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Verfasst am: 16.03.09, 15:35 Titel: Erschleichen von Leistungen (öffentliche Verkehrsmittel)
Vorgeschichte:
Person XY musste letztes Jahr eine Geldstrafe wegen Erschleichen von Leistungen (öffentliche Verkehrsmittel) über 2,5 Monate in der JVA absitzen.
Dies war nur die Halbstrafe des eigentlichen Strafbefehls, da in Baden Württemberg das Gesetz gilt, bei einer Geldstraße nur die hälfte abzusitzen.
Person XY ist dann also nach der Hälfte der Strafe aus der JVA entlassen wurden und bekam 1 Jahr Bewährung!
Aktuell:
Person XY ist seit dem letzten Jahr 2 weitere male beim Schwarzfahren erwischt wurden und hat nun einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, der eine Einladung zu einer Verhandlung enthält. Person XY hat also gegen die Bewährungsauflagen (bei Entlassung wurde ihm nur gesagt, er darf nix mehr machen) verstossen und steht morgen vor Gericht.
Person XY hat nun große Angst, gleich morgen nach der Verhandlung verhaftet zu werden, um die restliche Strafe abzusitzen.
Person XY wäre auch bereit, daß alles in Raten zu zahlen, weiß aber nicht, wie die Gesetzeslage dazu steht.
Ausserdem besucht Person XY seit Semptember 2008 die Abendrealschule und hat nun auch wieder eine Arbeitsstelle gefunden. Er befürchtet nun, wieder in den Knast zu müssen, somit wären 7 Monate Abendrealschule (kostet mtl.80€) für die Katz gewesen und auch sein neuer Arbeitsplatz wäre wieder weg.
Vielleicht hat ja jemand ein paar Raatschläge, wie sich die Person nun verhalten soll, bzw. was Sie morgen bei der Verhandlung erwarten könnte.
Leider bin ich mit dem Baden-Württembergischen System nicht allzu vertraut. Aber die Person sollte saich an die die Bewährungsaufsicht führende Stelle wenden (AG oder StA) und mit dem dort zuständigen Sachbearbeiter (Richter / Rechtspfleger) sein Problem erörtern... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Danke für die Antwort, jedoch ist der Gerichtstermin schon morgen und die StA hat heute nicht mehr offen
Könnte es denn sein, daß er gleich morgen nach der Verhandlung verhaftet wird, oder werden ihm 2 Wochen eingeräumt, so daß er sich nach Ablauf dann selber in der JVA meldet und seine Haft antritt?
Sollte er tatsächlich direkt verurteilt werden, kann er (idealerweise mit einem kostenpflichtigen Anwalt das Urteil anfechten. Grosse Chancen sehe ich dennoch nicht, da es sich um eine Wiederholungstat handelt und das während der Bewährungszeit, die sicherlich im 1. Urteil auch so schriftlich festgehalten wird. Der RA könnte höchstens prüfen, ob das eventuell nicht drin stand, dann könnte er evtl. das als Formfehler anfechten. Aber das sind Abgründe, da kennt sich dein RA dann besser aus. _________________ ich bin KEINE Signatur, sondern eine moderativ zensierte Unterschrift und diene lediglich der allgemeinen DEKORATION und gesellschaftlichen BELUSTIGUNG!
Danke für die Antwort, jedoch ist der Gerichtstermin schon morgen und die StA hat heute nicht mehr offen
Ich kenne eine Staatsanwaltschaft, da hätte der Betroffene um die Uhrzeit noch wen erreicht... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Könnte es denn sein, daß er gleich morgen nach der Verhandlung verhaftet wird,
Das ist unwahrscheinlich bis ausgeschlossen.
Es wird sich vermutlich so abspielen, dass XY verurteilt wird und irgendwann einen Brief bekommt, in dem er zum Haftantritt geladen wird.
Unsere Gefängnisse sind nämlich randvoll und es muss erst ein Platz frei werden.
In BadW wird auch eine 2er Zelle mit 4 Mann belegt.
Das ist kein Problem.
Andere Frage:
Das Internet hat aber nicht erst seit gestern offen, das Forum gibt es nicht seit 10 Minuten und die Ladung kam auch nicht gerade ebend.
Also hätte man wohl seinen Hintern eher bewegen können ? _________________ Der Anwalt gewinnt immer. Egal ob Freispruch oder Lebenslang. Die Kohle geht beim Anwalt ein, so oder so.
Erra human est, gilt auch für die mit den schwarzen Robben.
In BadW wird auch eine 2er Zelle mit 4 Mann belegt.
Das ist kein Problem.
Quelle?
Im übrigen ist es so, dass unsere Gefängnisse voll sind und es ist sehr wohl ein Problem, denn es dauert, ja nach Straftat und Länge der Haftstrafe, sehr wohl recht lang, bis der Verurteilte zur Haft geladen werden kann.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 25.03.09, 18:30 Titel:
Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Trillerpfeiffe hat folgendes geschrieben::
In BadW wird auch eine 2er Zelle mit 4 Mann belegt.
Das ist kein Problem.
Quelle?
Im übrigen ist es so, dass unsere Gefängnisse voll sind und es ist sehr wohl ein Problem, denn es dauert, ja nach Straftat und Länge der Haftstrafe, sehr wohl recht lang, bis der Verurteilte zur Haft geladen werden kann.
Wahrscheinlich kann er aus eigener Erfahrung berichten. Man hat übrigens festgestellt, dass die Wände in Gefängnissen besonders renovierungsbedürftig sind. Ob dies wohl mit der Feststellung, dass die Hosen bei Gefängnisinsassen am rückwärtigen Teil besonders verschließen sind, zusammenhängt? _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
(1) Gefangene werden während der Ruhezeit alleine in ihren Hafträumen untergebracht. Eine gemeinsame Unterbringung ist zulässig, sofern ein Gefangener hilfebedürftig ist oder eine Gefahr für Leib und Leben oder Gesundheit eines Gefangenen besteht.
(2) Im offenen Vollzug dürfen Gefangene mit ihrer Zustimmung während der Ruhezeit gemeinsam untergebracht werden, wenn eine schädliche Beeinflussung nicht zu befürchten ist. Im geschlossenen Vollzug ist eine gemeinschaftliche Unterbringung zur Ruhezeit außer in den Fällen des Absatzes 1 nur vorübergehend und aus zwingenden Gründen zulässig.
In BadW wird auch eine 2er Zelle mit 4 Mann belegt.
Das ist kein Problem.
Quelle?
Im übrigen ist es so, dass unsere Gefängnisse voll sind und es ist sehr wohl ein Problem, denn es dauert, ja nach Straftat und Länge der Haftstrafe, sehr wohl recht lang, bis der Verurteilte zur Haft geladen werden kann.
Ich tue es nur ungern, aber ich widerspreche. In Hessen ist die Belegung der JVAs derzeit nicht so dramatisch, dass die Vollstreckung von Freiheitsstrafen darunter leiden würde... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
am Ende der pdf Datei die Tabellen der Belegung der JVA Rockenberg/ Hessen bis 2004. In anderen Vollzugsanstalten im schwarzen Roland Land dürfte es nicht anders aussehen - sonst wäre längst ein Belegungsausgleich erfolgt..
Belegung in Hessen
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