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nach durchgeführter Privatinsolvenz ist mir im Febr. 2006 die Restschuldbefreiung erteilt worden.
Dieser Eintrag steht seitdem auch in der Schufa. Ich habe nun, weil 3 Jahre um sind,
die Löschung dieses Eintrags verlangt. Die Schufa entwortet mir jedoch nun wie folgt:
Zitat Anfang
Die bei der Schufa gespeicherten Merkmale unterliegen spezifischen Löschroutinen. Diese orientieren sich an dem gesetzlichen Leitbild des § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG, wonach personenbezogene Daten zu löschen sind, wenn eine Prüfung am Ende des vierten Kalenderjahres beginnend mit ihrer erstmaligen Speicherung ergibt, daß eine länger währende Speicherung nicht mehr erforderlich ist. - Zitat Ende.
Meine Frage: Trifft diese Vorschrift auch auf den Eintrag der Restschuldbefreiung zu oder habe ich das Recht, eine frühere Löschung zu verlangen. Die 3 Jahre waren im Febr. 09 um, also Löschung jetzt.
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