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Urheberrecht bei Agenturwechsel

 
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RE
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 11:01    Titel: Urheberrecht bei Agenturwechsel Antworten mit Zitat

hallo an die experten,

ich wollte mal kurz nachfragen wie es mit dem urheberrecht bei agenturwechsel aussieht.

z.b.
unsere agentur hat für einen kunden eine internetseite erstellt und diese auch einige jahre betreut.
nun möchte der kunde mit der kompletten internetseite zu einer anderen agentur wechseln. das dies nicht verhinderbar ist, ist mir klar aber folgende fragen stellen sich nun:

+ darf die neue agentur die komplette internetseite 1:1 auf ihre server übernehmen?
+ darf sie auf der seite veränderungen an text und bild vornehmen?
+ darf das ursprüngliche layout von der neuen agentur verändert werden?

bleibt das urheberrecht eigentlich nicht bei uns? d.h. die neue agentur dürfte eigentlich nichts daran verändern?
der kunde hat ja zwar für die erstellung bezahlt und dadurch die nutzungsrechte erworben aber nicht das urheberrecht - oder liege ich da falsch?

normalerweise haben wir es immer so gehandhabt dass wenn ein kunde von einer anderen agentur zu uns gekommen ist, dass wir ein komplett neues design entworfen haben! eben um eventuellen urheberrechtsverletzungen aus dem weg zu gehen!

danke im voraus
re
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 11:29    Titel: Re: Urheberrecht bei Agenturwechsel Antworten mit Zitat

RE hat folgendes geschrieben::

+ darf die neue agentur die komplette internetseite 1:1 auf ihre server übernehmen?

Kommt darauf an, wie weit die Nutzungsrechte gehen, die dem Kunden eingeräumt wurden.

RE hat folgendes geschrieben::
+ darf sie auf der seite veränderungen an text und bild vornehmen?

Kommt darauf an, wie weit die Nutzungsrechte gehen, die dem Kunden eingeräumt wurden.

RE hat folgendes geschrieben::
+ darf das ursprüngliche layout von der neuen agentur verändert werden?

Kommt darauf an, wie weit die Nutzungsrechte gehen, die dem Kunden eingeräumt wurden.

RE hat folgendes geschrieben::
bleibt das urheberrecht eigentlich nicht bei uns?

Richtig, das Urheberrecht ist nur per Erbe übertragbar.

RE hat folgendes geschrieben::
d.h. die neue agentur dürfte eigentlich nichts daran verändern?

Kommt darauf an, wie weit die Nutzungsrechte gehen, die dem Kunden eingeräumt wurden.

RE hat folgendes geschrieben::
der kunde hat ja zwar für die erstellung bezahlt und dadurch die nutzungsrechte erworben aber nicht das urheberrecht

Wie oben bereits geschrieben kann ein Urheberrecht nicht erworben werden.
Ein Urheber kann aber Nutzungsrechte erteilen die so weit gehen, dass er selber sein Werk nicht mehr nutzen darf.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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RE
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Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

es wurden keine spezifischen nutzungsrechte vereinbahrt.
wir kritisieren auch nicht das der kunde die webseite weiter benutzt sondern ob es rechtlich ist das eine andere agentur die bestehende seite übernimmt und weiter betreut und verändert?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ob das "rechtlich" ist, liegt daran, was vereinbart wurde.

Grundsätzlich sollte jede Firma, die weiter als bis morgen plant, daran denken, daß so ein Fall auftritt und sich folglich unbeschränkte Nutzungsrechte zusichern lassen.

Andererseits könnte man argumentieren, daß es vielleicht sogar branchenüblich ist, daß der Kunde ein zumindest so weit gehendes Nutzungsrecht an den Inhalten bekommt, daß er damit "im wesentlichen machen darf, was er will", insbesondere Texte und Bilder ändern, Seiten hinzufügen etc.
Und daß er das selbstverständlich auch durch einen Dritten machen lassen kann, insoweit also Nutzungsrechte teilweise übertragen darf.

Alles andere wäre vermutlich lebensfremd. Weder zahlt jemand 10,000 EUR für eine Website, um dann bei jeder Textänderung auf die wohlwollende Zustimmung seiner Agentur angewiesen zu sein, noch zahlt jemand 100,000 EUR für ein Firmen-Intranet, um dann, wenn ihm die Agentur den Vertrag kündigt, gleich wieder 100,000 EUR an die nächste Agentur zu zahlen, die ihm das ganze noch mal baut, weil er an dem ursprünglichen Werk keine Rechte zur Änderung mehr hat.
So planen vielleicht mal die Intelligenzallergiker in manchen öffentlichen Verwaltungen (denen das Geld ja nicht gehört, das sie ausgeben), aber niemals ein Wirtschaftsunternehmen.

Von daher könnte man annehmen, solche Rechte gelten vielleicht sogar als vereinbart, solange nichts Gegenteiliges vereinbart ist.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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RE
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Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

wie lösen andere agenturen das problem - wir sind mit der sache ja nicht als einziges konforntiert? wird ja täglich vorkommen, oder?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Idealerweise durch eine klare Festlegung, welche Rechte an den Kunden übertragen werden.
Dies sollte - im Lichte meines letzten Postings - mindestens folgende Rechte beinhalten:

* Veröffentlichung (auch modifizierter Versionen, in Teilen etc.)
* Veränderung jeglicher Art (Text, Grafik, Größe, Sprache etc.)
* Weitergabe an Dritte zur Durchführung der o.a. Tätigkeiten

Ansonsten würde ich das als Auftraggeber höchst kritisch sehen, wenn eine Agentur mir eines dieser Rechte verweigern will. Ich würde auch vermuten, die kriegt danach in der Branche kein Bein mehr auf den Boden. Kunden zu verklagen wegen so elementarer Dinge ist quasi die Unterschrift auf dem Abschiedsbrief. Auf den Arm nehmen
_________________
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