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Gibt es für die persönliche Unfallversicherung irgendeine Höchstversicherungsgrenze für die Invaliditätsleistung (Grundsumme)?
Ausgangspunkt für die Frage war der Hinweis einer Versicherungsgesellschaft, daß sie pro Person nur eine Höchstsumme von 300.000 Euro Invaliditäts-Grundsumme versichert.
Der Versicherungsnehmer versichert sich zu dieser Höchstsumme.
Könnte er sich zusätzlich bei einer anderen Gesellschaft versichern? Würde im Schadensfall beide Gesellschaften entsprechend der Versicherungssummen zahlen? Oder gäbe es da Kürzungen wegen Überversicherung? Gibt es dazu ggf. Gesetze oder ähnliches?
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Man kann soviele Unfallversicherungen abschliessen wie man möchte. Im Leistungsfall gibt es von jeder Geld.
Allerdings sollte in den Anträgen die Frage nach weiteren Versicherungen korrekt beantwortet werden. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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