Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Annika2008 Interessierter
Anmeldungsdatum: 20.03.2008 Beiträge: 10
|
Verfasst am: 16.03.09, 01:09 Titel: Betriebskostensteigerung |
|
|
Mieterin xy zog Ende 2003 in eine Mietwohnung. Seit dieser Zeit erhöhten sich die Nebenkosten um 45 Euro pro Monat. Die Mieterin bekam dieses Jahr (mal wieder) eine
Betriebskostenerhöhung im Rahmen der Miete. Die Mieterin findet diesen Betrag stark überhöht & würde gerne wissen, ob das noch mit rechten Dingen zugehen kann? Vielen Dank.
PS.: Nur der Betriebskostenanteil der Miete wird ständig erhöht, die Grundmiete wurde nie erhöht. |
|
Nach oben |
|
 |
Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
|
Verfasst am: 16.03.09, 01:23 Titel: |
|
|
Wird über die Betriebskosten jährlich abgerechnet, oder handelt es sich um eine Pauschale? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
|
Nach oben |
|
 |
Annika2008 Interessierter
Anmeldungsdatum: 20.03.2008 Beiträge: 10
|
Verfasst am: 16.03.09, 01:38 Titel: |
|
|
es wird jährlich abgerechnet. VG |
|
Nach oben |
|
 |
Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
|
Verfasst am: 16.03.09, 07:17 Titel: |
|
|
Hallo,
dann sollten sich die Steigerungen doch anhand der Belege nachvollziehen lassen, oder?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
|
Nach oben |
|
 |
Motz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2007 Beiträge: 350
|
Verfasst am: 16.03.09, 09:13 Titel: |
|
|
Jede BK-Abrechnung muß klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich sein.
Eine BK-Abrechnung sollte folgende Kriterien erfüllen:
- es muß eine Zusammenstellung der gesamten BK des Hauses geben
- der Verteilerschlüssel muß angegeben sein
- die Berechnung des auf die Wohnung des Mieters entfallenden Anteils der BK
- die vom Mieter geleistet Vorauszahlung auf die BK
Die BK-Abrechnung sollte dahingehend vom Mieter geprüft werden.
Eine Abrechnung, die diese Kriterien nicht erfüllt, ist regelmäßig unwirksam. Der Mieter könnte verlangen, dass der Vermieter eine neue Abrechnung vorlegt bzw. die alte nachbessert.
Es liegt die Vermutung nahe, dass die BK-Abrechnung nicht wie hier vorgeschlagen erstellt wurde. |
|
Nach oben |
|
 |
ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
|
Verfasst am: 16.03.09, 09:43 Titel: |
|
|
Motz hat folgendes geschrieben:: | Jede BK-Abrechnung muß klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich sein.
Eine BK-Abrechnung sollte folgende Kriterien erfüllen:
- es muß eine Zusammenstellung der gesamten BK des Hauses geben
- der Verteilerschlüssel muß angegeben sein
- die Berechnung des auf die Wohnung des Mieters entfallenden Anteils der BK
- die vom Mieter geleistet Vorauszahlung auf die BK
Die BK-Abrechnung sollte dahingehend vom Mieter geprüft werden.
Eine Abrechnung, die diese Kriterien nicht erfüllt, ist regelmäßig unwirksam. Der Mieter könnte verlangen, dass der Vermieter eine neue Abrechnung vorlegt bzw. die alte nachbessert.
Es liegt die Vermutung nahe, dass die BK-Abrechnung nicht wie hier vorgeschlagen erstellt wurde. |
Eigentlich kan man sagen: Setzen 6
Dies wurde doch garnicht gefragt! _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht  |
|
Nach oben |
|
 |
Motz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2007 Beiträge: 350
|
Verfasst am: 16.03.09, 10:32 Titel: |
|
|
- der Eingangsbeitrag befaßt sich mit Betriebskosten (Abrechnung)
- Karsten hat nach der Betriebskostenabrechnung gefragt
- Elektrikör hat bereits eine Antwort auf die Betriebskostenabrechnung
- Motz erklärt, bezüglich des Beitrages von Elektrikör, wie eine Betriebskostenabrechnung auszusehen hat um dem Fragesteller die Prüfung der BK-Abrechnung zu ermöglichen oder zumindest den Hinweis darauf, was man als Mieter machen könnte
und dann kommt ktown - oops, Du bist bestimmt Pälzer?-
und behauptet "Dies wurde doch gar nicht gefragt!"
Aber einen Beitrag zum Thema leistet er nicht. Wenn er wenigstens noch geschrieben hätte was seiner Meinung nach gefragt wurde. Ts, ts, ts!  |
|
Nach oben |
|
 |
ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
|
Verfasst am: 16.03.09, 10:56 Titel: |
|
|
Wieso sollte ich mit Fachwissen prahlen, dass letztlich nichts direkt mit der Frage zutun hatte.
Ansonsten wurden die Dinge von Karsten und Elektrikör vortrefflich weiter gebracht und bedarf nicht nochmals einer Wiederholung. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht 
Zuletzt bearbeitet von ktown am 16.03.09, 12:00, insgesamt 1-mal bearbeitet |
|
Nach oben |
|
 |
Motz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2007 Beiträge: 350
|
Verfasst am: 16.03.09, 11:05 Titel: |
|
|
Also, bei mir schleimst Du Dich damit nicht ein!  |
|
Nach oben |
|
 |
SLash FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 427
|
Verfasst am: 16.03.09, 12:45 Titel: |
|
|
ktown hat folgendes geschrieben:: |
Ansonsten wurden die Dinge von Karsten und Elektrikör vortrefflich weiter gebracht und bedarf nicht nochmals einer Wiederholung. |
Vermutlich ist das zu logisch. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten. |
|
Nach oben |
|
 |
ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
|
Verfasst am: 16.03.09, 12:59 Titel: |
|
|
SLash hat folgendes geschrieben:: | ktown hat folgendes geschrieben:: |
Ansonsten wurden die Dinge von Karsten und Elektrikör vortrefflich weiter gebracht und bedarf nicht nochmals einer Wiederholung. |
Vermutlich ist das zu logisch. |
Für manche anscheinend nicht Man fühlt sich anscheinend sogar persönlich angegriffen und vergibt negative Punkte. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht  |
|
Nach oben |
|
 |
juggernaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 1479 Wohnort: derzeit: Thüringen
|
Verfasst am: 16.03.09, 13:15 Titel: Re: Betriebskostensteigerung |
|
|
ihr streitet hier rum, aber die frage wurde nicht beantwortet ...
Annika2008 hat folgendes geschrieben:: | Mieterin xy zog Ende 2003 in eine Mietwohnung. Seit dieser Zeit erhöhten sich die Nebenkosten um 45 Euro pro Monat. Die Mieterin bekam dieses Jahr (mal wieder) eine Betriebskostenerhöhung im Rahmen der Miete. Die Mieterin findet diesen Betrag stark überhöht & würde gerne wissen, ob das noch mit rechten Dingen zugehen kann? |
aus der formulierung "betriebskostenerhöhung" schließe ich, dass es um die erhöhung von betriebskostenvorauszahlungen (= BKVZ) geht. erhöhungen der BKVZ richten sich nach 560 BGB. grob gesagt können sie einmal im abrechnungszeitraum stattfinden, müssen begründet und berechnet werden und natürlich mit entsprechenden kosten "unterlegt" sein (einzelne juristische streitigkeiten lasse ich jetzt mal weg, natürlich muß die grundsätzliche umlagefähigkeit von BK vereinbart sein etc., aber davon gehen wir hier mal aus). ob das in diesem fall so ist, können wir anhand der mageren angaben im sachverhalt nicht beurteilen. grundsätzlich gilt aber, dass sich die wirksamkeit einer betriebskostenvorauszahlungserhöhung (puh, was für ein wort ...) nicht nach ihrer bloßen höhe beurteilt - wenn die umlagefähigen betriebskosten für den vermieter um 45 EUR pro monat steigen, dann ist das halt so.
man könnte hier zB spekulieren, dass es sich bei den erhöhungen um solche handelt, die aufgrund der extremen preissteigerungen bei gas und öl in dem genannten zeitraum eingetreten sind - gas ist seit 2003 um mehr als 200% teurer geworden (und die seit letztem jahresende billigeren preise noch nicht wieder weitergegeben). aber wie gesagt: das ist spekulation, die aber angesichts des doch langen zeitraums ("von 2003 bis heute" = 6 jahre) ggf nicht ganz fernliegt. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche) |
|
Nach oben |
|
 |
ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
|
Verfasst am: 16.03.09, 13:22 Titel: |
|
|
Das ganze wurde doch vortrefflich mit einem Satz beantwortet
Elektrikör hat folgendes geschrieben:: | dann sollten sich die Steigerungen doch anhand der Belege nachvollziehen lassen, oder? |
Oder?  _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht  |
|
Nach oben |
|
 |
Carli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 762
|
Verfasst am: 16.03.09, 13:38 Titel: |
|
|
45 € in 6 Jahren ist doch keine unverhältnismäßig hohe Steigerung.
Ich seh das Problem nicht. _________________ Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder? |
|
Nach oben |
|
 |
Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
|
Verfasst am: 16.03.09, 16:04 Titel: |
|
|
Carli hat folgendes geschrieben:: | 45 € in 6 Jahren ist doch keine unverhältnismäßig hohe Steigerung.
Ich seh das Problem nicht. |
Ich auch nicht und eigentlich war das Thema mit dem Beitrag von Elektrikör durch.
Aber nein, da wird lieber noch etwas rumgemotzt, was in letzter Zeit immer häufiger hier im Subforum Mietrecht zu beobachten ist. Schade eigentlich.
 _________________ Shit happens |
|
Nach oben |
|
 |
|