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Providerwechsel - mehrtägige DSL-Versorgungslücke

 
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JottPee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.01.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 00:12    Titel: Providerwechsel - mehrtägige DSL-Versorgungslücke Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe vor, meinen Internetprovider, bei dem ich DSL und Internetzugang im Paket gebucht habe, zu wechseln.
Ich habe den Vertrag gekündigt; der Ablauf des Vertrages wurde mir zum 02.06.09 bestätigt.
Nun lese ich an mehreren Orten im Internet - und ein Hinweis des geplanten neuen Providers bestätigt das- dass der alte Provider nach Vertragsablauf den Zugang zwar pünktlich sperrt, sich dann aber typischerweise sechs Tage ( offensichtlich haufiger auch sehr viel länger) Zeit lässt, den Zugangspunkt für andere Provider freizugeben.
Da die Bearbeitungszeit für den neuen Provider erst mit diesem Zeitpunkt beginnt, ist eine mehrwöchige Unterbrechung der Internetnutzung per DSL vorprogrammiert.

Meine Frage : ist das überhaupt rechtens?
Nach meinem laienhaften Verständnis nimmt der alte Provider mir damit die Möglichkeit zur Kommunikation und er schädigt mich, weil er mir die Nutzung meiner Leitung ( ich bezahle für meinen Telefonanschluss an meinen Telefonanbieter) beschränkt. Diese Beschränkung fällt immerhin in einen Zeitraum, in dem kein Vertragsverhältnis mehr besteht. Der Provider hat im Übrigen auf diesen Umstand weder vor Vertragsabschluss, noch später (z.B. in der Bestätigung der Kündigung) hingewiesen.

Der Zeitpunkt des Wechsels ( den ich aus verschiedenen Gründen dringend möchte) liegt denkbar ungünstig: Eine mehrtägige Unterbrechung oder starke Behinderung des Zugangs ( ISDN ist eine nur schwache Alternative) ist ist weder für mich geschäftlich noch für meine Tochter, die in diesen Tagen ihre Abiturs-Präsentationprüfung vorbereiten muss, erträglich.
Ich denke deshalb daran, dem Provider darum zu bitten, den Zugang einige Wochen vorzeitig frei zu geben, so dass die Härten der DSL-Unterrechung zumindest gelindert sind. Ich bezahle natürlich bis zum Ende der Laufzeit.
Meine Frage hierzu : Kann ich das vom Provider verlangen oder bin ich auf sein Entgegenkommen angewiesen?

Besten Dank für Antworten!

Gruß
JottPee
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Folgende Empfehlungen für einen wahrscheinlich problemloseren Übergang:

- Entweder parallel zum bestehenden Anschluss einen zweiten installieren lassen, sodass für z.B. einen Monat zwei Telefon/DSL Anschlüsse bestehen. Geht natürlich nur wenn die leitungstechnischen Voraussetzungen bestehen.

- Oder aber NICHT Wechseln, sondern den alten Anbieter kündigen und beim neuen Neuanschluss beauftragen. Das geht ja z.B. problemlos, wenn ein Mieterwechsel ist - der ausziehende Mieter meldet seinen Anschluss auf den neuen Standort um und der alte hat beim Einzug normalerweise keine Portsperre vom alten Mieter. Zwingend erforderlich ist dabei natürlich die Vergabe einer neuen Telefonnummer, weil Neuanschluss.

- Der "Trick" mit dem Standortwechsel ist vielleicht gar nicht so dumm - dem alten Anbieter Umzug melden, dann dürfte der Port auch zügig freigegeben werden.... Winken
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cuQa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

bei umzug wird allerdings die meldebescheinigung vom neuen wohnsitz verlangt..

außerdem sind problemlose übergänge bei alter mieter raus -> neuer mieter rein, meines Erachtens nur möglich, wenn der selbe Anbieter benutzt wird oder aber ein Telefonanschluss von einem großen Deutschen Telekommunikationsunternehmen besteht.

Bei Providerwechsel muss häufig ein Techniker kommen, der am Hausverteilerkasten die Anschlüsse konfigurieren muss. Das dauert leider immer einige Zeit, da ein großes Unternehmen die Techniker für kleinere Unternehmen mit geringerer Priorität einstuft und eine Mindestzeit von einigen Tagen vergehen muss, bevor sich da überhaupt was tut.

Wenn Ihnen das Internet tatsächlich so wichtig ist, gibt es die Möglichkeit via UMTS sticks ins internet zu gehen mit definitiv ausreichender geschwindigkeit zum arbeiten.
allerdings kosten die sticks ca 70€ ohne vertrag und pro tag ca. 5€ gebühren.


ein netter nachbar könnte auch eine hilfe sein.
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JottPee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.01.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

besten Dank für die Antworten!

Die Vorgehensweise "Umzug" kommt mir am machbarsten vor - in diese Richtung werde ich recherchieren. Die Varianten "neuer Telefonanschluss" , "Nachbar" oder "UMTS"
sind problematisch: meine Telefonnummern müssen betehen bleiben (geschäftlich!1), die Nachbarn sind mit Kabel gar nicht und per WLAN so gut wie gar nicht erreichbar und UMTS müsste erst getestet werden: Ich habe hier nicht alle Funk-Telefonnetze.

Ich poste in diesem Forum, um mehr über die rechtliche Seite zu erfahren. Wenn ich hierzu mehr weiss, dann kann ich vielleicht dem alten Anbieter gegenüber stärker argumentieren, wenn er auf meine Bitte um vorzeitige Abschaltung nicht eingeht.
Es wäre deshalb gut zu wissen, ob der alte Anbieter den DSL-Account nicht unmittelbar zum Vertragsende frei geben muss und ob er mich mit seinen Dienstleistungen zwangsbeglücken darf, wenn ich sie nicht mehr abnehmen will ( aber zu zahlen bereit bin)

Gruß
JottPee
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

JottPee hat folgendes geschrieben::

Es wäre deshalb gut zu wissen, ob der alte Anbieter den DSL-Account nicht unmittelbar zum Vertragsende frei geben muss und ob er mich mit seinen Dienstleistungen zwangsbeglücken darf, wenn ich sie nicht mehr abnehmen will ( aber zu zahlen bereit bin)


Zur Abschaltung / Portfreigabe an einem bestimmten Termin wird man den Provider nicht zwingen können solange ein Vertragsverhältnis besteht. Und wenn mit Vertragsende (also Ende der Kü-Frist) der Anschluss nicht freigegeben ist, ist das Kind ohnhin schon in den Brunnen gefallen, da kann man nur noch die schnellstmögliche Freigabe anmahnen, nicht eine rückwirkende zum Fristende. Vorab sehe ich da ohne Kooperation des Vertragspartners keine Möglichkeit.
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