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Onlineauktion Ware ersteigert, bezahlt aber nicht erhalten

 
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Dimonddog
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 11:45    Titel: Onlineauktion Ware ersteigert, bezahlt aber nicht erhalten Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Käufer ersteigert über ein grosses Internetauktionshaus einen Artikel im Wert von 120 Euro, nach der Auktion erhält der Käufer die üblichen Informationen über den Verkäufer und überweist den Betrag incl. Versandkosten auf das Konto des Verkäufers einen Tag nach der Auktion.
Verkäufer meldet sich beim Käufer und fragt nach ob das Geld bereits überwiesen ist, ebenfalls einen Tag nach ende der Auktion.
Käufer bestätigt dies beim Verkäufer und frägt nach wann der Artikel versendet wird und erhält keine Antwort mehr vom Verkäufer.
Käufer schreibt ca. 5 Tage später wieder eine Mail an den Verkäufer und bekommt wieder keine Reaktion des Verkäufers.
Nach bereits 10 Tagen meldet sich der Käufer wieder beim Verkäufer aber abermals keine Antwort des Verkäufers.
Der Verkäufer hat bisher nicht viele (10) Bewertungen aber nur durchweg positive.
Wie sollte sich der Käufer verhalten?
Eine Frist setzten ? per Mail oder besser schriftlich per Einschreiben?
Und wie wäre das vorgehn des Käufers bei weiteren Schritten falls sich der Verkäufer nicht melden sollte?

Vielen dank

Grüsse diamonddog
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm
Noch Fragen?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

@I-User: Wäre allerdings schöner, wenn Du den Inhalt kurz zusammengefaßt hättest. Wir sind ja schließlich keine Linkfarm hier. Winken
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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webmaster76
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde dem Käufer raten ein Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer zu schicken. In dem Schreiben eine Frist von 14 Tagen setzen, wenn die Ware bis dahin nicht angekommen ist direkt reinschreiben, dass vom Kaufvertrag zurückgetreten wird.

Und am besten direkt im Schreiben androhen, nach den 14 Tagen die Sache dem Anwalt zu übergeben und Strafanzeige gegen den Verkäufer einzureichen. Das macht diese Leute oftmals ganz schnell munter!
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
@I-User: Wäre allerdings schöner, wenn Du den Inhalt kurz zusammengefaßt hättest. Wir sind ja schließlich keine Linkfarm hier. Winken
Ok:
1. Nachweisbar eine konkrete Frist zur Lieferung setzen;
2. Bei Nichtlieferung nachweisbar vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zzgl. Verzugsschäden zurück verlangen;
3. Bei Nichtzahlung oder zu wenig Zahlung kann Mahnbescheid beantragt und bei Widerspruch geklagt werden.
_________________
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Dimonddog
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 17:13    Titel: Vertragsrücktritt Antworten mit Zitat

Hallo wieder,

Vielen dank für eure reichlichen Antworten.
Falls der Verkäufer sich innerhalb der 14 Tägigen Zustellungsfrist der Ware die ihm der Käufer schriftlich per Einschreiben bestätigt sich dennoch nicht melden sollte.
Der Käufer deswegen Anzeige bei der Polizei erstattet wie wäre der weitere Weg den die ganze Sache gehen würde?
Und wäre es für den Käufer sinnvoll das ganze über einen anwalt laufen zu lassen bei einem Warenwert von 130 Euro?
Angenommen der Käufer verfügt über eine Rechtsschutzversicherung jedoch mit einem Eigenanteil von 150 Euro. Würden diese Kosten zu lasten des Verkäufers bei eindeutiger Sachlage gehen?
D.h. würden dem Käufer Anwaltskosten zurückerstattet bei kläreung der Schuldfrage?


Vielen Dank weiterhin für eure Antworten

MFG Dimonddog
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Gobbelino
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 15:50    Titel: Re: Vertragsrücktritt Antworten mit Zitat

Hallo,

die rechtliche Seite wurde ausgiebig beleuchtet. Ich würde noch folgende praktische Gesichtspunkte hinzufügen:

- manche Leute lesen ihre E-Mails selten
- ein Käufer ist felsenfest überzeugt eine Zahlung getätigt zu haben, wegen eines Zahlendrehers ging die Zahlung aber auf das Absenderkonto zurück
- Lieferzeiten von 2-3 Wochen sind nicht unüblich, z. B. Verkäufer verschickt nach 14 Tagen, Billig Versender braucht 1 Woche zur Auslieferung
- manche Empfänger verlieren ihre Abholscheine für abzuholende Waren
- gelegentlich teilte mir ein Handelspartner auch schon mal nach 4 Wochen mit er sei in Urlaub gewesen und habe das ganz vergessen
- Absender oder Empfänger haben einen Adressfehler gemacht und die Sendung geht nach einiger Zeit an den Absender zurück
- Eine beliebte Ausrede: mein Account beim Internetauktionshaus wurde geklaut (von Fremden, von meinem kleinen Sohn, etc.). Ob oder ob nicht so etwas passiert ist lässt sich letztlich schwer nachweisen.

-> vor dem Rechtsweg würde ich daher Schadensmindernd über das Internetauktionshaus die bereitgestellten Tools für solche Fälle nutzen (Verkäufer liefert nicht -> Unstimmigkeiten online klären).

Persönlich würde ich mindestens 4 Wochen warten, bevor ich den Rechtsweg beschreite - es wäre ja sonst peinlich, wenn sich herausstellte, das man nur seinen Abholschein verloren hatte.

Dimonddog hat folgendes geschrieben::
Der Käufer deswegen Anzeige bei der Polizei erstattet wie wäre der weitere Weg den die ganze Sache gehen würde?

Der einzige Grund für eine Anzeige, der mir einfällt, wäre Betrug. Der Verkäufer müsste dabei von Anfang an geplant haben, den Käufer zu betrügen und keine Ware zu übereignen. Bevor man von einem solchen Sachverhalt ausgeht, würde ich doch erst 4 Wochen warten, dann den Rechtsweg beschreiten und dann evtl. Anzeige.

Gobbelino
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DMC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 166
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 17:35    Titel: Re: Vertragsrücktritt Antworten mit Zitat

Dimonddog hat folgendes geschrieben::
Der Käufer deswegen Anzeige bei der Polizei erstattet

Kann er machen -> Strafrecht, davon bekommt er aber weder Geld noch die Ware.

Dimonddog hat folgendes geschrieben::
wie wäre der weitere Weg den die ganze Sache gehen würde?


I-user hat folgendes geschrieben::
2. Bei Nichtlieferung nachweisbar vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zzgl. Verzugsschäden zurück verlangen;
3. Bei Nichtzahlung oder zu wenig Zahlung kann Mahnbescheid beantragt und bei Widerspruch geklagt werden.


Dimonddog hat folgendes geschrieben::
Und wäre es für den Käufer sinnvoll das ganze über einen anwalt laufen zu lassen bei einem Warenwert von 130 Euro?

Den Mahnbescheid kann der Käufer selbst beantragen, auch Online.
Er kann sich aber auch anwaltlich vertreten lassen (spätestens bei Widerspruch -> Klage sinnvoll).

Dimonddog hat folgendes geschrieben::
würden dem Käufer Anwaltskosten zurückerstattet bei kläreung der Schuldfrage?

Eine Schuldfrage gibt es nicht. Liegt Verzug vor, gehören die Anwaltskosten zum (einklagbaren) Verzugsschaden.

Gruß
DMC
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Dimonddog
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:39    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Dann Vielen Dank für euere Antworten, bin jezt um eineiges schlauer geworden wie vorher Winken

Bis das nächste mal Dimonddog
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