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Jemand ist seit Jahren selbständig als Programmierer und IT-Berater (Gewerbe) von zu Hause aus tätig. Ausschließlich dafür existiert ein Arbeitszimmer, das bislang auch anstandslos als solches vom Finanzamt anerkannt wurde.
Seit ein paar Monaten wird zusätzlich ca. 2 Tage/Woche als Angestellter in einer Firma gearbeitet (Bürokram).
Nun will das Finanzamt das Arbeitszimmer nicht mehr voll anerkennen. Wieso nicht? Das Arbeitszimmer hat doch überhaupt nichts mit der Angestelltentätigkeit zu tun, sondern ist nur für die selbständige Tätigkeit. Es ist der einzige Raum dafür, also der 100%ige Mittelpunkt des Gewerbes. Man kann seine Kunden doch weder im Schlafzimmer empfangen, noch beim Arbeitgeber.
Wie wird eine solche Sachlage üblicherweise bewertet? Gibt es etwas zitierfähiges, mit dem jemand argumentieren könnte?
Wenn ich Sie richtig verstehe empfangen Sie Kunden in diesem Raum.
Dies widerspricht grundlegend dem Charackter eines häußlichen Arbeitszimmers, weshalb dieser Raum auch eine andere Titulierung bekommt.
Diese Räume unterscheiden sich im Wesentlichen im Hinblick auf Ihre Ausstattung und ihren Charackter gegenüber dem häußlichen AZ, da sie durch den Publikumsverkehr geprägt sind.
Die anteiligen Aufwendungen für diesen Raum sind voll abzugsfähig, da es sich nicht um eine häußliches AZ handelt. _________________ MfG Raiden
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