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Sandra71 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.01.2005 Beiträge: 349
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Verfasst am: 17.03.09, 11:50 Titel: Arbeiten auf 2. Steuerkarte & private Krankenversicherun |
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Auf der "regulären" Steuerkarte kriegt Frau A ihre Versorgungsbezüge ausgezahlt.
Sie ist privat krankenversichert und möchte nun ggf auf einer 2. Steuerkarte arbeiten (Gleitzohnenbeschäftigung).
Muss sie aus der privaten Krankenkasse raus und sich gesetzlich versichern? |
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matthias. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 17.03.09, 14:54 Titel: |
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Was sind denn Versorgungsbezüge?
MfG
Matthias |
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Stefanie145 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 17.03.09, 15:11 Titel: |
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Hallo,
ob sich die Dame nun gesetzlich versichern "muss", hängt davon ab, wie alt die Dame ist und wie sie in den letzten 5 Jahren krankenversichert war. Sofern sie in den letzten 5 Jahren privat krankenversichert war, käme es noch darauf an, weshalb sie nicht gesetzlich krankenversichert war.
@ matthias. Versorgungsbezüge sind rentenähnliche Bezüge, jedoch in der Regel von privaten Institutionen. Ein klassisches Beispiel für Versorgungsbezüge sind "Betriebsrenten" |
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Sandra71 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.01.2005 Beiträge: 349
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Verfasst am: 17.03.09, 15:26 Titel: |
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matthias. hat folgendes geschrieben:: | Was sind denn Versorgungsbezüge?
MfG
Matthias |
Frau A ist dienstunfähige Bundesbeamtin und erhält die Mindestversorgung. |
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Sandra71 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.01.2005 Beiträge: 349
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Verfasst am: 17.03.09, 15:28 Titel: |
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Stefanie145 hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
ob sich die Dame nun gesetzlich versichern "muss", hängt davon ab, wie alt die Dame ist und wie sie in den letzten 5 Jahren krankenversichert war. Sofern sie in den letzten 5 Jahren privat krankenversichert war, käme es noch darauf an, weshalb sie nicht gesetzlich krankenversichert war.
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Krankenversichert ist Frau A seit Beginn des Beamtenverhältnisses (also über 20 Jahre) privat in einer Beamtenkrankenkasse...sie ist 38 Jahre alt. |
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Stefanie145 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 17.03.09, 15:29 Titel: |
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Sandra71 hat folgendes geschrieben:: | Stefanie145 hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
ob sich die Dame nun gesetzlich versichern "muss", hängt davon ab, wie alt die Dame ist und wie sie in den letzten 5 Jahren krankenversichert war. Sofern sie in den letzten 5 Jahren privat krankenversichert war, käme es noch darauf an, weshalb sie nicht gesetzlich krankenversichert war.
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Krankenversichert ist Frau A seit Beginn des Beamtenverhältnisses privat in einer Beamtenkrankenkasse. | Alter? Beginn des Beamtenverhältnisses? |
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Sandra71 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.01.2005 Beiträge: 349
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Verfasst am: 17.03.09, 15:31 Titel: |
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Zitat: | Alter? Beginn des Beamtenverhältnisses? |
Hat sich wohl überschnitten. Alter 38, Beginn des Beamtenverhältnisses 1987. |
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Stefanie145 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 17.03.09, 15:34 Titel: |
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Da die Dame noch keine 55 Jahre alt ist, besteht dann ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses mit einem Arbeitsentgelt von über 400 € Versicherungspflicht und die Versicherte ist gesetzlich krankenversichert.
Sofern die Dame möchte, kann sie die private Krankenversicherung auch zusätzlich laufen lassen. |
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ratte1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2007 Beiträge: 788 Wohnort: Deutsche Märchenstraße
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Verfasst am: 17.03.09, 16:30 Titel: |
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Hallo,
ich werfe mal § 6 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 SGB V ins Rennen und behaupte, dass keine Rückkehr in die gesetzliche KV erfolgt.
§ 6 Abs. 1 Nr.2 SGB 5
Beamte, … wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben,
§ 6 Abs1. Nr. 6 SGB 5
die in den Nummern 2, 4 und 5 genannten Personen, wenn ihnen ein Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt ist und sie Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfalle nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben,
§ 6 Abs. 3 SGB 5
(3) Die nach Absatz 1 oder anderen gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme von Absatz 2 und § 7 versicherungsfreien oder von der Versicherungspflicht befreiten Personen bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 5 bis 13 genannten Voraussetzungen erfüllen. ..
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
Freundliche Grüße
Ratte1 |
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