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Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 16.03.09, 11:14 Titel:
Wie wäre es den Schaden einfach einzureichen und auf eine Kostenzu- oder -absage zu warten? Etwas Schlimmeres als eine Ablehung wird wohl kaum passieren.
Ich hatte zuerst gedacht, dass Anspüche von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten ausgeschlossen sind. Eventuell, je nach Bedingungswerk, könnte dies noch der Fall sein. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Wenn ich mich nicht irre, übernehmen Haftpflichtversicherungen die Schäden von Haushaltsangehörigen nicht. Schauen sie doch am besten mal in ihre Unterlagen, was da in den AGB zum Schadensfall steht. _________________ Geist ist Geil!
Wenn ich mich nicht irre, übernehmen Haftpflichtversicherungen die Schäden von Haushaltsangehörigen nicht. Schauen sie doch am besten mal in ihre Unterlagen, was da in den AGB zum Schadensfall steht.
Dankeschön für die Infos.
Sieht fast danach aus.
Da ich ein Haushaltsangehöriger bin, wird der Schaden vermutlich nicht übernommen.
Werde mal direkt nachfragen.
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