Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Makler einleinvertrag privater Verkauf vom Besiter möglich?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Makler einleinvertrag privater Verkauf vom Besiter möglich?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
STENI1975
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 15:19    Titel: Makler einleinvertrag privater Verkauf vom Besiter möglich? Antworten mit Zitat

Hallo,

sagen wir mal ein Hausbesitzer möchte sein Haus verkaufen und beauftragt einen Makler das Haus zu verkaufen. Der Hausbesitzer unterschreibt einen Makleralleinvertrag. Nun bekommt aber der Hausbesitzer ein unschlagbares Angebot von einem Bekannten der nicht wusste dass das Haus verkauft wird. Kann nun der Hausbesitzer das Haus ohne das der Verkauf über den Makler abgewickelt wird verkaufen oder ist dies nicht möglich. Dem Hausbesitzer wurde von einem anderen Makler mal erklärt das ein privater Verkauf immer möglich sei, auch bei einem Makleralleinvertag.

Wie ist da die Rechtslage.

Danke für die Info,


Steni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

ein hauseigentümer kann verkaufen, wann und an wen er will.
deswegen ist er ja "eigentümer".

eine andere frage ist, ob er den makler trotzdem bezahlen muß.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
STENI1975
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

woher bekommt der Eigentümer raus das dieser falls er verkauft den Makler bezahlen muss?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

In dem der Eigentümer sich den unterschriebenen Vertrag anschaut Winken
Und falls es eine Klausel geben sollte, kann man diskutieren ob diese nun gültig ist
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 22:18    Titel: Re: Makler einleinvertrag privater Verkauf vom Besiter mögli Antworten mit Zitat

STENI1975 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

sagen wir mal ein Hausbesitzer möchte sein Haus verkaufen und beauftragt einen Makler das Haus zu verkaufen. Der Hausbesitzer unterschreibt einen Makleralleinvertrag. .....

Mit dem Makleralleinauftrag beauftragt der Eigentümer EINEN Makler und verpflichtet sich, keinen weiteren Makler zu beauftragen oder sich dessen Dienste gefallen zu lassen. Es bleibt dem Eigentümer aber unbenommen, auch selbst privat zu verkaufen.

Nur bei einem QUALIFIZIERTEN Makleralleinauftrag kann der Eigentümer während der Vertragslaufzeit nur über den Makler verkaufen. Dieser qualifizierte Makleralleinauftrag kann jedoch nur über eine Individualvereinbarung geschlossen werden. Mit AGB`s ist dies nicht möglich.

Die VERWEISUNGSKLAUSEL, die den Eigentümer vertraglich dazu verpflichten soll, seine privaten Interessenten an den Makler zu verweisen, ist nicht zulässig.

Der Eigentümer kann privat verkaufen und den Makler ggf. klagen lassen.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jelly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Falls es ein qualifizierter Vertrag sein sollte, hat der schlimmstenfalls ja auch eine begrenzte Laufzeit. Der Eigentümer könnte also auch einfach warten und nach Vertragsende verkaufen. Natürlich sollte der Bekannte sich nicht zwischenzeitlich an den Makler wenden.

Oder - falls der Vertrag gerade erst unterschrieben wurde und der Makler noch nix unternommen hat - diesen mal fragen, ob man es nicht rückgängig machen kann. Ist dem makler vielleicht auch lieber, als mit viel Mühe Interessenten zu suchen, nur um vom Eigentümer dann stets ein "nee, an den verkauf ich net" zu hören.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SLash
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

jelly hat folgendes geschrieben::
Der Eigentümer könnte also auch einfach warten und nach Vertragsende verkaufen.

Wozu sollte der Eigentümer warten, wenn er verkaufen darf ?
Zumal ein Käufer vermutlich nicht warten mag...
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Wozu sollte der Eigentümer warten, wenn er verkaufen darf ?
Weil das "verkaufen dürfen" und "Zahlungspflicht an den Makler" zwei verschiedene Dinge sind. Nach einer bestimmten Zeit ist die Laufzeit des qualifizierten Makleralleinauftrag zu Ende. Der Besitzer kann ohne Zahlugnspflicht an den Makler verkaufen. Während der Laufzeit des Vertrages kann er zwar verkaufen, muss aber den Makler bezahlen.
Jetzt darf er sich aussuchen: warten oder zahlen.

hws
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SLash
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
SLash hat folgendes geschrieben::
Wozu sollte der Eigentümer warten, wenn er verkaufen darf ?
Weil das "verkaufen dürfen" und "Zahlungspflicht an den Makler" zwei verschiedene Dinge sind. Nach einer bestimmten Zeit ist die Laufzeit des qualifizierten Makleralleinauftrag zu Ende. Der Besitzer kann ohne Zahlugnspflicht an den Makler verkaufen. Während der Laufzeit des Vertrages kann er zwar verkaufen, muss aber den Makler bezahlen.
Jetzt darf er sich aussuchen: warten oder zahlen.

hws

WENN es sich um einen qualifizierten Makleralleinauftrag handelt. Dies wurde nicht bestätigt und auch im Ausgangspost nirgends erwähnt.
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jelly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
SLash hat folgendes geschrieben::
Wozu sollte der Eigentümer warten, wenn er verkaufen darf ?

.......

WENN es sich um einen qualifizierten Makleralleinauftrag handelt. Dies wurde nicht bestätigt und auch im Ausgangspost nirgends erwähnt.


Und genau deshalb beginnt meine Meinungsäusserung auch mit

Zitat:

Falls es ein qualifizierter Vertrag sein sollte ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.