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Geldbußen etc.

 
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 20:50    Titel: Geldbußen etc. Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

§ 4 Abs.5 Nr. 8 EStG sagt, dass Geldbußen eines deutschen Gerichtes oder einer deutschen Behörde, sowie von Organen der EU den Gewinn nicht mindern dürfen.

Was ist mit Geldbußen, welche z.B. in der Schweiz erhoben werden?

Wenn ich den § korrekt verstehe wären diese als BA zulässig.

Was meint Ihr?
_________________
MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Erst Gesetz lesen, dann Richtlinien und dann posten Lachen

Habs gefunden...
_________________
MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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