Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nachmieter zahlt nicht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nachmieter zahlt nicht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tomtomS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 01:57    Titel: Nachmieter zahlt nicht Antworten mit Zitat

Hallo Forum und Community !

Mit der Hoffnung mich an alle hier vorhanden Regeln zu halten würde mich folgender Sachverhalt interessieren.


In einer Wohnung haben 2 Studenten ( Person T und Person F ) in der Stadt X gewohnt in einer gemeinsamen WG.

Person F befand sich im Ausland um dort das Studium zu beenden. Person T wollte ausziehen und einen neuen Mietbewohner suchen, welchen Sie auch gefunden hat. Zum 01.12.2008 ist Person T ausgezogen und Person A in die WG eingezogen.

Person T hat mit Person A schriftlich festgehalten, dass diese zum 01.12.2008 einzieht und somit nun die Kosten für Miete + Nebenkosten übernehmen wird und weiterhin alle Unterlagen schnellstmöglich beim Vermieter abgibt ( Schuffa etc. ). Person T ist nun ausgezogen und hat beim Vermieter gesagt, dass ein neuer Mitbewohner dort nun wohnt. Vom Vermieter hat Person T einen "Fragebogen" erhalten und diese an Person A weitergeleitet. Person A hat dann im Januar eine Verdienstbescheinigung abgegeben. Jedoch hat sich Person A dann wohl überlegt, dass die Wohnung doch nichts ist oder zu teuer und hat Ende Januar die Sachen gepackt und ist einfach abgehauen.

Die Wohnung wurde komplett zum 01.03.2009 gekündigt, jedoch will die Person A die Miete für Februar nicht zahlen. Somit hat man sich wieder bei Person T gemeldet und Person T soll nun weiterhin zahlen bzw. die Miete + Nebenkosten für Februar obwohl Person T sich schriftlich hat versichern lassen, dass diese Person A nun einziehen wird.Person T würde nun gerne von einem Anwalt das Geld einklagen. Hat Person T falsch/richtig gehandelt bzw. Person A falsch/richtig gehandelt.

Ich finde leider nichs und bräuchte Informationen wie die Rechtslage bei solchen Fällen aussieht/aussehen könnte ?

Danke im Voraus ....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mymomo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ich das richtig verstanden habe, hat person A bis zum auszug noch keinen mietvertrag erhalten, ja?
wäre zwar noch einfach gewesen, aber naja...

dennoch ist person A einen vertrag eingegangen, wenn auch nur mündlich... und da A ja anscheind zumindest für januar die miete gezahlt hat, unterstreicht die zahlung im zweifel den mündlichen vertrag... und vertrag ist vertrag...
die gesetzliche kündigungsfrist liegt bei 3 monaten... daran hat sich auch person A zu halten...

jetzt gibts jedoch noch 2 weitere sachen bei denen ich mir nicht sicher bin:

1. ob T nun vom vermieter auf weitere zahlung belangt werden kann, kann ich nicht genau sagen... wenn ich das aber richtig verstanden habe, war auch der vermieter mit der vermietung an den nachmieter einverstanden...
ich kenne es so, dass wenn bei einer WG eine der parteien ausziehen will, für den verbliebenen mieter ein neuer mietvertrag aufgesetzt werden muss...
aber allem anschein nach hat der vermieter ja soweit allem zugestimmt... person T dürfte also doch aus der sache raus sein... oder etwa nicht?

meiner meinung nach könnte jedoch person F, die ja immernoch rechtskräftig im mietvertrag drin stand, auf zahlung verknackt werden...
wenn im mietvertrag nur drin steht, das insgesamt summe X bezahlt werden muss, dann könnte sich der vermieter nach meinen informationen nach frei aussuchen, von wem er wieviel geld verlangt... er könnte somit die gesamtsummer von person F einklagen... person F könnte die hälfte + rechtsstreitkosten dann wiederrum bei A einklagen...

2. desweiteren kann ein mietvertrag einer WG meines wissens nach auch nur von allen beteiligten gekündigt werden - nicht nur von einer person...
da person A nun einfach abgehauen ist, aber nicht gekündigt hat und der vermieter ihn bis dato ebenfalls nicht fristlos gekündigt hat, dürfte der vertrag doch noch immer laufen, oder? selbst wenn person F inzwischen gekündigt hat - allein kann er dies ja nicht...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wir lassen die Frage, ob dieser Vertrag überhaupt wirksam gekündigt wurde, einfach mal weg und unterstellen, dass dem so war.
Es ist ein Nachmieter gesucht worden und dem wurde die Wohnung noch vor dem Ablauf des Mietvertrages überlassen. Es wurde vereinbart, dass er dafür Miete zahlt.

Nun. Daran, dass die alten Mieter bis zum Ende ihres Mietverhältnisses vom Vermieter auch in die Pflicht genommen werden können, sollte kein Zweifel sein. Das ließe sich nämlich auch durch eine noch so ausgefeilte Vertragsgestaltung zwischen dem alten und dem neuen Mieter nicht ändern, weil man nun mal keine Verträge zu Ungunsten Dritter (hier also des Vermieters) schließen kann. Ein Vertragsverhältnis mit dem Vermieter ist so nicht zu Stande gekommen. Bestenfalls ein Untermietverhältnis.

Dieses angestrebte neue Mietverhältnis befand sich wohl auch erst in der 'Anbahnungsphase'. Es wurde lediglich eine Gehaltsbescheinigung vorgelegt und ansonsten noch kein Wort miteinander geredet. Ein konkretes Vertragsangebot wurde demnach bis dahin von keiner Seite gemacht.

Wenn überhaupt sind also die alten Mieter für die Zahlung der Miete weiter verantwortlich. Nun wissen wir nicht, was in der Vereinbarung tatsächlich drin stand, aber man wird die am ehesten als Untermietvertrag interpretieren müssen; immerhin ist die Wohnung ja überlassen worden. Aber wenn dort nur bestimmt ist, dass A für T die Miete an den Vermieter überweist und gar nicht von der Wohnungsüberlassung die Rede ist, könnte auch das fraglich sein. Allerdings halte ich die pure Zahlungsverpflichtung, aus was für einem Rechtsgrund auch immer, durchaus für wirksam.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
mymomo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

mh...
gut, aber selbst wenn F oder T tatsächlich für A gerade stehen müssen gegenüber den vermieter, können die sich das geld bei A doch wiederholen, oder? schließlich wurde ja mindestens die untermiete vereinbart... und aus der kann man sich doch sicherlich nicht von einem auf den anderen tag ausklinken, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es ein Untermietverhältnis gibt, dann wird der Untermieter auch zur Zahlung verpflichtet sein. Ebenso müsste dieser das Mietverhältnis kündigen bzw. F und T.
Die Frage ist allerdings ob bei A was zu holen ist, wenn nicht schmeissen F und T nur unnötig weiteres Geld raus. Denn die Kosten fürs eintreiben werden die beiden vorstrecken müssen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

mymomo hat folgendes geschrieben::
mh...
gut, aber selbst wenn F oder T tatsächlich für A gerade stehen müssen gegenüber den vermieter, können die sich das geld bei A doch wiederholen, oder? schließlich wurde ja mindestens die untermiete vereinbart... und aus der kann man sich doch sicherlich nicht von einem auf den anderen tag ausklinken, oder?


... man sollte da aber auch diese merkwürdige Sicht nicht unkommentiert lassen. Cool
Die beiden, F und T, haben einen gültigen Mietvertrag, der sie bis zum Ende des Mietverhältnisses verpflichtet, die Miete zu zahlen.
Wie kommen die beiden darauf, dass sie sich durch eine Absprache mit ganz anderen Leuten, die damit gar nichts zu tun haben, einfach aus diesem Vertrag verabschieden könnten? Geschockt
Also, sie stehen in keiner Weise für andere gerade, schon gar nicht für A, sondern erfüllen nur ihre höchsteigene vertragliche Verpflichtung. Winken

Dass daneben der A sich gegenüber F oder T verpflichtet hat, irgendwas zu zahlen, ist eine ganz eigene Baustelle. Das werden sie wohl auch einfordern können.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
tomtomS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 02:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

dennoch ist person A einen vertrag eingegangen, wenn auch nur mündlich


Er ist den Vertrag schriflich eingegangen. Person T hat den Vertrag Unterschrieben mit Datum.

Zitat:

und da A ja anscheind zumindest für januar die miete gezahlt hat, unterstreicht die zahlung im zweifel den mündlichen vertrag... und vertrag ist vertrag...


Person A die Miete im Dezember und im Januar gezahlt. Nur nicht mehr im Februar.

Etwas mehr vorgeschichte.


Peron F hat vorher mit Person J gewohnt. Person J ist ausgezogen und Person T ist eingezogen. Person T hat aber erst ca. 2 Monate später den Mietvertrag übernommen, da Schuffa Auskunft usw. dauert. Jetzt hat es Person T wie Person J damals gemacht. Neuer Nachmieter, damit Person F nicht alleine zahlen muss.

Ich finde es unverschämt in diesem Fall. Person A zahlt miete im Dezember. Person A zahlt Miete im Januar und dann geht die Person einfach. Hat unterschrieben das Person A einzieht und unterlagen abgibt. Nur weil Person A sich nach 2 Monate überlegt hat, sie will doch nicht, soll Person T nach 2 Monate nun die letzte Miete übernehmen.

Person T könnte nun etwas "Druck" machen. Person A einen Brief schreiben und mit einer Klage drohen. Jedoch bräuchte Person T dafür ein Druckmittel ( einen ähnlichen Fall oder ein Paragraph welches die sichtweise von T bestätigt ).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist das grundsätzliche Herangehen an die Sache problematisch.
Niemand kann Verträge schließen, die andere Leute, die an dieser Vereinbarung gar nicht beteiligt sind, rechtlich binden.
Die genannte Vereinbarung zwischen dem alten und dem neuen Mieter krankt also an der Vermessenheit, bestimmen zu wollen, welche Verträge andere Leute schließen sollen.
Diese schriftliche Vereinbarung zwischen A und F hat also im Hinblick auf einen Mietvertrag mit dem Hauptvermieter keine bindende Wirkung. Was mymomo mit einer 'mündlichen' Vereinbarung meint, ist also das hier fingierte Untermietverhältnis.
Das kann man durchaus als zu Stande gekommen betrachten und das ist auch das 'Druckmittel'.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.