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Verfasst am: 17.03.09, 10:11 Titel: Gemeinschaftsgarten und andere kleine Problemchen
Ich wohne in einem Haus mit 6 Mietparteien, die sich einen abgeschlossenen Gemeinschaftsgarten teilen. In diesem Garten ist ein Platz vorgesehn, wo Pfähle stehn, an denen die Sat-Schüsseln des Hauses befestigt sind, die Kabel führen dann unter dem Rasen ins Haus rein (ca. 5 Meter). Eine Mieterin hat nun aber ihr Kabel quer durch den Garten gespannt, so daß man ständig drüber fällt, wenn man den Garten betritt (z.B. beim Fahrradabstellen, oder wenn die Kinder draußen spielen). Eins meiner Kinder ist nun in dem Kabel hängen geblieben und hat anscheint wohl dabei den LNB der Schüssel beschädigt zumindest soll es angeblich daran liegen, daß die Mieterin keinen Empfang mehr hat, ich hab die Mieterin mehrmals darauf hingewiesen, auch schriftlich, sie möge bitte, wie alle andern auch, ihr Kabel unterm Rasen verlegen. Nun bekomme ich ein Schreiben, ich solle bitte den Sandkasten der Kinder entfernen und die Kinder aus dem Garten fernhalten, da sie Beschädigungen verursacht haben im Garten!!! Ich dachte wirklich, das kann nur ein schlechter Scherz sein, das Kabel hängt quer durch den Garten auf Kniehöhe, ich weise die Mieterin mehrmals darauf hin, daß ich das sowas gefährlich finde, es könnte jemand über das Kabel fallen oder drin hängen bleiben mit den Füßen oder Fahrrad (was man nun extra über das Kabel heben muß, damit man es abstellen kann), bitte sie, das Kabel unter den Rasen zu verlegen und nun das.
Ich weiß aber auch, daß letztens der Gärtner auch schon mit seinem Rasenmäher Probleme hatte, er ist wohl auch drüber gestolpert (vielleicht ist ja auch dabei der LNB kaputt gegangen).
Desweiteren wurde bei allen im Haus letzte Woche ohne Kommentar die Heizung abgestellt, nachdem jemand zum Heizungsablesen und irgendwas durchmessen im Hause war.Zum Herbst soll sie erst wieder angemacht werden, irgendwas mit den Abgasen stimmte nicht, es ußte sofort aus gemacht werden im Keller.
Heute morgen steht ein großes Gerüst vorm Haus, ich komme mit dem Rollstuhl meines anderen Kindes gar nicht mehr raus jetzt für die nächsten Tage, es soll oben am Dach und am Schornstein was gemacht werden.Angekündigt wurde gar nichts vom Vermieter aus, nun steh ich hier und kann zusehn, wie ich irgendwie den Rollstuhl rausbekomme, evtl. durchs Fenster oder so, keine Ahnung, hab noch keine Lösung gefunden, die Krankengymnastik mußten wir heute morgen schon absagen deshalb. Muß ein Vermieter denn gar nicht mehr ankündigen wenn ein Gerüst aufgestellt wird?
Ich wohne seit 5 Jahren hier, aber momentan fühl ich mich komplett verarscht hier
Das Gerüst vor dem Haus muss vom Vermieter angekündigt werden und der Mieter sollte seine Hausratversicherung darüber informieren.
Das Gerüst sollte keine Behinderung beim Hauszutritt darstellen. Da waren die Gerüstbauer ein bisschen dumm beim Aufbau.
Für das Abstellen der Heizung könnte eine Mietminderung angesetzt werden.
Wegen dem Kabel im Garten sollte der Vermieter angesprochen werden (schriftlich) sowie auch die Äußerung über das Entfernen des Sandkastens.
Im ganzen würde ich raten einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen, allein schon da dieser die Mietminderung richtig ansetzen würde und auch in den anderen Angelegenheiten helfen kann und wird. _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Das Gerüst vor dem Haus muss vom Vermieter angekündigt werden
ach, und woher nehmen sie diese erkenntnis ? _________________ Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
Für die Kabelgeschichte ist einzig und allein der Vermieter der Ansprechpartner. Er ist für die Verkehrssicherheit auf dem Grundstück verantwortlich.
Von wem ist denn das Schreiben bezüglich Sandkasten gekommen?
Heizpflicht des Vermieters:
Wenn im Mietvertrag keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, dann ist die Heizperiode vom 01. Oktober bis Ende April. In dieser Zeit muß der Vermieter grundsätzlich für ein wames Haus sorgen.
Bei einem Totalausfall der Heizung innerhalb der Heizperiode, kann die Mietminderung bis zu 100% betragen. Diese Minderung beginnt mit der Feststellung des Mangels und endet mit der Behebung des Mangels.
Der Mieter kann möglicherweise sogar Heizgeräte beschaffen und sie dem Vermieter in Rechnung stellen.
Mietminderung ist immer eine individuelle Angelegenheit. Hier sollte man das beherzigen, was pcwilli schon angesprochen hat.
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