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Impressumsfrage
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seglereins
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 158

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 16:07    Titel: Impressumsfrage Antworten mit Zitat

Hallo,

mich würde interessieren, wenn man als Domaininhaber
diese komplett und ausschließlich mit Werbeanzeigen zu einer
bestimmten Thematik füllen würde, ob auch dann eine Impressumspflicht
bestehen würde.
Anmerken möchte ich noch, daß mit den Werbeanzeigen Einnahmen erzielt
werden sollen.

Herzliche Grüße
seglereins
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, natuerlich.
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cuQa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

hm,

wie ist es mit geparkten domains, also domains die zum verkauf stehen und mit werbeinhalt gefüllt sind über diverse anbieter? Da gibt es nur wenige anbieter, bei denen man ein impressum anzeigen lassen kann.
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Jede Webseite mit Werbung wird gewerblich genutzt und ist damit impressumspflichtig. Eine leere weiße Seite z.B. wäre nicht i-pflichtig.
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

cuQa hat folgendes geschrieben::

wie ist es mit geparkten domains, also domains die zum verkauf stehen und mit werbeinhalt gefüllt sind über diverse anbieter? Da gibt es nur wenige anbieter, bei denen man ein impressum anzeigen lassen kann.


Wieso muss man sich das Impressum der Anbieter anzeigen lassen? Der Seiteninhaber muss ein Impressum einbinden, wo die Seite gehostet ist, ist dabei doch total egal. Es geht nicht um das Impressum des Domainhosters sondern des Domaininhabers.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre reichlich kurios wenn Besitzer solcher
Zitat:
wie ist es mit geparkten domains, also domains die zum verkauf stehen

gerade ihre Kontaktadresse verstecken würden.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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cuQa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
cuQa hat folgendes geschrieben::

wie ist es mit geparkten domains, also domains die zum verkauf stehen und mit werbeinhalt gefüllt sind über diverse anbieter? Da gibt es nur wenige anbieter, bei denen man ein impressum anzeigen lassen kann.


Wieso muss man sich das Impressum der Anbieter anzeigen lassen? Der Seiteninhaber muss ein Impressum einbinden, wo die Seite gehostet ist, ist dabei doch total egal. Es geht nicht um das Impressum des Domainhosters sondern des Domaininhabers.


geparkte domains werden zu 99% an drittanbieter weiterverlinkt.

gerade 20 minuten lang was zur impressumspflicht gelesen und es ist grauenhaft.
zum einen grauenhaft, dass man als betreiber einer webseite seine komplette anschrift ins netz stellen muss und zum anderen weil >99% der webseiten im internet wahrscheinlich gar kein impressum hat, weil nicht vorgeschrieben oder einfach weggelassen.

Ich kenne z.B. nur extrem wenige Blogs die so etwas haben. Kann ich auch abmahnen, oder muss man dafür Anwalt sein? Auf den Arm nehmen
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mann muss erstmal gar nichts. Erst Recht keine Webseite ins Netz stellen. Wenn man es macht, dann muss man sich aber an die Spielregeln halten. Und die sind für eine weltweite Veröffentlichung von Inhalten in Deutschland nun mal so.
_________________
Geist ist Geil!
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

cuQa hat folgendes geschrieben::
zum einen grauenhaft, dass man als betreiber einer webseite seine komplette anschrift ins netz stellen muss

Was ist daran grauenhaft?
Über entsprechende Whois-Seiten kommt man ohnehin an die meisten Betreiberdaten.

cuQa hat folgendes geschrieben::
..zum anderen weil >99% der webseiten im internet wahrscheinlich gar kein impressum hat,

Das halte ich für ein Gerücht.

cuQa hat folgendes geschrieben::
weil nicht vorgeschrieben

Das sind extrem wenig. Lediglich Seiten die weder gewerbs- noch geschäftsmäßig sind benötigen kein Impressum. Geschäftsmäßig ist eine Seite bereits dann, wenn sie nachhaltig betrieben wird - Werbung ist dafür übrigens nicht zwingend notwendig.

cuQa hat folgendes geschrieben::
oder einfach weggelassen.

Das könnte u. U. teuer werden.

cuQa hat folgendes geschrieben::
Kann ich auch abmahnen,

Wenn Sie Mitbewerber sind oder sonst ein berechtigtes Interesse haben.

cuQa hat folgendes geschrieben::
oder muss man dafür Anwalt sein? Auf den Arm nehmen

Nö. Ein Anwalt kann auch nicht einfach so abmahnen. Er benötigt dafür i. d. R. ein Mandat.

Nebenbei: Ihre Shift-Taste klemmt Geschockt
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Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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cuQa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::

Nebenbei: Ihre Shift-Taste klemmt Geschockt


lol.

ich meinte mit 99% der Internetseiten natürlich auch die ausländischen Seiten inbegriffen.
Außerdem ist es m.E. auch ein Unterschied ob ein Laie mit zwei Klicks auf meine Anschrift gelangt oder aber erstmal den Whois starten müsste.


Nochmal zum Abmahnen.
Angenommen ich bin registrierter User bei einer größeren Community die sich hauptsächlich an Deutsche Personen richtet. Besteht dann ein berechtigtes Interesse?

Übrigens agiert die Firma von Gibraltar aus, aber im Impressum ist lediglich Firmenname und Anschrift enthalten.
Angaben zu Verantwortlichen für Redaktionellen/Journalistischen Inhalt fehlt z.B., aber auch die Steuernummer fehlt.

Sowie wahrscheinlich Angaben zum Geschäftsführer, da Ltd.

Wie sieht die Erfolgserwartung aus?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

cuQa hat folgendes geschrieben::

ich meinte mit 99% der Internetseiten natürlich auch die ausländischen Seiten inbegriffen.

Bei ausländischen Seiten kommt es m. E. darauf an, ob in dem entsprechenden Land überhaupt eine Pflicht zum Impressum besteht.

cuQa hat folgendes geschrieben::
Angenommen ich bin registrierter User bei einer größeren Community die sich hauptsächlich an Deutsche Personen richtet. Besteht dann ein berechtigtes Interesse?

Wen wollen Sie als User denn abmahnen?

cuQa hat folgendes geschrieben::
Übrigens agiert die Firma von Gibraltar aus, aber im Impressum ist lediglich Firmenname und Anschrift enthalten.

Vielleicht reicht das in Gibraltar ja aus.

cuQa hat folgendes geschrieben::
Angaben zu Verantwortlichen für Redaktionellen/Journalistischen Inhalt fehlt z.B., aber auch die Steuernummer fehlt.

Die Angabe V.i.S.d.P. (Verantwortlich im Sinne des Presserechts) braucht im Internet nicht gemacht werden, da Webseiten nicht dem Presserecht unterliegen. Link. Und um einen für den redaktionellen/journalistischen Teil einer Seite Verantwortlichen zu nennen, auch wenn dies nicht notwendig ist, müsste die Seite erstmal journalistisch sein. Es reicht, wenn ein für die Seite Verantwortlicher, i. d. R. der Betreiber, genannt wird.

Eine Steuernummer muss im Impressum nicht angegeben werden, lediglich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss genannt werden, sofern eine vorhanden ist.

Nebenbei: Glückwunsch, Ihre Shift-Taste geht ja wieder Winken
_________________
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cuQa
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Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Urteil vom Frankfurter LG
Zitat:
1. Auch bei im Ausland registrierten Teledienste-Anbietern besteht das Interesse des Verbrauchers, leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Daher müssen auch in diesen Fällen das ausländische Register und die Registernummer offengelegt werden.

2. Der Verstoß gegen § 6 TDG stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß gegen § 1 UWG dar, da die Vorschriften des § 6 TDG dem Verbraucherschutz und der Transparenz von geschäftsmäßig erbrachten Telediensten dienen. Es handelt sich um wertbezogene Normen, deren Verletzung die Sittenwidrigkeit der Wettbewerbshandlung begründet.



Zitat:
§ 55 (2) RStV
Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer
1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
3. voll geschäftsfähig ist und
4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.


Oder gilt das nur für Firmen mit Sitz in Deutschland?
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zum ersten Zitat:
Das bezieht sich offenbar auf im Ausland registrierte Domains, derenBbetreiber aber in Deutschland seinen Sitz hat. Für den gilt selbstverständlich deutsches Recht.
Wenn aber die Domain auf einem Server in Takatukaland liegt und der Betreiber auch dort seinen Sitz hat, wird ihn ein Urteil des LG Frankfurt vermutlich am A... vorbei gehen Geschockt
Im Übrigen handelt es sich um ein Gerichtsurteil, das immer eine Einzelfallentscheidung ist und nicht zwangsläufig grundsätzlich gilt.

Zum zweiten Zitat:
RStV hat folgendes geschrieben::
..vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden,

Heißt: das Ganze muss erstmal als Printausgabe vorliegen und dann ins Netz übernommen werden. Etwa: Onlineausgabe einer Tageszeitung.
Und: es geht um journalistisch-redaktionelle Angebote. Und ein derartiges Angebot haben m. M. n. die wenigsten Communities.
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Ackerparty
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 05:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hab da auch ma ne Frage zu.
Wie sieht sowas den aus bei einem Forum was ohne Geschäftlichen Gedanken läuft?
Sprich mit dem Forum wird keinen Cent verdient.
Zudem werden die Ausgaben in keiner Betrieblichen Steuererklärung aufgeführt.
Nichtma in der Privaten.
Das Geld was der Server kostet ist also " Versoffen".
In dem Forum gehts eben wie hier auch darum sich über bestimmte Dinge auszutuschen. Halt das woran man selbst auch Spaß hat.
Neben dem Forum gibt es Linksammlungen zu diversen Herstellerseitenführen. Diesie haben wiederrum mit dem wodran man Spaß hat zutun haben.
Einnahmen gibt es aber auch hier keine.
Bräuchte sowas theoretisch ein Impressum?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ackerparty hat folgendes geschrieben::
Bräuchte sowas theoretisch ein Impressum?

Da das wohl mit Sicherheit eine geschäftsmäßige Seite wäre, ist ein Impressum m. E. zwingend notwendig.
Es kommt nicht auf Einnahmen an, sondern auf das nachhaltige Betreiben. Und das ist bei einem Forum ja wohl gegeben.
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