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recht.de :: Thema anzeigen - mein weltbild ist erschüttert ^^ naja, nicht ganz, aber ...
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mein weltbild ist erschüttert ^^ naja, nicht ganz, aber ...
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moloko13
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 01:56    Titel: mein weltbild ist erschüttert ^^ naja, nicht ganz, aber ... Antworten mit Zitat

hi, ich muss hier nur mal was loswerden...

...also mich bringt dieses ganze zivi procedere echt zum stutzen...
ich find es absolout nicht zeitgemäß so dermaßen fremdbestimmt zu sein....
sorry, muss aber mal eben meinen frust schieben.
also dieses ganze musterverfahren find ich ja schon ominös... aber habt ihr euch mal über konsequenzen informiert... verweigere ich zB einen befehl meiner Autorität, also an der zivildienststelle... hab ich das richtig gelesen... kann ich mit einer freiheitsstrafe von bis zu 3 jahren rechnen?? kann das irgendjemand bestätigen? also wenn mir der vorgesetzte sagt: tu dies und das und ich erwiedere mit ehhhm NÖ! ... hab ich mit einer freiheitsstrafe von bis zu 3 jahren zu rechnen? hallo?! wo leben wir denn... zivildienst mag ja ne gute sache sein, aber sowas ist wirklich nicht zeitgemäß. na klar, wer denkt frei zu sein, der täuscht sich natürlich gewaltig... aber dass man sich diesem ganzen so unterwerfen muss find ich wirklich merkwürdig.. oder hab ich was falsch interpretiert / falsch verstanden? Ich kann das einfach nicht nachvollziehen... 3 jahre.... wegen einer befehlsverweigerung... im 21 jahrhundert...

Kann das jemand bestätigen mit den 3 jahren... oder hab ich was falsch interpretiert?
Und wenn dem so ist... das kanns doch wirklich nicht sein, oder? Böse

gruß von einem aufgebrachten zivildienstleistenden (sorry für die rechtschreibung!)
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.09, 02:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben richtig gelesen. das Ganze steht tatsächlich in § 54 ZDG und hat auch seinen Sin im rahmen der Wehrgerechtigkeit.

Auch im 21. Jahrhundert ist der begriff "Fremdbestimmung " doch nicht absurd. Im täglichen Laben wird man doch auch fremdbestimmt. Da gibt es eine Menge von Beispielen.

Fakt ist jedoch das zivildienstleistende den Soldaten im Rahmen der wehrgerechtigkeit gleichzustellen sind. Dem hat der gesetzgeber mit dem ZDG Rechnung getragen und das ZDG an das Wehrstrafgesetz angeglichen.
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DessertWolf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 02:53    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte das aber mit den bis zu 3 Jahren FS nicht zu ernst nehmen.

Wenn dir befohlen wird, holl mir mal ne Flasche Bier und du sagst nö, wirst wohl kaum dafür in den Knast müssen.

Es geht hier mehr darum, in Forum von Verweigerung von Ausbildungszielen.

Auf der anderen Seite, wird dich aber ach keiner Zwingen, wenn du gewisse Sachen nicht machen willst, z.B alten Menschen den Hintern abwischen wenn du das einfach nicht hinbekommst.

Ich habe mich vor 10 Jahren in beiden Möglichkeiten freistellen lassen, es gibt Möglichkeiten, man muß sich nur doof genug anstellen mal so lasop gesagt.
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.09, 05:18    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Man sollte das aber mit den bis zu 3 Jahren FS nicht zu ernst nehmen.

Wenn dir befohlen wird, holl mir mal ne Flasche Bier und du sagst nö, wirst wohl kaum dafür in den Knast müssen.
Nee, das sollte gleich mit der Todesstrafe geahndet werden......... Teufel-Smilie
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moloko13
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich find das nicht richtig, dass man so einem bescheuerten gesetz unterliegt (ich wusste es ja davor nicht mal!) irgendwas sagt mir dass das grundsätzlich falsch ist und heutzutage nicht sein darf! aber vielleicht reagier ich auch über....

naja dessert wolf, gerade weil ich mich schon so oft geweigert hab gewisse tätigkeiten auszuführen die mir als überaus sinnlos erschienen hab ich mich mal über konsequenzen informiert... und ich bin geschockt... aber ok, wer wird schon in der realität jemanden für 3 jahre verdonnern, wegen sowas.
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

moloko13 hat folgendes geschrieben::
wer wird schon in der realität jemanden für 3 jahre verdonnern, wegen sowas.


Ein Gericht? Ein Richter?

mano
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Auf der anderen Seite, wird dich aber ach keiner Zwingen, wenn du gewisse Sachen nicht machen willst, z.B alten Menschen den Hintern abwischen wenn du das einfach nicht hinbekommst.


Ob jemand dass auf die Dauer nicht hinbekommt oder einfach nur keinen Bock darauf hat, ist i.d.R. egal.

"Die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Pflege und Betreuung für einen längeren Zeitraum soll Zivildienstleistenden in der Regel nur nach deren vorheriger Zustimmung übertragen werden." (Punkt 3 des Abschnitts D2 des Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes )
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe überhaupt nicht, was das Gejammer soll.
Man stelle sich einen Verteidigungsfall mit tausenden Verletzten vor und ein zickiger Zivi verweigert Befehle, anstatt angemessen Hilfe zu leisten. Da fände ich eine Höchststrafe von drei Jahren eher milde.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Man stelle sich einen Verteidigungsfall mit tausenden Verletzten vor und ein zickiger Zivi verweigert Befehle, anstatt angemessen Hilfe zu leisten. Da fände ich eine Höchststrafe von drei Jahren eher milde.


Ein durchaus unpassender Vergleich.

1. Haben wir zur Zeit keinen Verteidigungsfall

2. Ist durchaus nicht jeder Zivildienstleistende auf Grund seines Einsatzes in der Lage, "tausenden Verletzten" "angemessen Hilfe zu leisten".

Denn Zivildienstleistende werden z.B. auch als Hausmeister, für gärtnerische und landschaftspflegerische Hilfstätigkeiten oder im sozialen Bereich von Sportvereinen eingesetzt.

Wobei ich natürlich zugeben muss, dass es für die Sterbenden schöner sein mag, in einer landschaftlich ansprechenden (von Zivildienstleistenden gepflegten) Umgebung zu versterben, als in einer, in der das Unkraut wuchert.

Der einzige Grund für die Strafandrohung ist schon oben benannt worden:
Volker13 hat folgendes geschrieben::
Fakt ist jedoch das zivildienstleistende den Soldaten im Rahmen der wehrgerechtigkeit gleichzustellen sind. Dem hat der gesetzgeber mit dem ZDG Rechnung getragen und das ZDG an das Wehrstrafgesetz angeglichen.

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Biber
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Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Ein durchaus unpassender Vergleich.
Nö. Oder gibt es einen Passus in dem entsprechenden Gesetz, wonach dieses nur im Verteidigungsfall zur Anwendung kommt?

Übrigens: man kann keinen Befehl verweigern.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Nö. Oder gibt es einen Passus in dem entsprechenden Gesetz, wonach dieses nur im Verteidigungsfall zur Anwendung kommt?


Nein. Und darum passt der Vergleich für die Begründung nicht. Lachen

Auf den Verteidigungsfall kommt es nicht an und daher brauchen wir ihn uns auch nicht vorzustellen. Lachen
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gedanken sind frei. Natürlich. Und man muss sich auch nicht mit dem Sinn einer Wehr- und Ersatzdienstpflicht gedanklich auseinandersetzen. Man auch im Krisenfall lieber im Hausmeisterkittel einen Baum pflanzen und fröhliche Lieder singen mag. Ist ja bald Frühling.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

moloko13 hat folgendes geschrieben::
Also ich find das nicht richtig, dass man so einem bescheuerten gesetz unterliegt ...
.. dass man vor ner roten Ampel anhalten muss, auch wenn's Mitternacht ist und weit und breit kein anderes Auto zu sehen ist .... Sehr böse

hws
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
.. dass man vor ner roten Ampel anhalten muss, auch wenn's Mitternacht ist und weit und breit kein anderes Auto zu sehen ist .... Sehr böse


Ja, dass ist verschieden.

In einigen Ländern sind nachts alle Ampel grün, auch die roten --> www.spiegel.de/auto/fahrkultur/0,1518,567549,00.html
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Kleine_Sonne
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Angesichts der faktisch vorherrschenden "Wehrgerechtigkeit" sollte dein Weltbild eher erschüttert sein, weil du überhaupt noch Dienst leistest Winken
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