Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 16.03.09, 22:53 Titel: Unterlassene Hilfeleistung bei Alkoholmissbrauch
Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, Person A betrinkt sich mit Alkohol. Eine Personengruppe G sieht dies, hindert die Person A jedoch nicht daran, weiteren Alkohol konsumieren. A erleidet aufgrund seines Konsums schließlich eine starke Alkoholvergiftung und muss ins Krankenhaus; bei ihm werden dauerhafte irreparabele Hirnschäden festgestellt.
Inwiefern muss sich Personengruppe G für unterlassene Hilfeleistung oder ähnliches juristisch verantworten?
Es sei vorausgesetzt, dass sich alle beteiligten Personen im "Trinkalter" befanden; das JuSchG also an dieser Stelle nicht zur Anwendung kommt.
Verantworten müssen sich meiner Meinung nach nur einzelne Personen, nicht eine Gruppe. Das wird hier schwer werden, es kommt aber auf die Beziehungen der Personen zum Geschädigten an.
Okay, dann möchte ich das Ganze mal etwas präzisieren.
Fall A)
Drei Personen A, B und C (alle volljährig) sitzen in einer kleinen Runde privat zusammen (sagen wir am Lagerfeuer) und konsumieren Alkohol; C jedoch deutlich mehr als A und B. C gerät offensichtlich in einen Alkoholrausch, setzt seinen Konsum aber fort. Resultierend folgen Szenarien wie im Eingangsposting beschrieben. Können A und B zur Verantwortung gezogen werden oder ist es C eigene Verantwortung, weil eben er so viel Alkohol konsumiert hat? (Gesetzt: Nachdem C aufgrund seiner Alkoholvergiftung plötzlich bewusstlos wird, leiten A und B notwendige Hilfemaßnahmen ein, allerdings erst dann)
Fall B)
Auf einer
B1) öffentlichen
B2) nichtöffentlichen / privaten
erleidet eine Person A eine solche Alkoholvergiftung. Person B stand einen Großteil der Zeit bei Person A und hätte den Alkoholkonsum beobachten können. Können
a) Person B
b) der Veranstalter V der Veranstaltung
zur Verantwortung gezogen werden?
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 17.03.09, 19:00 Titel:
Da könnte eine schwere Körperverletzung durch UNTERLASSEN im Raume stehen. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.