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Zivilprozess gar nicht erst möglich???
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Yvi1004
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 17:38    Titel: Zivilprozess gar nicht erst möglich??? Antworten mit Zitat

Hallo,

vor ein paar Tagen eröffnete ich einen anderen Thread, der hiermit zwar in Verbindung steht und auch super beantwortet wurde, heute stieß ich jedoch auf eine andere Frage.
Und zwar:
Laut Auskunft bei einem Polizisten, sei es gar nicht erst möglich, einen Zivilprozess anzuleiern, der auf einem "alten" Tatvorwurf der Nachstellung bezogen ist, wenn im Zuge dieser "Nachstellung", die sich im Strafrecht nicht bewiesen hat und das strafrechtliche Verfahren somit eingestellt wurde, keine Gegenstände des Klägers behalten oder kaputt gemacht wurden.
Somit hätte der Kläger bei einem Zivilprozess nicht die Möglichkeit, auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu klagen (wie gesagt, es wurde nichts beschädigt oder behalten und ebenso wurde keine Gewalttat etc. begangen).
Ebenso wenig sei es möglich, dem Beklagten die Anwaltskosten (ca. 500,-€, die sich durch Beratung und evtl. Anfertigen der Anzeige ergaben) des Klägers an's Bein zu binden, sowie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durchzusetzen.
Wisst ihr da Weiteres?
Ist es tatsächlich nicht möglich, einen Zivilprozess unter dem gleichen Tatvorwurf zu führen, der sich schon im Strafrecht nicht durchgesetzt hat, wenn der Kläger keine materiellen/psychischen Schäden davongetragen hat?
Freue mich über Antwort!

Yvi
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

es ist immer möglich, einen zivilprozeß zu führen.
fraglich ist immer nur, ob man ihn gewinnen kann.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Sir Galahad
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 71
Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 03:28    Titel: Also ganz unabhängig vom speziellen Sachverhalt... Antworten mit Zitat

...finde ich diese Frage verdammt interessant.

Nach meinem Laienverständnis steht das Strafrecht über dem Zivilrecht. Soll heißen: Ein verurteilter Taschendieb hat keine Aussichten, seine "Forderung" nachträglich zivilrechtlich doch noch durchzusetzen (etwa mit der Begründung, "ich war eben stärker und konnte schneller laufen").

In der Frage geht es aber "irgendwie" um das Umgekehrte. Strafrechtlich wars erfolglos, aber wie ist es im Zivilrecht? Die Antwort ist ganz einfach: Zivilrechtlich können auch dann Ansprüche bestehen, wenn die Umstände keinen Anlass zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Gegenpartei zulassen. Aber das ist in der Tat trivial.

Und normal, sollte es jedenfalls sein. Um mal zu plaudern: Nach meinem Verständnis ist das Zivilrecht das Hemd und das Strafrecht die Jacke. Das Hemd ist einen näher als die Jacke, wie die Redensart sagt. Die Jacke braucht man nur, wenn es im Hemd allein zu kalt wird. Soll heißen: Erst Strafanzeige und dann Zivilklage ist die falsche Reihenfolge - meiner bescheidenen Laienmeinung nach.

In dem speziellen genannten Fall spielt das aber gar keine Rolle. Der geäußerte zivilrechtliche Anspruch basiert lediglich auf den Aufwendungen für ein Strafverfahren, das im Sande verlief, also scheiterte. Also ohne diesen Versuch des Verfahrens hätte es nicht einmal eine Vorstellung von Ansprüchen gegeben. Da sehe ich absolut kein Land für den Angreifer, sagte ich ja schon.

Was mir freilich sofort zu diesem Thema einfällt, das ist dieser O. J. Simpson-Prozess. Der vermeintliche Täter wurde strafrechtlich vom Mord freigesprochen und musste zivilrechtlich für den Mord Schadenersatz leisten - so habe ich es jedenfalls seinerzeit verstanden. Ob es hierzulande auch nur annähernd ähnlich krasse Fälle gegeben hat, wissen nur die Profis.


viele Grüße,

Galahad
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 09:11    Titel: Re: Also ganz unabhängig vom speziellen Sachverhalt... Antworten mit Zitat

Sir Galahad hat folgendes geschrieben::
...finde ich diese Frage verdammt interessant.

Nach meinem Laienverständnis steht das Strafrecht über dem Zivilrecht. Soll heißen: Ein verurteilter Taschendieb hat keine Aussichten, seine "Forderung" nachträglich zivilrechtlich doch noch durchzusetzen (etwa mit der Begründung, "ich war eben stärker und konnte schneller laufen").

In der Frage geht es aber "irgendwie" um das Umgekehrte. Strafrechtlich wars erfolglos, aber wie ist es im Zivilrecht? Die Antwort ist ganz einfach: Zivilrechtlich können auch dann Ansprüche bestehen, wenn die Umstände keinen Anlass zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Gegenpartei zulassen. Aber das ist in der Tat trivial.

Und normal, sollte es jedenfalls sein. Um mal zu plaudern: Nach meinem Verständnis ist das Zivilrecht das Hemd und das Strafrecht die Jacke. Das Hemd ist einen näher als die Jacke, wie die Redensart sagt. Die Jacke braucht man nur, wenn es im Hemd allein zu kalt wird. Soll heißen: Erst Strafanzeige und dann Zivilklage ist die falsche Reihenfolge - meiner bescheidenen Laienmeinung nach.

Sir Gallert-Head,

Ihr Beitrag ist - da von keiner Sachkenntnis getrübt - recht erfrischend. Inhaltlich ist aber leider alles falsch.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Was genau soll denn die Zielrichtung der Klage sein?
_________________
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Yvi1004
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:34    Titel: Re: Also ganz unabhängig vom speziellen Sachverhalt... Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::


Ihr Beitrag ist - da von keiner Sachkenntnis getrübt - recht erfrischend. Inhaltlich ist aber leider alles falsch.


Nun.. rein logisch betrachtet macht der vorherige Kommentar speziell auf meinen Fall bezogen absolut Sinn.
Denn warum sollte der Beklagte in einem Zivilverfahren ausschließlich die Kosten übernehmen sollen, die dem Kläger durch anwaltliche Beratung für ein Strafverfahren, das nicht durchgesetzt werden konnte, entstanden?
Wenn dem so wäre könnte ich doch x-beliebigen Personen eine kriminelle Handlung unterstellen, diese wird in einem Strafverfahren aber nicht erkannt, das Verfahren eingestellt und später will ich durch ein Zivilverfahren die Übernahme meiner Anwaltskosten, die durch vorherige Beratung und Bearbeitung entstanden, auf diese Personen erreichen.... Macht für mich wenig Sinn. Aber wie ist das in der Justiz?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage für den sogenannten Schaden finden, dann ist grds. auch ein Verfahren vor einem Zivilgericht möglich.

Die Frage stellt sich aber dann eher im Bereich des Schadensrechtes...
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Yvi1004
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Was genau soll denn die Zielrichtung der Klage sein?


..die Zielrichtung?
gute Frage.. Stand der Dinge ist ja, dass das Strafverfahren unter dem Tatvorwurf der "Nachstellung" eingestellt wurde. Leider stand in dem Schreiben aber kein Grund bzw. Paragraph, weswegen die Einstellung erfolgte.
Eine Woche nach Einstellung kam ein Schreiben der Anwälte des Klägers, "letzte außergerichtliche Möglichkeit", Übernahme der Anwaltskosten des Klägers und beigefügt eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Beides sollte innerhalb einer Woche unterschrieben zurückgesendet werden.
Beklagter sieht das aber überhaupt nicht ein, da nie mutwillig die Nähe des Klägers, seines Arbeitsgebers, seiner Eltern etc. aufgesucht wurde. Weiterhin trägt doch auch nicht der Beklagte Schuld an den Anwaltskosten des Klägers?
Demnach könnte ich ja, wie schon oben erwähnt, aus Lust und Langeweile etliche Beratungen durch einen Anwalt durchführen lassen und später versuchen, diese einer Person ans Bein zu binden, die Grund für diese Beratungen sein soll, strafrechtlich aber schon nichts gegen sie durchgesetzt wurde.
Stellt sich eben die Frage, ob das Anwaltsschreiben ein reiner Bluff ist und darauf gehofft wird, dass "ehemaliger" Beklagter davon so beeindruckt ist, dass er dies unterschreibt. Deswegen wäre ja auch interessant zu wissen, ob es überhaupt MÖGLICH ist nach Ignorieren des Schreibens auf Seiten des Klägers einen anderen Prozess anzuleiern.
Sollte ein Zivilprozess daraus resultieren, geht es dabei um die Übernahme der Anwaltskosten des Klägers sowie der Durchsetzung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und ggf. Dinge wie Schmerzensgeld, jenachdem, was sich die Anwälte einfallen lassen. Hier nochmal gesagt: Dem Kläger wurde nicht nachgestellt, es wurde nichts von seinem Eigentum einbehalten oder zerstört.
Frage deshalb ist ja, ob das, was durch einen Polizisten in Erfahrung gebracht wurde, so den Tatsachen entspricht (s.o.).
Denn wenn weder Schmerzensgeld- noch Schadensersatzansrpuch besteht, da Kläger materiell und psychisch nicht geschädigt wurde und lediglich auf den Kosten sitzen bleibt, die er sich selber eingebrockt hat, auf was hätte er dann Anspruch?!
Und da der Tatvorwurf der Nachstellung durch Einstellung des Strafverfahrens nicht bewiesen wurde, sollte es, laut Polizei, nicht möglich sein, einen Zivilprozess unter dem gleichen Tatvorwurf führen zu können.
Leuchtet mir ein, bin aber dennoch mittlerweile total verwirrt..
Traurig

Beste Grüße
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:05    Titel: Re: Zivilprozess gar nicht erst möglich??? Antworten mit Zitat

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Laut Auskunft bei einem Polizisten, sei es gar nicht erst möglich, einen Zivilprozess anzuleiern, der [...]


Was wieder einmal beweist, daß die Rechtsberatungsqualität der Polizei im Schnitt noch knapp unter der Qualität der Rechtsberatung steht, die die Kleinkinder meiner Nachbarn erteilen. Lachen

Und an Sir Galahad:
Weder steht das Strafrecht über dem Zivilrecht noch umgekehrt.
(In den USA konnte man das gut am O.J. Simpson Prozeß sehen - Freispruch in der Mordanklage, trotzdem zu Schadensersatz wegen der begangenen Morde verurteilt.)

Theoretisch sind alle vier Varianten möglich und auch in der Praxis durchaus anzutreffen (wir unterstellen mal, der Zivilprozeß ist jeweils der des Opfers gegen den Täter, gilt aber umgekehrt genau so):

1. Strafprozeß: Freispruch. Zivilprozeß: Klage abgewiesen (weil beide male Schuld des Täters nicht erwiesen)

2. Strafprozeß: Freispruch. Zivilprozeß: Klage gewonnen (weil strafrechtlich schon bei begründetem Zweifel freigesprochen werden muß, im Zivilrecht aber die Überzeugung des Gerichts von der Schuld trotz Zweifeln ausreicht, evtl. lagen auch neue Beweise vor etc.)

3. Strafprozeß: Schuldspruch. Zivilprozeß: Klage abgewiesen (weil das Zivilgericht die Beweise anders bewertet oder der Anspruch verjährt war oder...)

4. Strafprozeß: Schuldspruch. Zivilprozeß: Klage gewonnen (weil beide male Schuld des Täters klar erwiesen)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:10    Titel: Re: Zivilprozess gar nicht erst möglich??? Antworten mit Zitat

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Laut Auskunft bei einem Polizisten, sei es gar nicht erst möglich, einen Zivilprozess anzuleiern, der auf einem "alten" Tatvorwurf der Nachstellung bezogen ist, wenn im Zuge dieser "Nachstellung", die sich im Strafrecht nicht bewiesen hat und das strafrechtliche Verfahren somit eingestellt wurde, keine Gegenstände des Klägers behalten oder kaputt gemacht wurden.
Wieder diese seltsame Geschichte sowie die äußerst unverständliche Schilderung derselben?
Nein, wegen ein und derselben Sache kann man nicht zweimal angeklagt werden.Berufung gegen das erste Urteil einlegen aber wohl - meistens je nach Streitwert. Dann gäbe es wohl Zwei Verhandlungen in einer Sache. Aber das sollte wohl hier nicht gemeint sein.

So ich es verstanden habe, ging es doch einmal im Strafprozess um "Stalking" und im Zivilprozess um nicht zurückgegebene / verkaufte Sachen.
Auch wenn die SMS des Stalkings über die nicht zurückgegebenen Sachen gingen, sind das wei völlig unterschiedliche Tatsachen. Also 2 Prozesse um zwei unterschiedliche Tatbestände.

Und es gibt nun einen dritten Tatbestand? K verklagt B und verliert den Prozess, muss die Prozesskosten sowie seinen Rechtsanwalt bezahlen. Und nun will K diese Kosten in einem Zivilprozess von B einklagen? Das geht (in den meisten Fällen) wohl nicht.

hws
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Yvi1004
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:13    Titel: Re: Zivilprozess gar nicht erst möglich??? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Laut Auskunft bei einem Polizisten, sei es gar nicht erst möglich, einen Zivilprozess anzuleiern, der [...]


Was wieder einmal beweist, daß die Rechtsberatungsqualität der Polizei im Schnitt noch knapp unter der Qualität der Rechtsberatung steht, die die Kleinkinder meiner Nachbarn erteilen. Lachen

Und an Sir Galahad:
Weder steht das Strafrecht über dem Zivilrecht noch umgekehrt.
(In den USA konnte man das gut am O.J. Simpson Prozeß sehen - Freispruch in der Mordanklage, trotzdem zu Schadensersatz wegen der begangenen Morde verurteilt.)

Theoretisch sind alle vier Varianten möglich und auch in der Praxis durchaus anzutreffen (wir unterstellen mal, der Zivilprozeß ist jeweils der des Opfers gegen den Täter, gilt aber umgekehrt genau so):

1. Strafprozeß: Freispruch. Zivilprozeß: Klage abgewiesen (weil beide male Schuld des Täters nicht erwiesen)

2. Strafprozeß: Freispruch. Zivilprozeß: Klage gewonnen (weil strafrechtlich schon bei begründetem Zweifel freigesprochen werden muß, im Zivilrecht aber die Überzeugung des Gerichts von der Schuld trotz Zweifeln ausreicht, evtl. lagen auch neue Beweise vor etc.)

3. Strafprozeß: Schuldspruch. Zivilprozeß: Klage abgewiesen (weil das Zivilgericht die Beweise anders bewertet oder der Anspruch verjährt war oder...)

4. Strafprozeß: Schuldspruch. Zivilprozeß: Klage gewonnen (weil beide male Schuld des Täters klar erwiesen)



..Aaaaber: Smilie
Bei deinen vier Punkten handelt es sich ja jeweils um Strafverfahren, die in irgendeiner Art und Weise endeten (schuldig oder nicht schuldig)?
Fällt denn eine sofortige Einstellung des Strafverfahrens auch unter "Freispruch", oder sind das wieder zwei Paar Schuhe?
Mir ist das mittlerweile zu hoch Smilie Aus verschiedenen Blickwinkeln und von allen Seiten betrachtet ergeben alle Theorien irgendwo Sinn.
Aber das, was mir am logischsten erschien, nämlich die Auskunft des Polizisten, scheint ja doch ganz falsch zu sein..
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:26    Titel: Re: Zivilprozess gar nicht erst möglich??? Antworten mit Zitat

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::

Aber das, was mir am logischsten erschien, nämlich die Auskunft des Polizisten, scheint ja doch ganz falsch zu sein..

Um es noch einmal zusammenfassen:

Rein rechtlich kann eine Zivilklage erhoben werden.

Ob diese dann aber auch Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt. Wenn sich Tatvorwürfe im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht bestätigt haben (oder später ein Freispruch erfolgt), sind in der Regel die Aussichten des Geschädigten, den Sachverhalt im Zivilprozess zu beweisen, gering. Es kann natürlich immer Ausnahmen geben.

Letztlich ist die Aussage des Polizisten also dahingehend auszulegen (bzw. richtig zu stellen), dass eine Zivilklage zwar möglich ist, aber wahrscheinlich nichts bringt (außer Kosten für den Geschädigten).
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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Yvi1004
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Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:29    Titel: Re: Zivilprozess gar nicht erst möglich??? Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::

So ich es verstanden habe, ging es doch einmal im Strafprozess um "Stalking" und im Zivilprozess um nicht zurückgegebene / verkaufte Sachen.
Auch wenn die SMS des Stalkings über die nicht zurückgegebenen Sachen gingen, sind das wei völlig unterschiedliche Tatsachen. Also 2 Prozesse um zwei unterschiedliche Tatbestände.

Und es gibt nun einen dritten Tatbestand? K verklagt B und verliert den Prozess, muss die Prozesskosten sowie seinen Rechtsanwalt bezahlen. Und nun will K diese Kosten in einem Zivilprozess von B einklagen? Das geht (in den meisten Fällen) wohl nicht.

hws


Nein, völlig falsch:)
Es gibt nur einen Tatvorwurf: Nachstellung.
Um es kurz zu machen:
Kläger behielt die Dinge, die Eigentum des Beklagten waren und sich in Wohnung des Klägers befanden, ein.
Die SMS, nämlich die Bitte um Herausgabe dieser Dinge seitens des Beklagten, legte Kläger später als Beweise für's Stalking vor.
Sprich: Kläger behielt die Sachen (was genau damit passierte ist für den Beklagten nicht nachvollziehbar) und legt als Beweise für's Stalking die SMS vor, in der der Beklagte um Wiedergabe der Dinge bittet.
Beklagter (Im Fall der Nachstellung) sieht aber von einer Anzeige ab, da die Dinge mittlerweile vermutlich eh verschenkt/vernichtet wurden.
Und es bleibt nur der Vorwurf der Nachstellung, der sich eben schon durch Einstellung des Strafverfahrens nicht bewies.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:53    Titel: Re: Zivilprozess gar nicht erst möglich??? Antworten mit Zitat

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Nein, völlig falsch:).. Es gibt nur einen Tatvorwurf: Nachstellung.
Aha !?
Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Kläger behielt die Dinge, die Eigentum des Beklagten waren ..
Und das ist kein Tatvorwurf ? (gegen den anderen nun)
Eine berechtigte Forderung (gehen wir mal von aus) und die Aufforderung, die Sachen wieder herauszugeben, dürften wohl selten den Tatbestand des Stalkings erfüllen.

Sonst würde ich sofort das Finanzamt auf Stalking verklagen - von denen krieg ich auch immer so unerwünschte Briefe .. Sehr böse

Und es muss einen weiteren Tatvorwurf geben, aufgrund dessen der Kläger seine Kosten erstattet haben will.

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Beklagter (Im Fall der Nachstellung) sieht aber von einer Anzeige ab, da die Dinge mittlerweile vermutlich eh verschenkt/vernichtet wurden.
Nun ja, kann man natürlich machen. Aber selbst wenn die Sachen weg sind, könnte man Schadensersatz verlangen (in Geld). Gezwungen werden kann man zu ner Anzeige natürlich nicht. Auch, wenn das im Stalking Prozess evtl die Chancen verbessern könnte, weil damit der Grund für die SMS nachgewiesen würden.
So mal interessenhalber - wieviel SMS, Briefe, EMails, Arufe usw kamen denn da zusammen?
Aber OK, DER Prozess ist gelaufen (und hat der Kläger verloren, so ich es richtig verstanden habe)

Klage wurde abgewiesen, Kläger zur Zahlung der Gerichtkosten verurteilt und der Kläger kriegt ne Rechnung von seinem Rechtsanwalt.
Und nun? Meint der Kläger sich seine Kosten vom Beklagten wiederholen zu können?
Sicher kann er darauf klagen (Privatklage), aber m.E. mit wenig Erfolgsaussicht. Und auch die zweiten Gerichtskosten darf er sich dann selbst ans Bein binden.

Aber noch ist es doch zu diesem Prozess nicht gekommen? Ich würde diese Ankündigung des gegnerischen Rechtsanwaltes als "leere Drohung" ansehen. Man kanns ja mal versuchen, vielleicht zahlt der Gegner ja freiwillig. (Insbesondere, wenn der Gegner offensichtlich so seltsame Vorstellungen des Rechtssystemes hat und so .. äähh .. eigenwillige .. Schilderungen der Sachlage gibt. - jetzt so mal aus der Diskussion gefolgert. Sehr böse )

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Und es bleibt nur der Vorwurf der Nachstellung, der sich eben schon durch Einstellung des Strafverfahrens nicht bewies.
OK nicht verloren sondern eingestellt. Was aber zur restlichen Beurteilung auch nix mehr macht.
(Nein, dem obigen Absatz "Prozess verloren" brauchen sie nun nicht mehr widersprechen Idee )

hws
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:17    Titel: Re: Zivilprozess gar nicht erst möglich??? Antworten mit Zitat

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Bei deinen vier Punkten handelt es sich ja jeweils um Strafverfahren, die in irgendeiner Art und Weise endeten (schuldig oder nicht schuldig)?
Fällt denn eine sofortige Einstellung des Strafverfahrens auch unter "Freispruch", oder sind das wieder zwei Paar Schuhe?


Ich habe das in der allgemeinstmöglichen Weise gemeint.

Beim Strafverfahren also ist oben zu lesen:
Freispruch "=" Einstellung (aus welchem Grund auch immer)
Schuldspruch "=" Bewährung

Bei Zivilverfahren also ist oben zu lesen:
verloren "=" abgewiesen (Unschlüssigkeit etc.)
gewonnen "=" im Wesentlichen gewonnen (also unabhängig von der prozentualen Höhe des Obsiegens; immerhin könnte man "50,000 EUR verlangt, 500 bekommen" auch als "verloren" bezeichnen)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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