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Verfasst am: 17.03.09, 16:38 Titel: Willenserklärung noch anfechtbar?
HaLLo!
A, B, C und U schliessen einen Mietvertrag mit Vermieter V ab. Bei U stellt sich heraus, dass er geschäftsunfähig ist und der gesetzliche Betreuer dem Umzug nicht zustimmt.
Nach einigem hin und her fordert der Vermieter den ausstehenden Mietanteil von U - A, B und C sehen nicht ein dafür aufzukommen. Dann kommt der Brief vom Anwalt der inkassoberechtigt ist in dem das Geld gefordert wird. A, B und C verabreden sich um mit dem Vermieter zu reden - Und finden später heraus, dass sie doch für die ausstehende Miete von U aufkommen müssen.
Ist die Willenserklärung zu diesem Zeitpunkt (Wegen Irttum § 119) noch anfechtbar, weil A, B und C ja erst klar geworden ist, dass sie für das fehlende Geld von U aufkommen müssen?
Verfasst am: 18.03.09, 17:13 Titel: Re: Willenserklärung noch anfechtbar?
TimMel hat folgendes geschrieben::
Wie läuft so einen Anfechtung ab?
Durch einfache Erklärung gegenüber dem Vermieter.
Ich erkenne hier die Voraussetzungen einer Anfechtung nicht. Aber egal, wichtig wäre noch der Hinweis, dass die Anfechtenden gegenüber dem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet sind.
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