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Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch

 
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Timo83
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 09:23    Titel: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspruch Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

da ich in der (Wortsperre: Firmename) Schmerzensgeld-Tabelle nicht fündig geworden bin, wollte ich mich hier erstmal im Forum nach eurer Meinung erkundigen:

Mir sollten im letzten September sechs Weisheitszähne gezogen werden. Einen Monat nach der OP ist dann plötzlich wieder ein Zahn durchgebrochen. Nach einen Röntgentermin war klar:
Der Kieferchirurg hat einen Weisheitszahn vergessen zu ziehen. Es wurde zudem kein Termin zur Nachkontrolle angesetzt. Eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht.
Nach der OP wurde mir gesagt, dass ich den Zahn angeblich heruntergeschluckt hätte.

Da ich nun ein weiteres mal operiert werden muss, würde ich gerne von euch wissen, in welchem Rahmen sich mein Anspruch auf Schadensersatz bewegt?!

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Gruß
Timo
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 13:48    Titel: Re: Weisheitszahn vergessen zu ziehen - Schadensersatz-Anspr Antworten mit Zitat

Timo83 hat folgendes geschrieben::
Eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht.


Das wuerde ich jetzt so nicht sagen.

Nachdem der Zahnarzt alle vier Weisheitszaehne gezogenhatte, waren keine weiteren mehr da, die er haette ziehen koennen.
Denn
Zitat:
...sechs Weisheitszähne...
hat kein Mensch
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Timo83
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sich einfach mal über die Thematik "Weisheitszähne" informieren, bevor man irgendwelche unqualifizierten Postings schreibt.

Es handelte sich um "sechs" Weisheitszähne!
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JD
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Zahl der Weisheitszähne kann in seltenen Fällen variieren, sogenanntet "9-er" kommen immer mal wieder vor. Aber die Anzahl ist in diesem Beispiel eigentlich egal.

Bevor man sich hier Gedanken über irgendwelche Summen macht, muß erst einmal geklärt werden, ob den Arzt ein Verschulden trifft.
Es ist durchaus denkbar, dass er plausible fachliche Gründe für das Belassen eines Zahnes angibt.
Da der Zahn ja mittlerweile durchgebrochen ist, bedarf es ja wahrscheinlich auch keiner OP, eine "normale" Extraktion (Dauer ein paar Minuten) und 2 Std. Taubheitsgefühl sind vielleicht schon alles.
Termine zur Nachkontrolle müssen nicht zwangsläufig notwendig sein, geröntgt wird dabei ohne rechtfertigende Indikation (aus Sicht des Arztes) nicht.

Es ist also längst nicht alles so sonnenklar, wie es im ersten Moment erscheint. Ff. Vorgehen wäre denkbar:

1. Behandlungsunterlagen anfordern (in Kopie)
2. Patientenberatungsstellen der zuständigen Landeszahnärztekammer konsultieren
3.Kontakt zu einem spezialisierten Medizin - RA aufnehmen
Gefragt ist darüber hinaus ein langer Atem, denn bis zu einer Entscheidung vergehen wohl viele Monate
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XP30
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Timo83 hat folgendes geschrieben::
Vielleicht sich einfach mal über die Thematik "Weisheitszähne" informieren, bevor man irgendwelche unqualifizierten Postings schreibt.


Ja, würd ich an deiner Stelle mal tun. Und dann stellt sich noch die Frage, welches Posting hier unqualifiziert ist....

Zitat:
würde ich gerne von euch wissen, in welchem Rahmen sich mein Anspruch auf Schadensersatz bewegt?!


Vermutlich gar keiner!
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Als Nicht-Mediziner sollte man mit Äußerungen über vermeintlich unmögliche med. Sachverhalte/Diagnosen sehr vorsichtig sein.

Ich habe auch noch nie davon gehört, dass jemand mehr als 4 Weisheitszähne hat, aber warum nicht? Erst dachte ich auch an eine Verwechslung, als ich bei einem Mann die Diagnose 'Mamma-Carcinom' gelesen habe - aber auch sowas gibt's.

Zum Sachverhalt: Ist jetzt noch ein 7. Weisheitszahn durchgebrochen oder war es einer von den 6, die eigentlich hätten entfernt werden sollen?
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

JD hat folgendes geschrieben::


Es ist also längst nicht alles so sonnenklar, wie es im ersten Moment erscheint. Ff. Vorgehen wäre denkbar:

1. Behandlungsunterlagen anfordern (in Kopie)
2. Patientenberatungsstellen der zuständigen Landeszahnärztekammer konsultieren
3.Kontakt zu einem spezialisierten Medizin - RA aufnehmen
Gefragt ist darüber hinaus ein langer Atem, denn bis zu einer Entscheidung vergehen wohl viele Monate


Praktisch gesehen wird regelmäßig eine - wie auch immer geartete - Kasse die Kosten der Extraktionsmaßnahme tragen.

Schmerzensgeld ist angesichts i.Ü. kunstgerecht ausgeführter Behandlungen ebenfalls fragwürdig - die erste OP hätte sowieso stattgefunden, die zweite OP mag also Ansatzpunkt für die zusätzlichen "Schmerzen" sein. Fallen diese aber nicht extrem aus, dürften wir hier im finanziellen Banalbereich sein.

Bleibt die Frage, ob sonstige materiellen Schäden anfallen mögen durch den erneuten Eingriff die der Patient selbst zu tragen hat.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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