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Häusl. Arbeitszimmer selbständig+angestellt

 
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Ronny5
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Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 17:40    Titel: Häusl. Arbeitszimmer selbständig+angestellt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Jemand ist seit Jahren selbständig als Programmierer und IT-Berater (Gewerbe) von zu Hause aus tätig. Ausschließlich dafür existiert ein Arbeitszimmer, das bislang auch anstandslos als solches vom Finanzamt anerkannt wurde.

Seit ein paar Monaten wird zusätzlich ca. 2 Tage/Woche als Angestellter in einer Firma gearbeitet (Bürokram).

Nun will das Finanzamt das Arbeitszimmer nicht mehr voll anerkennen. Wieso nicht? Das Arbeitszimmer hat doch überhaupt nichts mit der Angestelltentätigkeit zu tun, sondern ist nur für die selbständige Tätigkeit. Es ist der einzige Raum dafür, also der 100%ige Mittelpunkt des Gewerbes. Man kann seine Kunden doch weder im Schlafzimmer empfangen, noch beim Arbeitgeber.

Wie wird eine solche Sachlage üblicherweise bewertet? Gibt es etwas zitierfähiges, mit dem jemand argumentieren könnte?

Gruß,
Ron
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich Sie richtig verstehe empfangen Sie Kunden in diesem Raum.

Dies widerspricht grundlegend dem Charackter eines häußlichen Arbeitszimmers, weshalb dieser Raum auch eine andere Titulierung bekommt.

Diese Räume unterscheiden sich im Wesentlichen im Hinblick auf Ihre Ausstattung und ihren Charackter gegenüber dem häußlichen AZ, da sie durch den Publikumsverkehr geprägt sind.

Die anteiligen Aufwendungen für diesen Raum sind voll abzugsfähig, da es sich nicht um eine häußliches AZ handelt.
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MfG Raiden

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bavarian tax collector
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe hier keinen Hinweis auf Publikumsverkehr! Bin ich blind oder war das der Wink mit dem Zaunpfahl? (Viel Freude beim Besuch der BNV!)

taxpert
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Raiden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Man kann seine Kunden doch weder im Schlafzimmer empfangen


Hieraus leitet sich meine Einschätzung ab.
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MfG Raiden

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