Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gefahrengut Transport
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gefahrengut Transport

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
plotzkopp
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 14:53    Titel: Gefahrengut Transport Antworten mit Zitat

Wir haben mal wieder ne Diskusion auf der Arbeit. Es geht um Kohlesäureflaschen. Mal kurz zur erklärung. Wir sind ein Sicherungsunternehmen für die Deutsch Bahn und Arbeiten, zur Warnung der Arbeiter, mit Typhons, die mit Kohlesäureflaschen betrieben werden. Bei den Flaschen handelt es sich um die selben die auch zum Bier zapfen verwendet werden Lachen.
Darf ich diese Flaschen in meinem Privat PKW befördern, oder muss ich dazu ein Gefahrengut schein haben. Welche Vorschriften zur sicherung gibt es da. Wieviel Flaschen darf ich ohne diesen Schein befördern? Hab schon in der Gefahrengut verordnung nachgeschaut muss aber zugeben das mir das zu hoch ist, versteh da kein Wort Verlegen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird doch in dem Unternehmen bestimmt einen Gefahrgut- oder Sicherheitsbeauftragten geben. Dieser sollte das eigentlich wissen. Winken
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
plotzkopp
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ne, leider gibt es sowas in unserem Unternehmen nicht. Unser Chef wird schon wissen warum Lachen . Wenn er ja darüber informiert währe, würde er es sich vielleicht nicht so einfach machen können und uns die Flaschen nicht fahren lassen.
Aber der wird sich auch denken" Was ich nicht weis......"
So sind se halt, die Verantwortungslosen Chefs Sehr böse
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Dann würde ich doch nochmal in der GGVSE nachlesen. Da sind einige Dinge aufgeführt.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lackschleifer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

So einfach in Kofferraum schmeissen und herumfahren ist nicht.......
siehe ---> http://vorschriften.portal.bgn.de/files/5841/ASI_6-80-08.pdf
Das könnte bei der grün/blauen Fraktion interessanter Bericht werden im Falle einer Kontrolle.....da wollt ich kein Scheffe sein..... Ausrufezeichen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich kommt es jetzt noch auf die größe der Flaschen an. So eine kleine CO2 Flasche, die ich auch für meine Mineralwasserherstellmaschine zu Hause benutze werfe (oder lege) ich immer einfach so in den Kofferraum.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lackschleifer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

@drebber...wie sooft wohl auch hier der Satz: die Dosis macht das Gift....
Der Unterschied kann auch am privaten Gebrauch/Transport in Kleinstmengen contra gewerblich in grösserer Menge sein...(bei einer Palette voll würd ich mal ins grübeln kommen...)
In dem zitierten Falle zwar nicht brennbar/ätzend/explosiv, aber durchaus aufgrund der hohen Drücke (bis ca. 60 bar) nicht harmlos im Falle dass.....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Cathe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wie groß ist den die Flasche?

Die Flasche ist doch beschriftet, oder?

Da sollte doch eine Angabe drauf stehen, in der Art von Klasse 2
UN1013

Wenn ich den Beitrag oben lesen, gehe ich schon mal von einem gewerblichen Transport aus.
Damit sind auf jeden Fall die Spielregeln des ADR zu beachten.

Da Kohlensäure in der Beförderungskategorie 3 fällt, kann man da schon eine ganze Menge Flaschen mit transportieren, ohne einen Gefahrgutschein besitzen zu müssen.
(Mehr al in ein Auto passen)

Die Flaschen müssen beim Transport diese Schraubkapp draufhaben, sollten natürlich stehend transportiert werden und vernünftig befestigt sein (Ladungssicherheit)
Im normalen PKW lassen sich nur schwer mehrere Flaschen ordnungsgemäß sichern.


Gruß


.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Lackschleifer hat folgendes geschrieben::
@drebber...wie sooft wohl auch hier der Satz: die Dosis macht das Gift....
Der Unterschied kann auch am privaten Gebrauch/Transport in Kleinstmengen contra gewerblich in grösserer Menge sein...(bei einer Palette voll würd ich mal ins grübeln kommen...)
In dem zitierten Falle zwar nicht brennbar/ätzend/explosiv, aber durchaus aufgrund der hohen Drücke (bis ca. 60 bar) nicht harmlos im Falle dass.....


Ich kann das Seufzen aus diesem Beitrag förmlich herauslesen. Winken Aber genau aus diesem Grund habe ich den Einwand auf die Größe der Flaschen gebracht.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Mineralwasserherstellmaschine


wasserspender ?


scnr angesichts der inflationären gesetzestitel in letzter zeit Smilie
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ein Wasserspender ist das nicht, da das Wasser, welches ich in diesem Gerät mit Kohlensäure versehe, immernoch vorher aus dem Wasserhahn in die Flasche gefüllt werden muss. Ich stelle mir doch keinen Wasserspender in die Küche. Geschockt
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

etwa diesen hier? Smilie
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
plotzkopp
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich hierbei um Un-1013 befüllung. Die Flaschen sind ca.20 kilo schwer.
Hab nach mehreren Telefongesprächen mit den verschiedesten Behörten rausgefunden das ich 1000kilo transportieren darf. Ein Flasche darf ich liegend im Pkw transportieren, muss aber natürlich gesichert sein.
Wenn in meinem bisherigem Wissenstand ein Fehler ist, bitte ich Sie mir dies doch noch mitzuteilen Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lackschleifer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

http://gasekatalog.airliquide.de/sdb/018a__kohlendioxid_kohlensaeure.pdf

UN 1013 Klasse 2.2, bis Transportmenge 1000 kg netto, aber dazu entsprechend Belüftung/Entlüftung, Transportsicherung und Kennzeichnung.

http://www.tlug-jena.de/umweltdaten/umweltdaten2006/chemie/pdf/ggvse_adr.pdf

Zum eigenen sicheren Gewissen mal beim Lieferanten ein Datenblatt anfordern und mitführen...spart manche Diskussionen.....

Gruss Lack....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.