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1) Bei der Selbstaufopferung im Straßenverkehr, also ein Pkwfahrer rettet ein kleines schuldlos auf die Fahrbahn geschubstes Kind vor dem Zusammenstoß mit seinem Pkw indem er selbst gegen einen Baum fährt....
Dann ist er ja gesetzlich unfallversichert nach §2 Nr.13a SGB VII
Gibt es irgendeine gesetzliche Grundlage, dass er zuerst von der Unfallversicherung das Geld fordern muss und nicht von dem Kind aus GoA?
2) Sind bei einer echten berechtigten GoA neben Arztkosten auch Verdienstausfall als Aufwendung ersetzbar?
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