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Zweckangabe bei Spendengeldern

 
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 05:35    Titel: Zweckangabe bei Spendengeldern Antworten mit Zitat

Frage in die Runde: Wenn man z.B. öffentlich im Internet auf einer Homepage zu Spenden aufruft um z.B. "armen Kindern" zu helfen. (Angenommen, es ist nicht nur Schluddrigkeit oder Naivität, sondern in Wirklichkeit will derjenige nur schnelles Geld von naiven Menschen haben, für das er nicht arbeiten muss Mr. Green ) ....Derjenige stellt also ein schönes, buntes, nicht zu übersehendes Foto auf seine HP, wo ausserdem allerlei Luxus-Ramsch und Kram zum Kauf angeboten wird und zeigt also in einer andren Rubrik das Foto, auf dem eine handvoll Strassen-Kinder abgebildet sind, die man im Thailand-Luxus-Urlaub auf der Strasse aufgelesen hat und die entsprechend traurig aussehen.... stellt sich blöd grinsend daneben und macht auf "guter Onkel aus Deutschland" und ruft zu Spenden auf für "die armen Kinder da". Gibt aber KEINEN Zweck an, für was das Geld verwendet werden soll, KEINEN Ort, wo die Kinder angeblich leben, KEINE Organisation, die das Projekt betreut, KEINE Namen, der das alles verwaltet und Rechenschaft abgibt, was mit den Geldern passiert ist und für die/den gespendet werden soll/kann ! Dieser jemand gibt lediglich eine Konto-Nummer an, wo dann die hoffentlich "mitleiderregten edlen Spender" ihr Geld, ihren Aderlass loswerden können. Weihnachtssmilie Macht sich derjenige strafbar (da könnte ja jeder.....) und wenn ja, gegen welche §§ wurde hier verstossen ?
LG Phönix
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

Soll ich meine Frage präzisieren ? Oder liegt der Fall so glasklar, dass meine Frage eher überflüssig war ? Ich habe nämlich im WWW nichts Gescheites darüber gefunden. Ich weiss nur, dass einmal ein deutscher Radiosender die Spendenbereitschaft der Deutschen testen wollte und einfach zum Spenden aufrief, ohne eine Zweck / Verwendungsgrund anzugeben. Es kam eine stattliche Summe zusammen in mehrstelligen Bereich. Der Radiosender hatte nun das rechtliche Problem, die Summe nicht selbst verwenden zu dürfen oder gar zu behalten. Er musste letztendlich das Geld wieder zurück überweisen.
Sehe ich das also erichtig: Ein Spendenaufruf ohne Zweckangabe ist nicht strafbar, das Behalten von eingegangenem Geld aber sehr wohl ?

Phönix
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JS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 06:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
derzeit werden in den Bundesländern die Sammlungsgesetze abgeschafft, in mehr als der Hälfte der Länder ist dies bereits erfolgt.

Die Sammlungsgesetze sahen bisher im Wesentlichen eine behördliche Überwachung von Sammlungen vor. Dies fällt nun weg. Es kann sich nun also jedermann ohne vorherige Anmeldung auf die Straße oder woanders hin stellen und zum Spenden aufrufen.

Allerdings: Sollten die Spenden für einen anderen als den angegebenen Zweck verwendet werden, liegt in der Regel ein Straftatbestand vor, etwa Untreue oder Betrug.

JS
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... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, das ist ja interessant. Danke für Deine Antwort. Ich habe schon von der Gesetzeslockerung gehört. Es erschreckt mich ein wenig, denn da kann ja jeder Geld sammeln und die Hilfsbereitschaft der Menschen schäbig ausnutzen. Ich finde das nicht okay. Auch empfinde ich es als Widerspruch, wenn man sich dann strafbar macht, wenn man einen anderen Zweck angibt, als den wahren. Meine Logik sagt mir, dass das nicht schlüssig ist. Der Gesetzgeber sagt sich wohl: "Wer schweigt, lügt nicht". Auch eine Art von Moral. Und wenn einer was angibt als Spendengrund, dann muss der wahr sein. So ist das also......nun gut, dann gehen wir mal Büchsen kaufen und sammeln nach Herzenslust. Der Spender ist ja selber schuld, wenn er was gibt und nciht genau nachfragt, nciht wahr ?
Nur, upps, wenn einer fragt, für was, dann müssen wir ganz ehrlich sein und sagen "für mich, damit es mir gutgeht" Ironie Smiley Und weil wir so ehrlich sind, werden wir dafür auch nicht bestraft. Ist nur interessant, ob die Finanzbehörden das auch so sehen können. Aber wenn man bedenkt, dass eingenommene Spenden zu einem gewissen Teil auch in Deutschland verbleiben und dafür wieder Waren gekauft werden, sprich' konsumiert wird, wo ja dann auch nochmal Steuern drauf sind, hält sich der Schaden wohl begrenzt. Allerdings sollte man dann nicht so ein Gedöhns um Schwarzarbeit machen, obwohl zugegebenermassen da wieder Verbraucherinteressen (Haftung usw.) dahinter stehen. Man kann es nicht direkt vergleichen, doch ist Spendensammeln mit Eigenzweck nichts anderes als Betteln und letztenendes unversteuertes Einkommen in unbekannter Grössenordnung.. Wenn das einer gut kann, "verdient" der mehrere tausend Euros im Monat. Mann, sind wir dumm, dass wir noch arbeiten gehen für's Geld, wenn Gelderwerb so einfach ist, nachdem man eine gewisse Ekelgrenze überwunden hat, versteht sich. Grumbelgruss von Phönix Böse
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derblacky
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Auch empfinde ich es als Widerspruch, wenn man sich dann strafbar macht, wenn man einen anderen Zweck angibt, als den wahren.

Ich empfinde das als absolut richtig, Betrug ist Betrug.

Darüber hinaus stelle ich mir das Einsammeln nicht so einfach vor, wie geschrieben. Nach dem Motto "Hallo ich sammle Gelder ein, gib mal ein paar Euro" .... kann ich mir irgendwie nicht so recht vorstellen, das hier die Frage nach dem "Wofür" nicht kommt.

Auch könnte ich mir vorstellen, das es schon bei der Verwendung des Begriffs "Spende" beim Einsammlen zu rechtlichen Problemen kommen könnte!

Aus meiner Sicht kann man da auch gleich ehrlich arbeiten gehen (und nachts ruhiger schlafen).

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, wie ich bereits schrieb, eine Radiostation hat ein Exempel statuiert und KEINEN Grund angegeben und es kamen viele Gelder an. Es gibt eifnach Menschen, die aus welchen Gründen auch immer (da gibts natürlich Ursachen für) einfach gerne spenden, egal wieviel, egal an wen. (Von daher ist es ihnen mit Sicherheit egal, wer das Geld bekommt)
Rein rechtlich aber sehe ich das anders. Denn indem ich einen Grund, einen Spendenzweck angebe, gebe ich dem Spender ja erst dadurch die Möglich "frei zu entscheiden" bzw. überhaupt zu entscheiden, ob er beim Zweck XYZ überhaupt noch einverstanden "wäre".

Und das mit dem Widerspruch habe ich so gemeint, mal salopp ausgedrückt:
Wenn schon jeder Sammler (nahezu und ohne Aufsicht) machen kann, was er will, DANN soll er auch sagen dürfen, was er will.
ICh weiss zwar, wie Du es gemeint hast und verstehe Dein Veto, aber genaugenommen ist es doch so ziemlich das gleiche bzw. läuft auf's Gleiche hinaus (im ERgebnis). Die Rechtslage war VORHER schon schwammig, was den Spendenbereich betrifft und wird jetzt durch künftige Lockerung noch schwammiger. Das kann nicht gut sein.
Es wäre meiner Ansicht nach gescheiter gewesen, man hätte gemeinnützige Organisationen, die keine eingetragenen Vereine sind, das Recht eingeräumt, Spendenquittungen ausstellen zu dürfen. So hätte man das Pferd vom Kopf aufgezäumt. Das wäre m.E. in Ordnung und liesse auch eine gewisse Transparenz zu.......aber so wie beabsichtigt.......geht's.......gar nicht. Geschockt

LG Phönix
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JS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Es wäre meiner Ansicht nach gescheiter gewesen, man hätte gemeinnützige Organisationen, die keine eingetragenen Vereine sind, das Recht eingeräumt, Spendenquittungen ausstellen zu dürfen.

Gemeinnützige Vereine DÜRFEN "Spendenquittungen" (die heißen seit mehreren Jahren "Zuwendungsbestätigungen") ausstellen, auch wenn sie nicht eingetragen sind.

Wenn ich mich recht entsinne, ist ein wesentlicher Zweck der Abschaffung der Sammlungsgesetze der Abbau der Bürokratie. Man vertraut wohl darauf, dass ein Bürger nur dann spenden werde, wenn er von dem Zweck der Sammlung Kenntnis hat und von der Seriosität des Sammelnden überzeugt ist.

Und - ehrlich gesagt - ich finde das ok. Ein wenig Eigenverantwortung sollte man jedem Bürger zubilligen. Oder steckst du in jede Büchse, die dir unter die Nase gehalten wird, Geld hinein?

JS
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... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

JS hat folgendes geschrieben::
Oder steckst du in jede Büchse, die dir unter die Nase gehalten wird, Geld hinein? JS

Aber klar doch Mr. Green muss man doch, wenn man in den Himmel kommen will.... Lachen

Doch Spass beiseite. Ich danke Dir für Deine hilfreiche Antwort. Ist was dran. Man kann nicht jeden schützen vor seiner eigenen Dummheit oder seine eigene Naivität. Da stimme ich Dir zu. Muss der Spender halt genauer nachfragen und sich auch im WWW schlau machen. Jetzt hat sich aber daraus noch eine Frage ergeben: Wie schaut das bei "nicht-deutschen, europäischen, gemeinnützigen Organisationen" aus ? (Spanien, Griechenland z.B.) Wird eine solche Bescheinigung bei uns in Deutschland auch anerkannt von den Finanzämtern ? Mit den Augen rollen

LG Phönix
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