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Verfasst am: 17.03.09, 10:17 Titel: Sachbeschädigung oder Fahrlässigkeit?
Sehr geehrte Damen und Herren,
betreffend einer Sachbeschädigung habe ich einige Fragen und hätte gerne Hinweise auf einsprechende Gesetzgebung (BGB?). Folgender Fall hat sich ereignet:
Herr A. besucht eine private Feier bei Herrn B. Zu später Stunde lehnt sich Herr A. in der Küche an die Küchenanrichte, auf welcher der Laptop steht, über den am Abend Musik abgespielt wird. Dabei stößt er eine offene Flasche um, deren Inhalt sich über den PC ergießt. Da Herr A. dies nicht bemerkt hat geht er auf den Balkon, um eine Zigarette zu rauchen. Als er die Küche erneut betritt, werden gerade die Folgen dieses „Mallheurs“ vom Gastgeber (Herrn B) beseitigt. Herr A. wird von Herr B. vor Zeugen bezichtigt, der Verursacher des Schadens zu sein. Dieser gesteht umgehend seine Schuld ein und verspricht für den Schaden aufzukommen.
Zum Zeitpunkt dieser Erklärung ist Herr A. bereits stark angetrunken.
Nun fordert Herr B. von Herrn A. den kompletten Reparaturbetrag auf einmal (ca. 500 – 600 €), was Herr A. nicht bezahlen kann, da er arbeitslos ist und Ratenzahlung anbietet.
Es stellt sich jetzt die Frage, ob Herr A. überhaupt den Betrag voll zahlen muß, denn
- der PC stand für jeden zugänglich auf einer Küchenanrichte
- es wurden dicht daneben offen Getränke abgestellt
- der Rechner wurde weiter betrieben (Musik lief) und ließ sich erst am nächsten Tag nicht mehr hochfahren
oder Herr A. keine Schuld bzw. eine Teilschuld trifft, weil seitens des Gastgebers ggf. ‚fahrlässig’ gehandelt wurde? Ob der Betrag in Raten gezahlt werden darf bzw. welche rechtlichen Mittel wirken. Welche Rechnungsbeträge können ggf. abgelehnt werden (z.B. ist eine ‚Dienstleistung’, wie Abholung des Gerätes zu zahlen, oder nur die reine Reparatur?) Eine Haftpflichtversicherung haben beide nicht.
Ist eine Gesamtforderung ggf. eine Nötigung? oder nur wenn ‚Drohungen’ vorliegen.
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 17.03.09, 10:37 Titel:
Hat A keine Haftpflichtversicherung? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nun fordert Herr B. von Herrn A. den kompletten Reparaturbetrag auf einmal (ca. 500 – 600 €)...
Das ist grundsätzlich sein gutes Recht, sofern er diesen Anspruch hat
MartinT hat folgendes geschrieben::
.....was Herr A. nicht bezahlen kann, da er arbeitslos ist und Ratenzahlung anbietet.
Pech für den Herrn A. Der Herr B kann sich auf Ratenzahlungsvereinbarung einlassen, muss aber nicht.
MartinT hat folgendes geschrieben::
Es stellt sich jetzt die Frage, ob Herr A. überhaupt den Betrag voll zahlen muß, denn
- der PC stand für jeden zugänglich auf einer Küchenanrichte
- es wurden dicht daneben offen Getränke abgestellt
gute Frage. Evtl. Mitverschulden der B ist möglich, muss im Einzelfall geprüft werden
MartinT hat folgendes geschrieben::
oder Herr A. keine Schuld bzw. eine Teilschuld trifft, weil seitens des Gastgebers ggf. ‚fahrlässig’ gehandelt wurde?
gar keine Schuld des Herrn A würd ich ausschließen. Mitverschulden des B ist möglich (siehe oben). Wenn das so festgestellt wird, dann vermindert sich der Schadenersatzanspruch des B entsprechend
MartinT hat folgendes geschrieben::
Welche Rechnungsbeträge können ggf. abgelehnt werden
zunächst mal die, die nichts mit dem Schadenereignis zu tun haben (muss im Einzelfall ermittelt werden); dann wird ggf. noch ein Mitverschulden des B angerechnet
MartinT hat folgendes geschrieben::
Ist eine Gesamtforderung ggf. eine Nötigung?
wie kommst du denn auf solche Ideen?
MartinT hat folgendes geschrieben::
oder nur wenn ‚Drohungen’ vorliegen.
das wird´s wohl eher treffen. Wobei zu berücksichtigen ist: die Forderung des B besteht ja zurecht (zumindest teilweise). Wenn der B dann mit MAhnbescheid oder gerichtlicher Vollstreckung "droht", dann ist das ganz sicher keine strafrechtliche Nötigung. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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