Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Was ist juristisch unter einer virtuellen Organisationseinheit zu verstehen ?
Kann eine Organisationseinheit, in der ein kleiner Stamm von realem Personal auf realen Dienstposten, die einen Beamtenpool verwalten, wie z.B. den in Berlin, eine eigenständige virtuelle Betriebseinheit darstellen ? _________________ bombing for freedom is like fucking for virginity
___________________
Frauen klicken bitte nur auf den linken grünen Punkt, Männer bitte nur auf den rechten
alle anderen nutzen bitte den in der Mitte
Was ist juristisch unter einer virtuellen Organisationseinheit zu verstehen ?
Gegenfrage: Gibt es das überhaupt?
Zitat:
Kann eine Organisationseinheit, in der ein kleiner Stamm von realem Personal auf realen Dienstposten, die einen Beamtenpool verwalten, wie z.B. den in Berlin, eine eigenständige virtuelle Betriebseinheit darstellen ?
Soweit ich weiß, ist das Zentrale Personalüberhangmanagement eine reale Behörde, die der Senatsverwaltung für Finanzen untersteht. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
... eine eigenständige virtuelle Betriebseinheit darstellen ?
Ich nehme an, dass eine solche Dienststelle keine "virtuelle" Betriebseinheit darstellt, weil es sich m.E. nicht um eine "fiktive", sondern um eine tatsächlich bestehende Betriebseinheit handelt.
Oder ob es sich hierbei um das berüchtigte Endamt handelt? _________________ Blaise
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.