Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
A bekommt in der nächsten Zeit wegen "Ärztefusch" eine Summe von 10.000.-€ als Schmerzensgeld- davon muss A 8.000.-€ für eine erneute Operation bezahlen und der Restbetrag ist als das eigentliche Schmerzensgeld anzusehen.
A hat nun leider eine Kontopfändung wegen Schulden die A durch plötzliche Arbeitsunfähigkeit und somit Hartzv 4 nicht mehr bezahlen konnte.
Da A mehrere Schulden hat, würde sie die restlichen 2.000.-€ des Schmerzensgeldes gerne gleichmäßig auf alle Gläubiger verteilen - dies geht allerdings nicht, wenn die Schulden von Gläubiger B durch die Kontopfändung vollständig eingenommen werden.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 16.03.09, 13:35 Titel:
wurde A bei der sache mit dem schmerzensgeld anwaltlich beraten/vertreten? _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.