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Verfasst am: 16.03.09, 20:50 Titel: Geldbußen etc.
Hallo zusammen,
§ 4 Abs.5 Nr. 8 EStG sagt, dass Geldbußen eines deutschen Gerichtes oder einer deutschen Behörde, sowie von Organen der EU den Gewinn nicht mindern dürfen.
Was ist mit Geldbußen, welche z.B. in der Schweiz erhoben werden?
Wenn ich den § korrekt verstehe wären diese als BA zulässig.
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