Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
a hatte eine firma die insolvent ist...nun bekommt a eien bescheid vom finazamt wohl als ehemaliger gesellschafter ...a soll ein guthaben an körperschaftssteuer haben..hat a nun einen anspruch auf auszahlung ???? die firma ist insolvent die inso ist abgeschlossen
Sorry, aber was hat dieser Beitrag mit Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zu tun? Wäre er nicht vielleicht besser in der Rubrik Insolvenzrecht aufgehoben? Wenn A ein Guthaben beim Finanzamt hat, was hindert ihn dann, das FinA zu bitten, ihm dieses zur Verfügung zu stellen, es sei denn insolvenzrechtliche Vorschriften - was zu prüfen wäre - stünden dagegen? Was hindert A im Weiteren daran, sicherheitshalber Kontakt zum (ehemaligen) Insolvenzverwalter aufzunehmen und das "Problem" mit ihm zu klären oder einfach das FinA anzrufen und das FinA zu fragen, ob man ihm, dem A, das Guthaben auszahlen kann oder ob es nicht ohnehin mit anderen (alten) Steuerforderungen z.B. wegen USt oder ESt, Gewerbesteuer etc. pp. verrechnet wird? Ohne den Steuerbescheid in allen Einzelheiten zu kennen, wird man hier wohl ziemlich schlecht was sagen können, sorry!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.