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Morgens großer Lärm...? Bitte um Hilfe

 
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psg_01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 18
Wohnort: Bietigheim-Bissingen

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:17    Titel: Morgens großer Lärm...? Bitte um Hilfe Antworten mit Zitat

Liebes Forum, ich habe folgende Frage an euch und würde mich sehr über Tips freuen.

Es geht um folgendes:

Person 1 wohnt in einem Einfamilienhaus das an das Grundstück von Person 2 angrenzt. Zwischen beiden Häusern sind etwa 4-6 Meter Abstand.

Person 3 wohnt auf der anderen Seite von Person 2

Vor einiger Zeit ist Person 2 aus dem Haus ausgezogen und es stand bisher leer.

Wenn Person 1 morgens aufwacht und nebenan Bagger arbeiten um jenes Haus von Person 2 abzureißen OHNE das Person 2 irgendetwas davon weiss und am selben Morgen ein Kärtchen der Stadtwerke eingeworfen wird, das morgen der Strom abgestellt wird

Person 3 wusste ebenfalls gar nichts von dem Abriss

nun meine Frage, ist das rechtens einfach so einen schwerwiegenden baulichen eingriff vorzunehmen ohne jegliche Infos für die Nachbarn?
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre zwar höfflich, aber ansonsten ist es sein Privatvergnügen.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der Abriss könnte aber durchaus genehmigungspflichtig und damit dem Nachbarn mitzuteilen sein.
Das hängt aber von der jeweiligen Landesbauordnung ab, also einfach mal beim zuständigen Bauamt nachfragen.
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Der Abriss könnte aber durchaus genehmigungspflichtig und damit dem Nachbarn mitzuteilen sein.
Das hängt aber von der jeweiligen Landesbauordnung ab, also einfach mal beim zuständigen Bauamt nachfragen.


Genehmigungspflichtig ja aber Benachrichtigung der Nachbarn nur wenn sie unter §55 der LBauO fallen. Tja und dann hätte es die Gemeinde tun müßen.
Da dies nicht erfolgt ist greift wohl §55 Abs. 2 Satz 2.2
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