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Zentralschlüssel verloren

 
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seroton
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 16:32    Titel: Zentralschlüssel verloren Antworten mit Zitat

A möchte aus seiner Mietwohnung ausziehen. Er bekam bei Mietbeginn 4 Wohnungsschlüssel (Zentralschließanlage).
Es handelt sich um ein Mietshaus mit 56 Einheiten.

3 davon passen unten an der Hauseingangstür sowie oben an der Wohnungstür bzw. an allen anderen Schlössern wie Wasch- Kellerraum und TG
Einer passt nur unten an der Hauseingangstür sowie an den Schlössern Wasch- Keller- und TG.

A hat diesen einen Schlüssel, der nur an der Hauseingangstür sowie an Wasch- Keller und TG Raum passt verloren.

Des Weiteren hat A einen der 3 Schlüssel, die oben und unten passen abgebrochen, weswegen oben an der Wohnungtür vom Schlüsseldienst ein neues Schloss (normales Schloß) verbaut wurde.

Nun die Fragen:

1. Muß A das Schloß der Wohnungstür gegen ein Zentralschloß austauschen, wenn der Vermieter darauf besteht. Die Hauptverwaltung ist mit dem neuen Schloß einverstanden.

2. Da der Schlüssel verloren wurde, der nur für unten passt. Was kann von A gefordert werden?
Der Schlüssel wurde im Ausland verloren. Auch ist nicht ersichtlich zu welchem Schloß er passt.


Wie ist die Rechtslage?
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:14    Titel: Re: Zentralschlüssel verloren Antworten mit Zitat

seroton hat folgendes geschrieben::

1. Muß A das Schloß der Wohnungstür gegen ein Zentralschloß austauschen, wenn der Vermieter darauf besteht.


Ja natürlich! Mit der Hausverwaltung hat der Mieter ja auch keinen MV geschlossen sondern mit dem VM.

seroton hat folgendes geschrieben::

2. Da der Schlüssel verloren wurde, der nur für unten passt. Was kann von A gefordert werden?
Der Schlüssel wurde im Ausland verloren. Auch ist nicht ersichtlich zu welchem Schloß er passt.


Hier wird der Mieter nur den Schlüssel an sich ersetzen müssen, nicht die gesamte Schließanlage.
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Eventuell sollte der Mieter mal schauen, ob er einen privat-Haftpflicht-Vertrag hat, der diese Schlüsselverluste absichert. Das könnte das Kostenrisiko senken. Neuere Bedingungswerke haben so etwas mit abgesichert.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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seroton
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.

Wieso im Fall 2 nur den Schlüssel und nicht die komplette Schließanage?
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Motz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast Dir Deine Frage unter Deinem Punkt 2. selbst schon beantwortet. Die allgemeine Rechtsprechung sieht es wie Du.

Der möglicherweise gefundene Schlüssel kann keinem Schloß zugeordnet werde. Idee
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