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da ich in der (Wortsperre: Firmename) Schmerzensgeld-Tabelle nicht fündig geworden bin, wollte ich mich hier erstmal im Forum nach eurer Meinung erkundigen:
Mir sollten im letzten September sechs Weisheitszähne gezogen werden. Einen Monat nach der OP ist dann plötzlich wieder ein Zahn durchgebrochen. Nach einen Röntgentermin war klar:
Der Kieferchirurg hat einen Weisheitszahn vergessen zu ziehen. Es wurde zudem kein Termin zur Nachkontrolle angesetzt. Eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht.
Nach der OP wurde mir gesagt, dass ich den Zahn angeblich heruntergeschluckt hätte.
Da ich nun ein weiteres mal operiert werden muss, würde ich gerne von euch wissen, in welchem Rahmen sich mein Anspruch auf Schadensersatz bewegt?!
die Zahl der Weisheitszähne kann in seltenen Fällen variieren, sogenanntet "9-er" kommen immer mal wieder vor. Aber die Anzahl ist in diesem Beispiel eigentlich egal.
Bevor man sich hier Gedanken über irgendwelche Summen macht, muß erst einmal geklärt werden, ob den Arzt ein Verschulden trifft.
Es ist durchaus denkbar, dass er plausible fachliche Gründe für das Belassen eines Zahnes angibt.
Da der Zahn ja mittlerweile durchgebrochen ist, bedarf es ja wahrscheinlich auch keiner OP, eine "normale" Extraktion (Dauer ein paar Minuten) und 2 Std. Taubheitsgefühl sind vielleicht schon alles.
Termine zur Nachkontrolle müssen nicht zwangsläufig notwendig sein, geröntgt wird dabei ohne rechtfertigende Indikation (aus Sicht des Arztes) nicht.
Es ist also längst nicht alles so sonnenklar, wie es im ersten Moment erscheint. Ff. Vorgehen wäre denkbar:
1. Behandlungsunterlagen anfordern (in Kopie)
2. Patientenberatungsstellen der zuständigen Landeszahnärztekammer konsultieren
3.Kontakt zu einem spezialisierten Medizin - RA aufnehmen
Gefragt ist darüber hinaus ein langer Atem, denn bis zu einer Entscheidung vergehen wohl viele Monate
Als Nicht-Mediziner sollte man mit Äußerungen über vermeintlich unmögliche med. Sachverhalte/Diagnosen sehr vorsichtig sein.
Ich habe auch noch nie davon gehört, dass jemand mehr als 4 Weisheitszähne hat, aber warum nicht? Erst dachte ich auch an eine Verwechslung, als ich bei einem Mann die Diagnose 'Mamma-Carcinom' gelesen habe - aber auch sowas gibt's.
Zum Sachverhalt: Ist jetzt noch ein 7. Weisheitszahn durchgebrochen oder war es einer von den 6, die eigentlich hätten entfernt werden sollen? _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Es ist also längst nicht alles so sonnenklar, wie es im ersten Moment erscheint. Ff. Vorgehen wäre denkbar:
1. Behandlungsunterlagen anfordern (in Kopie)
2. Patientenberatungsstellen der zuständigen Landeszahnärztekammer konsultieren
3.Kontakt zu einem spezialisierten Medizin - RA aufnehmen
Gefragt ist darüber hinaus ein langer Atem, denn bis zu einer Entscheidung vergehen wohl viele Monate
Praktisch gesehen wird regelmäßig eine - wie auch immer geartete - Kasse die Kosten der Extraktionsmaßnahme tragen.
Schmerzensgeld ist angesichts i.Ü. kunstgerecht ausgeführter Behandlungen ebenfalls fragwürdig - die erste OP hätte sowieso stattgefunden, die zweite OP mag also Ansatzpunkt für die zusätzlichen "Schmerzen" sein. Fallen diese aber nicht extrem aus, dürften wir hier im finanziellen Banalbereich sein.
Bleibt die Frage, ob sonstige materiellen Schäden anfallen mögen durch den erneuten Eingriff die der Patient selbst zu tragen hat. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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