Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.03.09, 14:54 Titel: Unfallversicherung für 85-jährigen noch sinnvoll?
Ich muss mich um einen älteren Herrn kümmern. Dieser hat noch eine Unfallversicherung laufen, potentielle Leistungen sind Todesfallleistung, Invalidität, KH-Tagegeld, Berguns- und Rettungskosten. Der Versicherungsnehmer ist aber sowieso schon ziemlich gehandicapt (ohne Gehwägelchen oder Krücken geht gar nichts) und kommt ohne Begleitung nicht mehr aus der Wohnung raus.
Frage: Ist in so einem Fall eine Unfallversicherung überhaupt noch sinnvoll? Das einzige noch vorstellbare Unfallereignis wäre ein Sturz in der Wohnung. Würde eine Unfallversicherung (die Versicherungsbedingungen hab ich leider nicht ...) überhaupt noch eintreten oder könnte man damit rechnen, dass sie "rumzickt" und alles auf's Alter und/oder die Gehbehinderung schiebt? _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Die Versicherungsbedingungen (AVBs) und eine Abschrift des Versicherungsscheins können kostenlos beim Versicherer angefordert werden. Dann wird man viel eher beurteilen können, ob die Versicherung noch sinnvoll ist oder nicht. Ohne AVBs kann das grundsätzlich eher schlecht beurteilt werden.
Grundsätzlich kann eine Unfallversicherung (UV) auch für einen älteren Menschen noch sinnvoll sein. Im meiner eigenen Kanzlei hatte ich unlängst einen solchen Fall, wo sich die UV auch für einen älteren, betagten Menschen gelohnt hat. Manche AVBs sehen m. W. allerdings auch vor, dass eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag ab einer bestimmten Altersgrenze gar nicht mehr erbracht wird. Bitte prüfen!
Frage: Ist in so einem Fall eine Unfallversicherung überhaupt noch sinnvoll?
dann ja, wenn ein Kapitalbedarf bei eingetretenem Versicherungsfall besteht.
Bei Invalidität kann ein Kapitalbedarf gerade bei alten Menschen bestehen, um z.B. Treppenlift einzubauen, Wohnung rollstuhlgerecht umbauen zu lassen in ebenerdige Wohnung umzuziehen etc.
Todesfallleistung - eigentlich in einer Unfallversicherung falsch, da Leistung nur bei Unfalltod. Aber wenn vorhanden, dann würd' ich das wohl behalten, da Neuabschluss über Sterbeversicherung exorbitant teuer.
KH-Tagegeld - war schon immer reine Geldschneiderei
Bergungs- und Rettungskosten - für jemanden, der sein Wohnung kaum noch verlässt - überflüssig - aber sowieso überall kostenlos mitversichert
Zitat:
könnte man damit rechnen, dass sie "rumzickt" und alles auf's Alter und/oder die Gehbehinderung schiebt?
Ja, damit kann muss man auf jeden Fall rechnen. Zum einen sehen die Standard-Unfallvers.-Bedingungen vor, dass Invaliditätsleistung ab vollend. 65. Lj nicht mehr als Einmalzahlung sonders als Rente gezahlt wird.
Wenn Krankheit und Gebrechen und Gebrechen an einer Invalidität mitwirken, werden diese bei der Bemessung des Invaliditätsgrades angerechnet.
[/quote]Manche AVBs sehen m. W. allerdings auch vor, dass eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag ab einer bestimmten Altersgrenze gar nicht mehr erbracht wird.
Zitat:
Es gibt zwar Versicherer, die nur Versicherungsschutz bis zu einem bestimmten Alter bieten, aber dann endet der Vertrag auch automatisch. Aber Beiträge kassieren und ab einem bestimmten Alter einfach nicht leisten - geht meiner Meinung nach nicht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.