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Betriebskostensteigerung
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Annika2008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.03.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 01:09    Titel: Betriebskostensteigerung Antworten mit Zitat

Mieterin xy zog Ende 2003 in eine Mietwohnung. Seit dieser Zeit erhöhten sich die Nebenkosten um 45 Euro pro Monat. Die Mieterin bekam dieses Jahr (mal wieder) eine
Betriebskostenerhöhung im Rahmen der Miete. Die Mieterin findet diesen Betrag stark überhöht & würde gerne wissen, ob das noch mit rechten Dingen zugehen kann? Vielen Dank.
PS.: Nur der Betriebskostenanteil der Miete wird ständig erhöht, die Grundmiete wurde nie erhöht.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wird über die Betriebskosten jährlich abgerechnet, oder handelt es sich um eine Pauschale?
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Annika2008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.03.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

es wird jährlich abgerechnet. VG
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dann sollten sich die Steigerungen doch anhand der Belege nachvollziehen lassen, oder?




MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Motz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Jede BK-Abrechnung muß klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich sein.

Eine BK-Abrechnung sollte folgende Kriterien erfüllen:

- es muß eine Zusammenstellung der gesamten BK des Hauses geben
- der Verteilerschlüssel muß angegeben sein
- die Berechnung des auf die Wohnung des Mieters entfallenden Anteils der BK
- die vom Mieter geleistet Vorauszahlung auf die BK

Die BK-Abrechnung sollte dahingehend vom Mieter geprüft werden.

Eine Abrechnung, die diese Kriterien nicht erfüllt, ist regelmäßig unwirksam. Der Mieter könnte verlangen, dass der Vermieter eine neue Abrechnung vorlegt bzw. die alte nachbessert.

Es liegt die Vermutung nahe, dass die BK-Abrechnung nicht wie hier vorgeschlagen erstellt wurde.
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Motz hat folgendes geschrieben::
Jede BK-Abrechnung muß klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich sein.

Eine BK-Abrechnung sollte folgende Kriterien erfüllen:

- es muß eine Zusammenstellung der gesamten BK des Hauses geben
- der Verteilerschlüssel muß angegeben sein
- die Berechnung des auf die Wohnung des Mieters entfallenden Anteils der BK
- die vom Mieter geleistet Vorauszahlung auf die BK

Die BK-Abrechnung sollte dahingehend vom Mieter geprüft werden.

Eine Abrechnung, die diese Kriterien nicht erfüllt, ist regelmäßig unwirksam. Der Mieter könnte verlangen, dass der Vermieter eine neue Abrechnung vorlegt bzw. die alte nachbessert.

Es liegt die Vermutung nahe, dass die BK-Abrechnung nicht wie hier vorgeschlagen erstellt wurde.


Eigentlich kan man sagen: Setzen 6 Winken Lachen

Dies wurde doch garnicht gefragt!
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Motz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

- der Eingangsbeitrag befaßt sich mit Betriebskosten (Abrechnung)
- Karsten hat nach der Betriebskostenabrechnung gefragt
- Elektrikör hat bereits eine Antwort auf die Betriebskostenabrechnung
- Motz erklärt, bezüglich des Beitrages von Elektrikör, wie eine Betriebskostenabrechnung auszusehen hat um dem Fragesteller die Prüfung der BK-Abrechnung zu ermöglichen oder zumindest den Hinweis darauf, was man als Mieter machen könnte

und dann kommt ktown - oops, Du bist bestimmt Pälzer?-

und behauptet "Dies wurde doch gar nicht gefragt!"
Aber einen Beitrag zum Thema leistet er nicht. Wenn er wenigstens noch geschrieben hätte was seiner Meinung nach gefragt wurde. Ts, ts, ts! Überrascht Lachen Lachen Lachen
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso sollte ich mit Fachwissen prahlen, dass letztlich nichts direkt mit der Frage zutun hatte. Winken


Ansonsten wurden die Dinge von Karsten und Elektrikör vortrefflich weiter gebracht und bedarf nicht nochmals einer Wiederholung.
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Zuletzt bearbeitet von ktown am 16.03.09, 12:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Motz
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Also, bei mir schleimst Du Dich damit nicht ein! Lachen Lachen Lachen
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::

Ansonsten wurden die Dinge von Karsten und Elektrikör vortrefflich weiter gebracht und bedarf nicht nochmals einer Wiederholung.

Vermutlich ist das zu logisch.
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Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
ktown hat folgendes geschrieben::

Ansonsten wurden die Dinge von Karsten und Elektrikör vortrefflich weiter gebracht und bedarf nicht nochmals einer Wiederholung.

Vermutlich ist das zu logisch.

Für manche anscheinend nicht Winken Man fühlt sich anscheinend sogar persönlich angegriffen und vergibt negative Punkte.
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 13:15    Titel: Re: Betriebskostensteigerung Antworten mit Zitat

ihr streitet hier rum, aber die frage wurde nicht beantwortet ...

Annika2008 hat folgendes geschrieben::
Mieterin xy zog Ende 2003 in eine Mietwohnung. Seit dieser Zeit erhöhten sich die Nebenkosten um 45 Euro pro Monat. Die Mieterin bekam dieses Jahr (mal wieder) eine Betriebskostenerhöhung im Rahmen der Miete. Die Mieterin findet diesen Betrag stark überhöht & würde gerne wissen, ob das noch mit rechten Dingen zugehen kann?

aus der formulierung "betriebskostenerhöhung" schließe ich, dass es um die erhöhung von betriebskostenvorauszahlungen (= BKVZ) geht. erhöhungen der BKVZ richten sich nach 560 BGB. grob gesagt können sie einmal im abrechnungszeitraum stattfinden, müssen begründet und berechnet werden und natürlich mit entsprechenden kosten "unterlegt" sein (einzelne juristische streitigkeiten lasse ich jetzt mal weg, natürlich muß die grundsätzliche umlagefähigkeit von BK vereinbart sein etc., aber davon gehen wir hier mal aus). ob das in diesem fall so ist, können wir anhand der mageren angaben im sachverhalt nicht beurteilen. grundsätzlich gilt aber, dass sich die wirksamkeit einer betriebskostenvorauszahlungserhöhung (puh, was für ein wort ...) nicht nach ihrer bloßen höhe beurteilt - wenn die umlagefähigen betriebskosten für den vermieter um 45 EUR pro monat steigen, dann ist das halt so.

man könnte hier zB spekulieren, dass es sich bei den erhöhungen um solche handelt, die aufgrund der extremen preissteigerungen bei gas und öl in dem genannten zeitraum eingetreten sind - gas ist seit 2003 um mehr als 200% teurer geworden (und die seit letztem jahresende billigeren preise noch nicht wieder weitergegeben). aber wie gesagt: das ist spekulation, die aber angesichts des doch langen zeitraums ("von 2003 bis heute" = 6 jahre) ggf nicht ganz fernliegt.
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juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das ganze wurde doch vortrefflich mit einem Satz beantwortet

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
dann sollten sich die Steigerungen doch anhand der Belege nachvollziehen lassen, oder?




Oder? Winken
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Carli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 762

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

45 € in 6 Jahren ist doch keine unverhältnismäßig hohe Steigerung.
Ich seh das Problem nicht.
_________________
Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Carli hat folgendes geschrieben::
45 € in 6 Jahren ist doch keine unverhältnismäßig hohe Steigerung.
Ich seh das Problem nicht.

Ich auch nicht und eigentlich war das Thema mit dem Beitrag von Elektrikör durch.

Aber nein, da wird lieber noch etwas rumgemotzt, was in letzter Zeit immer häufiger hier im Subforum Mietrecht zu beobachten ist. Schade eigentlich.

 
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Shit happens
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