habe mir auch andere Beiträge durchgelesen, die jedoch nicht im Ganzen meines Problems entsprechen..
_________________
Sein wir realistisch und versuchen das Unmögliche..
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dersimoo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

ojeeee, will denn niemand helfen?!?!
_________________
Sein wir realistisch und versuchen das Unmögliche..
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Mount'N'Update
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Es liegt definitiv nicht am Willen, aber wenn du schreibst, dass Beiträge aus ähnlichen Threads nicht im Ganzen deinem Problems entsprechen, muss schon die/der ganz große Fachmann/Frau ran, wenn er denn mal liest.

Aber was die zweite Musterung angeht, so gilt für alle das gleiche. Hier nochmal der Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__20b.html
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.09, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Nachuntersuchung beantragen und atteste vorlegen.
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