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Schadenersatz für nichtgenannte Urheber

 
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Hauchbär
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 23:23    Titel: Schadenersatz für nichtgenannte Urheber Antworten mit Zitat

Hallo,

Nachdem ich hier in den Letzten Tage viel gelesen habe und vor allem immer wieder erstaunt war über die Folgen vermeintlich harmlosen Bilderklaus hab ich mal ein aktuelles Beispiel aus dem Leben.

Ich habe vor 2 Jahren für einen Architekten in der Entwurfsphase zur Beuteilung und Durchsetzung des Entwurfs eine 3D-Computeranimation mit Fotomontage des Objektes erstellt. U.a. habe ich eine Aussenperspektive dafür hergestellt. Der Bauherr ist die öffentliche Hand. Daher gab es auch später einen Wettbewerb für "Kunst am Bau".
Am letzten Samstag bin ich an der (mittlerweile) Baustelle vorbeigefahren. Auf dem obligatorischen Bauschild prangt ganz oben besagtes Bild. Ohne mich vorher zu informieren. Die Dame die den Wettbewerb gewonnen hat hat das Bild genommen und ihren preisgekrönten Entwurf mit eingearbeitet. Der Architekt hatte ihr das Bild überlassen. Ohne bei mir nachzufragen versteht sich. Dieses überarbeitete Bild prangt nun auf dem Bauschild. Es erübrigt sich wohl zu sagen das mein Name auf dem Schild nicht genannt wird.
Mittlerweile hab ich das (überarbeitete) Bild auch im Internet auf einer Seite der Öffentlichen Hand gefunden. Ohne ..... na ja ich will mich nicht wiederholen. Der oberste Projektsteuerer hat meine Variante des Bildes nun auch schon in einer in 4000 Exemplaren erschienenen Broschüre abgedruckt. Ohne .... es langweilt oder?

Ich hab irgendwie den Eindruck das Ich professionelle Hilfe brauche.
Das Problem ist das der Architekt ein recht guter Freund von mir ist und das mit dem Urheberrecht daher wohl nicht so im Hinterkopf hatte.

Wie berechne ich denn hier einen angemessenen (nicht unverschämten) Schadensersatz? Meine Rechnung belief sich damals auf ca 1.500 Euro netto. Über Nutzungsrechte wurden seinerzeit keine speziellen Abmachungen getroffen.

Danke
H.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

MMh. Wenn keine expliziten Nutzungsrechte vereinbart wahren, dann muss man davon ausgehen, welche Art von Nutzungsrechten bei der Art des Auftrags-/Arbeitsverhältnisses üblich sind. Dabei kann man ggf. zum Schluss kommen, daß ein Ausschließliches Nutzungsrecht angenommen wird und sie hätten Pech gehabt.
_________________
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Auch bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht hat der Urheber m. E. ein Recht auf Namensnennung, außer es wäre nicht möglich oder es wäre ausdrücklich vereinbart, dass die Namensnennung unterbleibt.
Üblich für unterlassene Quellenangabe sind, von etlichen Gerichten bestätigt, 100 Prozent Zuschlag auf das Honorar.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Hauchbär
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erst einmal.
Nun die Produkion ist 2 Jahre her. Und ich habe die Bilder (es waren 3) für eine Präsentation beim Planungsamt gemacht und auch direkt vorher vor Ort übergeben.

Und selbst bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht kann ein Werk doch nicht einfach so bearbeitet und veröffentlicht werden. Oder?

Gruß
H.
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Bernd67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 187
Wohnort: Sachsen-Anhalt

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ein paar links die weiter helfen :

[Links entfernt - flipmow]
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 26.03.09, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

im Zweifel bietet es sich an Links vorab von Moderatoren bestätigen zu lassen. Habe sie erstmal rausgenommen. Grundsätzlich empfiehlt es sich sowieso keine Links zu kopieren, sondern Angaben zum Sachverhalt zu machen.

Wir sind keine Linksammlung. Cool

lg flipmow
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