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milbe13 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.03.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 16.03.09, 20:34 Titel: Verkauf einer Haushelfte ohne Teilung? |
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Kann in einem Haus mit zwei Wohneinheiten ohne Teilung in separate Eigentumswohnungen, einer verkaufen ohne die anderen im Grundbuch eingetragenen Besitzer mit einzubeziehen vollzogen werden? Ist es unter den Bedingungen überhaupt möglich das eine Partei allein über ihren Besitzanteil verfügen kann und hierbei auf das Einverständnis der anderen verzichten kann ? Welche Probleme kommen hierbei auf mögliche Erben zu?
vielen Dank ! |
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Lucky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 16.03.09, 20:44 Titel: |
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Ja - es kann auch ein ideeller Hälfteanteil bzw. Bruchteilseigentum verkauft werden - ohne Mitwirkung des anderen Miteigentümers. Das Problem ist nur, daß dies kaum jemand kauft und außerdem wird bei einem solchen Fall nicht anteilg lastenfrei gestellt, d.h. der Käufer übernimmt eingetragene Lasten.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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milbe13 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.03.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 16.03.09, 20:55 Titel: |
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Danke !
und was ist dann mit der Grundbucheintragung, ist die nicht zwingend notwendig und müssen die übrigen darüber informiert werden ?
Danke noch mal |
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juggernaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 1479 Wohnort: derzeit: Thüringen
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Verfasst am: 16.03.09, 20:57 Titel: |
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"die" werden von grundbucheintragungen als aus dem grundbuch ersichtlich betroffene eh informiert. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche) |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 16.03.09, 23:10 Titel: |
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milbe13 hat folgendes geschrieben:: | ..... und was ist dann mit der Grundbucheintragung, ist die nicht zwingend notwendig .....? |
Ja, anstelle des Veräußerers des Miteigentumsanteils muss der Erwerber des Miteigentumsanteils in das Grundbuch eingetragen werden. |
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CruNCC FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.01.2007 Beiträge: 2239 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 16.03.09, 23:18 Titel: |
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... die Übrigen werden aber nicht davon benachrichtigt. |
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milbe13 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.03.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.03.09, 09:20 Titel: |
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Danke für die schnellen Antworten!
Wie ich das hier lese ist es bei diesem Thema eigentlich kein Unterschied ob eine Teilung in mehrere Eigentumswohnungen erfolgte oder ob mehrere Eigentümer im Grundbuch gemeinsam eingetragen sind.
Was mich etwas verwundert das jeder seine Anteile veräußern oder auf andere Personen überschreiben kann ohne das die anderen im Grundbuch eingetragenen wenigstens über den Vorgang benachrichtigt werden müssen, geschweige denn das sie darauf Einfluss nehmen können.
Ich bin davon ausgegangen, dass diese Vorgänge einer Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Miteigentümer bedürfen, und nur durch eine Teilung in separates Eigentum umgangen werden kann. |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 17.03.09, 10:18 Titel: |
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milbe13 hat folgendes geschrieben:: | Wie ich das hier lese ist es bei diesem Thema eigentlich kein Unterschied ob eine Teilung in mehrere Eigentumswohnungen erfolgte oder ob mehrere Eigentümer im Grundbuch gemeinsam eingetragen sind. |
Auch die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind Miteigentümer des Grundstücks, außerdem aber auch Sondereigentümer einer bestimmten Wohnung. Ist ein Gebäude nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt, steht einem Miteigentümer des Grundstücks kein Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung zu. Wenn eine Wohnung einem bestimmten Miteigentümer zur Nutzung überlassen ist, beruht dies auf einer vertraglichen Vereinbarung aller Miteigentümer. |
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